Mehr als 40 Bürgerinnen und Bürger folgten am 17. Oktober der Einladung der BGE, um sich in der Zentrale in Peine über den aktuellen Stand der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu informieren. Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE, begrüßte die Anwesenden und wies auf die große Herausforderung hin, vor der die BGE steht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Ablauf der Standortsuche erläuterte der Bereichsleiter Standortauswahl, Dr. Jörg Tietze. Die Anforderungen an den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle sind hoch. Die Abfälle müssen unterirdisch in großer Tiefe so eingelagert werden, dass bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gegeben ist. Auch nach dem Verschluss des Endlagers müssen die Abfälle 500 Jahre wieder geborgen werden können.
Dr. habil. Wolfram Rühaak ist Hydrogeologe und Mitarbeiter im Team der Standortauswahl. Er erläuterte, wie die BGE ausgehend von einer weißen Deutschlandkarte im ersten Schritt geologisch ungeeignete Regionen ausschließen wird. Nicht geeignet für die Endlagerung sind beispielsweise Gebiete, in denen zukünftig Erdbeben zu erwarten sind oder in denen es aktive geologische Störungen im Untergrund gibt. Ebenfalls ausgeschlossen werden Gebiete, in denen Bodenschätze gefördert werden oder wurden.
Für nicht ausgeschlossene Gebiete prüfen die Expertinnen und Experten der BGE, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Endlagerung erfüllt sind. Mindestens 300 Meter Gestein müssen das zukünftige Endlager von der Erdoberfläche trennen und eine dauerhafte Barriere darstellen. Eine mindestens 100 Meter starke Schicht aus Kristallin-, Salz- oder Tongestein muss vorliegen und das Endlager für hochradioaktive Abfälle umgeben können.
Nach Anwendung all dieser Kriterien wird die BGE Teilgebiete, die geologisch besonders gut geeignet sind, zur weiteren Untersuchung vorschlagen. Hierüber entscheidet der Deutsche Bundestag per Gesetz. Die Öffentlichkeit wird bei allen Schritten beteiligt.
Worin bestehen die aktuellen Herausforderungen bei dieser komplexen Suche? Die Expertinnen und Experten der BGE erwähnten hier vor allem die stark variierende Datenlage. Die BGE hat die Daten bei den zuständigen Landes- und Bundesbehörden abgefragt – so wie es im Gesetz steht. Die Daten sind aber in ganz unterschiedlichen Formaten, zum Teil in unterschiedlichen Koordinatensystemen eingegangen und müssen zunächst vergleichbar gemacht werden.
In der anschließenden Diskussion ging es zum einen um den Zeitplan der Standortsuche, aber vor allem um die Langzeitsicherheit eines Endlagers. Hierzu erläuterten die BGE-Experten, dass es eine umfassende Dokumentation des Suchprozesses geben werde und eine Reversibilität, also Korrektur, bereits eingeplant und somit jederzeit möglich sei. Dies unterscheide das Standortauswahlverfahren von vorhergegangenen Prozessen der Endlagersuche. Für jeden in Frage kommenden Standort werde es Sicherheitsuntersuchungen geben, betonte Dr. Jörg Tietze. In diesem Rahmen wurde auch über die Erfahrungen mit der Schachtanlage Asse II und dem im Bau befindlichen Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle diskutiert.
Veranstaltungsreihe „Betrifft: Standortauswahl“
„Betrifft: Standortauswahl“ ist eine Veranstaltungsreihe und ein Forum für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die BGE informiert über den aktuellen Stand der bundesweiten Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Es besteht die Möglichkeit, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereichs Standortauswahl der BGE ins Gespräch zu kommen.
