Bei der „1. Statuskonferenz Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen“ des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in Berlin am 8. und 9. November 2018 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Stand der Standortsuche, der Regelungsbedarfe, der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Forschungsbedarfe referiert.
Steffen Kanitz, in der Geschäftsführung der BGE für die Standortauswahl zuständig, hat in Berlin darauf hingewiesen, dass die weiße Deutschlandkarte Geschäftsgrundlage des politischen Konsens für den Neustart der Endlagersuche war und die Suche somit gleichberechtigt in allen 16 Bundesländern durchgeführt wird. Er referierte vor rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Stand der Standortsuche aus Sicht der BGE.
Steffen Kanitz stellte klar, dass der Auswahlprozess noch am Anfang steht. Zu den Ausschlusskriterien sind inzwischen knapp 1,5 Millionen Datensätze bei der BGE eingegangen. Der stellvertretende Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung wies auf methodische Probleme hin, wie beispielsweise die Frage, wie über einen Zeitraum von einer Million Jahre sicher ausgeschlossen werden kann, dass irgendwo in Deutschland ein Vulkan entsteht, den es in der Vergangenheit noch nicht gegeben hat. Zudem verwies er darauf, dass die Veröffentlichung der Rohdaten aktuell noch nicht möglich sei, weil die BGE Daten, an denen Dritte Rechte haben, bisher nicht ohne deren Zustimmung veröffentlichen kann. Dem steht das Eigentumsrecht an den Daten bisher noch entgegen.
„Nach derzeitiger Gesetzeslage wäre eine Veröffentlichung von Untergrunddaten nur nach den Regelungen des vorkonstitutionellen Lagerstättengesetzes und der Informationszugangsgesetze des Bundes und der Länder (Umweltinformationsgesetz – UIG - und Informationsfreiheitsgesetz - IFG - beziehungsweise Transparenzgesetze) denkbar. Diese statuieren für den Konfliktfall Abwägungsregelungen und ermöglichen allein kein transparentes Verfahren“, stellte Nina Grube, Juristin aus dem Verbindungsbüro Berlin der BGE, in ihrem Vortrag klar. Aus der Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Standortauswahlverfahren, der Herstellung von Transparenz, ergibt sich aus Sicht der BGE der dringendste Regelungsbedarf. „Eine gesetzliche Regelung zur Veröffentlichung von Untergrunddaten ist der allgemeine Gesetzeszweck des Geologie-Datengesetzes (GeolDG), für den Bereich Standortauswahl müsste das Gesetz im speziellen die Grundlage für die Gewährleistung der im Standortauswahlgesetz festgeschriebenen Transparenz legen“, führte Nina Grube auf der Statuskonferenz weiter aus. Darüber hinaus sieht die BGE weitere Regelungsbedarfe in den angekündigten Rechtsverordnungen zu den Sicherheitsbestimmungen für das Endlager und zur Landzeitdokumentation. Diese Vorgaben sollen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt bei der Ausführung der Arbeiten berücksichtigt werden.
Der Kasseler Arbeits- und Organisationspsychologe Prof. Dr. Oliver Sträter gab einen Einblick in die gemeinsame Arbeit mit dem BGE zum Thema „Selbsthinterfragendes, lernendes System“. Warum ein Sicherheitsmanagement, das nicht selbsthinterfragend angelegt ist, ins Desaster führen kann, legte Sträter in seinem Vortrag plastisch offen. Sträter berät die BGE bei der Umsetzung des Anspruchs, das Standortauswahlverfahren „selbsthinterfragend“ und „lernend“ anzulegen.
Der Bereichsleiter Standortauswahl, Dr. Jörg Tietze, gab einen Einblick in die Forschungsfragen, die aus Sicht der BGE für eine erfolgreiche Standortsuche geklärt werden müssten. Zudem stellte er mit dem sogenannten RESUS-Projekt ein Forschungsvorhaben vor, das im Auftrag der BGE erste noch abstrakte Sicherheitsanalysen für zehn verschiedene Endlagerkonzepte in den drei möglichen Wirtsgesteinen Salz, Ton und Kristallin vornimmt. RESUS steht für: „Grundlagenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und zur sicherheitsgerichteten Abwägung von Teilgebieten mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle“. Mit RESUS soll also auch untersucht werden, wie bedeutsam die unterschiedlichen geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sich auf die Sicherheit eines Endlagers auswirken, um so zu einer Gesamtabschätzung kommen zu können.
Die Bereichsleiterin Unternehmenskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der BGE, Dagmar Dehmer, stellte die Zielsetzung der Kommunikationsstrategien des Bundesunternehmens vor. Die BGE versteht die Information und den Dialog mit der Öffentlichkeit vor allem als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung.