Endlagersuche

Betrifft: Standortauswahl in Berlin

30. November 2018: Nach Peine und Wolfenbüttel machte die BGE Halt in der Hauptstadt: Am 28. November informierte sie in Berlin über den Stand der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle.

Rund 60 Gäste, mehrheitlich politisches und Fachpublikum, waren der Einladung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) gefolgt und wollten sich bei „Betrifft: Standortauswahl“ über den aktuellen Stand der Arbeiten informieren. Die BGE sucht den bestmöglichen Standort für das Endlager für hochradioaktive Abfälle. Keine einfache Aufgabe, wie Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE, gleich zur Begrüßung erläuterte. Er lud alle Anwesenden ein, am Verfahren der Standortsuche kritisch mitzuwirken. Die BGE sei keine „Atomfirma“, sondern eine Bundesgesellschaft mit einer verantwortungsvollen Aufgabe, die alle angehe. Steffen Kanitz, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung und verantwortlich für den Bereich Standortauswahl, betonte in seinem Vortrag den lernenden Charakter des Verfahrens. Das Team der Standortauswahl sei bewusst bunt zusammengesetzt und arbeite interdisziplinär zusammen. "Wir wollen uns immer wieder selbst überprüfen, uns aber auch der Diskussion über unsere Methoden stellen", sagte Kanitz. Dr. Dorothea Reyer, Geowissenschaftlerin im Team der Standortauswahl, erläuterte anschließend ganz konkret, wie die BGE ausgehend von einer komplett weißen Deutschlandkarte nach und nach diejenigen Regionen ermitteln wird, die günstige geologische Voraussetzung für eine sichere Endlagerung erwarten lassen. Durch die Anwendung von Ausschlusskriterien und der Überprüfung von Mindestanforderungen werde immer weiter eingegrenzt. Die Gebiete mit der besten Eignung werden dann zur weiteren Erkundung vorgeschlagen In der anschließenden Diskussion ging es um sehr praktische Fragen: Wie groß müssen Sicherheitsabstände um Vulkanismusgebiete oder Bohrlöcher eigentlich gelegt werden? Hier erläuterte Dr. Reyer, dass die BGE sich am Stand der aktuell vorliegenden Forschung orientiere. Für Gebiete mit vulkanischer Aktivität plane man bei der BGE derzeit Pufferzonen von zehn Kilometern ein. Diese Zahl sei aber jederzeit an aktuellere Forschungsergebnisse zu der Frage anzupassen. Die BGE beziehe neue Erkenntnisse mit ein und die Ausschlusskriterien seien ja im Laufe des Verfahrens durchgehend neu anzuwenden. Auch Dr. Jörg Tietze, Bereichsleiter der Standortauswahl, wies darauf hin, dass der für 2020 erwartete Zwischenbericht Teilgebiete ganz bewusst als Zwischenbericht wahrgenommen werden sollte. Schließlich sei das Verfahren lernend angelegt, Verbesserungen seien immer möglich und gewollt. Eine weitere Zuhörerin wollte wissen, wie man verhindern will, dass ein potenzielles Teilgebiet durch eine Bohrung absichtlich untauglich gemacht wird. Hierzu konnten die Experten der BGE Entwarnung geben: Durch die Sicherungsvorschriften des Standortauswahlgesetzes sei das ausgeschlossen. Jede neue Tiefenbohrung in potenziell geeigneten Gebieten wird vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geprüft und im Zweifelsfall untersagt. „Betrifft: Standortauswahl“ wird 2019 fortgesetzt.

Über Betrifft: Standortauswahl

„Betrifft: Standortauswahl“ ist eine Veranstaltungsreihe und ein Forum für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die BGE informiert über den aktuellen Stand der bundesweiten Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle. Es besteht die Möglichkeit, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereichs Standortauswahl der BGE ins Gespräch zu kommen.
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