„Betrifft: Standortauswahl“ wird fortgesetzt am:Montag, 22. Oktober 2018, 18 Uhr in der Lindenhalle, Raum Kenosha, Halberstädter Straße 1 A, 38200 Wolfenbüttel
Mittwoch, 28. November 2018, 18:30 Uhr im Hotel Melià Berlin, Raum Barcelona, Friedrichstraße 103, 10117 Berlin
Mehr als 40 Bürgerinnen und Bürger folgten am 17.10. der Einladung der BGE, um sich in der Zentrale in Peine über den aktuellen Stand der Standortsuche für das Endlager für hochradioaktive Abfälle zu informieren. Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE, begrüßte die Anwesenden und wies auf die große Herausforderung hin, vor der die BGE steht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Ablauf der Standortsuche erläuterte der Bereichsleiter Standortauswahl, Dr. Jörg Tietze. Die Anforderungen an den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle sind hoch. Die Abfälle müssen unterirdisch in großer Tiefe so eingelagert werden, dass bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gegeben ist. Auch nach dem Verschluss des Endlagers müssen die Abfälle 500 Jahre wieder geborgen werden können.
Dr. Wolfram Rühaak ist Hydrogeologe und Mitarbeiter im Team der Standortauswahl. Er erläuterte, wie die BGE ausgehend von einer weißen Deutschlandkarte im ersten Schritt geologisch ungeeignete Regionen ausschließen wird. Nicht geeignet für die Endlagerung sind beispielsweise Gebiete, in denen zukünftig Erdbeben zu erwarten sind oder in denen es aktive geologische Störungen im Untergrund gibt. Ebenfalls ausgeschlossen werden Gebiete, in denen Bodenschätze gefördert werden oder wurden.
Für nicht ausgeschlossene Gebiete prüfen die Expertinnen und Experten der BGE, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Endlagerung erfüllt sind. Mindestens 300 Meter Gestein müssen das zukünftige Endlager von der Erdoberfläche trennen und eine dauerhafte Barriere darstellen. Eine mindestens 100 Meter starke Schicht aus Kristallin-, Salz- oder Tongestein muss vorliegen und das Endlager für hochradioaktive Abfälle umgeben können.
Nach Anwendung all dieser Kriterien wird die BGE Teilgebiete, die geologisch besonders gut geeignet sind, zur weiteren Untersuchung vorschlagen. Hierüber entscheidet der Deutsche Bundestag per Gesetz. Die Öffentlichkeit wird bei allen Schritten beteiligt.
Worin bestehen die aktuellen Herausforderungen bei dieser komplexen Suche? Die Expertinnen und Experten der BGE erwähnten hier vor allem die stark variierende Datenlage. Die BGE hat die Daten bei den zuständigen Landes- und Bundesbehörden abgefragt – so wie es im Gesetz steht. Die Daten sind aber in ganz unterschiedlichen Formaten, zum Teil in unterschiedlichen Koordinatensystemen eingegangen und müssen zunächst vergleichbar gemacht werden.
In der anschließenden Diskussion ging es zum einen um den Zeitplan der Standortsuche, aber vor allem um die Langzeitsicherheit eines Endlagers. Hierzu erläuterten die BGE-Experten, dass es eine umfassende Dokumentation des Suchprozesses geben werde und eine Reversibilität, also Korrektur, bereits eingeplant und somit jederzeit möglich sei. Dies unterscheide das Standortauswahlverfahren von vorhergegangenen Prozessen der Endlagersuche. Für jeden in Frage kommenden Standort werde es Sicherheitsuntersuchungen geben, betonte Dr. Tietze. In diesem Rahmen wurde auch über die Erfahrungen mit der Schachtanlage Asse II und dem im Bau befindlichen Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle diskutiert.
„Betrifft: Standortauswahl“ wird fortgesetzt, und zwar:
Am Montag, 22. Oktober 2018, 18 Uhr in der Lindenhalle, Raum Kenosha, Halberstädter Straße 1 A, 38200 Wolfenbüttel
Am Mittwoch, 28. November 2018, 18:30 Uhr im Hotel Melià Berlin, Raum Barcelona, Friedrichstraße 103, 10117 Berlin
Veranstaltungsreihe „Betrifft: Standortauswahl“
„Betrifft: Standortauswahl“ ist eine Veranstaltungsreihe und ein Forum für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die BGE informiert über den aktuellen Stand der bundesweiten Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle. Es besteht die Möglichkeit, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereichs Standortauswahl der BGE ins Gespräch zu kommen.