Endlagersuche

Nr. 04/18 - 2. Fachworkshop zum Standortauswahlverfahren: Abfrage der Geodaten zu den Mindestanforderungen gestartet (aktualisiert)

19. April 2018: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am 16./17. April 2018 mit Teilnehmern der geologischen Dienste und Landesbergämter der 16 Bundesländer den zweiten Fachworkshop abgehalten. In dem Workshop ging es um die für die Anwendung der Mindestanforderungen erforderlichen Geodaten der Länder.

19. April 2018 Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am 16. und 17. April die zuständigen Bundes- und Landesbehörden der 16 Bundesländer zu einem zweiten Fachworkshop zum Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle nach Braunschweig eingeladen. In dem Workshop ging es um die für die Anwendung der Mindestanforderungen erforderlichen Geodaten der Länder. Die BGE hat bereits vor Ostern die Datenabfrage an die zuständigen Bundes- und Landesbehörden verschickt. In dieser Datenabfrage geht es darum, womöglich geeignete Standortregionen zu identifizieren. Mit den Mindestanforderungen aus dem StandAG werden deshalb im Gesetz als geeignet angenommene Gesteinsformationen abgefragt: Salz, Ton oder Kristallingestein (beispielsweise Granit). Die Länder werden nun gebeten, ihr Wissen über solche Gesteinsformationen unterhalb von 300 bis zu 2000 Metern Tiefe weiterzugeben. Auch die Regionen, in denen Salz, Ton oder Kristallin lediglich vermutet werden, werden abgefragt. Einige Länder tun sich nach wie vor schwer damit, Daten weiterzureichen, an denen Dritte - beispielsweise Privatunternehmen - Rechte haben. Das Standortauswahlgesetz ist hier eindeutig, die zuständigen Bundes- und Landesbehörden müssen ungeachtet Rechte Dritter die Geodaten der BGE zur Umsetzung des Standortauswahlverfahrens zur Verfügung stellen. Die BGE ist wie jedes andere Unternehmen in Deutschland zur Wahrung der Rechte Dritter gesetzlich verpflichtet. Werden die angeforderten Geodaten nicht zur Verfügung gestellt oder soweit von Inhalt oder der Position unkenntlich gemacht, dann bedeutet dies für diese Gebiete: Sie können als Endlagerstandort zunächst nicht ausgeschlossen werden, gerade so, als wären gar keine Daten geliefert worden. Ein weiteres Thema ist die Frage, warum die BGE noch vor einer endgültigen Auswertung der Ausschlusskriterien Daten zu den Mindestanforderungen für ganz Deutschland abfragt. Die BGE-Experten begründen ihr Vorgehen aus dem Standortauswahlgesetz, und der Tatsache, dass Rücksprünge im Verfahren jederzeit möglich sein müssen. Erst nach der Anwendung der Mindestanforderungen, der Ausschlusskriterien und der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wird aus der "weißen Landkarte" auch ganz praktisch eine, in der Gebiete enthalten sein werden, in denen sich eine intensivere Erkundung lohnt. Die BGE gab zudem einen Einblick über den Umfang und Menge der bei der BGE eingegangenen Geodaten zur Anwendung der Ausschlusskriterien. Rund 600.000 Datensätze konnten von den BGE- Experten in ein Geographisches Informationssystem eingelesen und dargestellt werden. Lediglich sieben Datensätze enthalten Informationen über großräumige Hebungen. Rund 400.000 Datensätze haben mit Störungszonen zu tun. Doch ob es sich um "aktive Störungszonen" handelt, wissen die Landesbehörden häufig nicht. 50.000 Bergbaubereiche sind der BGE angezeigt worden und rund 300.000 Datensätze zu Bohrungen. 10.000 Datensätze beziehen sich auf seismische Aktivitäten, 200 auf vulkanische Aktivität und rund 600 enthalten Informationen zum Grundwasseralter unterhalb von 300 Metern Tiefe.
(In diesem Absatz ist uns ein Fehler unterlaufen. Es muss richtig heißen: "50.000 Bergbaubereiche sind der BGE angezeigt worden und rund 130.000 Datensätze zu Bohrungen." Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.) Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sucht einen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und baut das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die BGE hält das Endlager Morsleben bis zur Stilllegung offen und plant die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Geschäftsführer sind Ursula Heinen-Esser (Vorsitzende), Dr. Ewold Seeba (stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (kaufmännischer Geschäftsführer) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).

Kontakt

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
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Willy-Brandt-Str. 5
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E-Mail: presse(at)bge.de
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