Im Schritt 2 der Phase I der Endlagersuche geht es vor allem darum, aus 90 zum Teil großflächigen Teilgebieten eine deutlich kleinere Anzahl von kleinräumigeren Standortregionen zu ermitteln. Am Ende der Phase I wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung einen Standortregionen-Vorschlag vorlegen. In den Standortregionen soll in Phase II des Standortauswahlverfahrens eine übertägige Erkundung stattfinden.
Schritt 2 der Phase I besteht aus mindestens zwei Elementen, gegebenenfalls sind es drei Elemente: repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (rvSU), eine erneute Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) und gegebenenfalls eine Anwendung planungswissenschaftlicher Abwägungskriterien (planWK). Letztere kommen nur zum Einsatz, um geologisch gleichwertige Gebiete zu vergleichen oder geologisch gleichwertige Gebiete weiter einzugrenzen. Wie viele Standortregionen das sein werden, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen. Um eine Planungsgrundlage zu haben, plant die BGE aktuell mit etwa zehn Regionen, es könnten aber auch 20 werden, wenn sich die geologische Qualität von mehr als zehn Regionen als herausragend erweisen sollte.
Methodenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen
Grundlage für die Ermittlung der Standortregionen für die übertägige Erkundung auf der Basis der 90 Teilgebiete sind zwei Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle sowie eine zweite Verordnung zu den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen. Aktuell arbeitet die BGE an Methoden, um eine erste Sicherheitsabschätzung von möglichen Endlagern in unterschiedlichen Wirtsgesteinstypen und Wirtsgesteinslagerungen vornehmen zu können. Grundlage dieser Sicherheitsbetrachtungen ist die Frage, ob in dem jeweiligen Untersuchungsraum der sichere Einschluss der hochradioaktiven Abfallstoffe gelingen kann. Zur Beantwortung dieser Frage werden sowohl geologische als auch technische Informationen betrachtet (Endlagersystem). Als Endlagersystem bezeichnet man das Zusammenwirken der geologischen und technischen Barrieren. Die Methoden müssen so nachvollziehbar sein, dass alle Teilgebiete mit den gleichen Maßstäben gemessen werden können. Die Ergebnisse sollen robust sein, also auch auf verschiedenen Wegen erreichbar sein. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die BGE derzeit mit Daten aus vier Gebieten zur Methodenentwicklung. Diese Gebiete sind nicht besser oder schlechter für eine potenzielle Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen geeignet als andere Teilgebiete. Sie sind aber gut geeignet, um die Methoden für die sogenannten repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) zu entwickeln. Die rvSU werden in diesen Gebieten nicht vorweggenommen. Sondern es werden Vorgehensweisen erprobt, die eine Übertragbarkeit auf alle Teilgebiete ermöglichen sollen.
Veranstaltungsreihe zur Methodik der rvSU
Die BGE wird regelmäßig über Arbeitsstände berichten. Dadurch soll erreicht werden, dass Regionen, die am Ende in die engere Wahl kommen könnten, davon nicht überrascht werden. Hierbei ist zu beachten, dass die BGE zwar den Vorschlag zu Standortregionen erarbeitet, dieser dann aber von der Aufsichts- und Beteiligungsbehörde BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) geprüft und über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ins Parlament eingebracht wird. Die Entscheidung über die Auswahl der Standortregionen trifft der Bundesgesetzgeber. So müssen Veröffentlichungen der BGE zu den Standortregionen bis zur Festlegung durch ein Bundesgesetz als vorläufig und vorbehaltlich der Entscheidung betrachtet werden.
Onlinekonsultation der Methodik für die rvSU
Mit der Veranstaltungsreihe beginnt die BGE mit einer Onlinekonsultation des wissenschaftlichen Methodenpapiers. Über ein Online-Konsultationstool können Fachleute oder Bürger*innen ihre Vorschläge, Anmerkungen oder Einwände direkt eingeben. Zudem wird es in dieser Zeit voraussichtlich das erste Fachforum geben. Das Fachforum ist ein Ergebnis der Fachkonferenz Teilgebiete. Es soll eine Beteiligungslücke bis zum Vorschlag über die Standortregionen verhindern, und den Prozess der Eingrenzung der Teilgebiete zu wenigen Standortregionen kritisch begleiten. Die Ergebnisse der öffentlichen Diskussionen und der Onlinekonsultation sowie der Fachstellungnahmen, die in einem Konsultationszeitraum von etwa acht Wochen eingehen werden, wird die BGE sichten und dann entscheiden, ob und wie sie die Methodik noch einmal verändert. Im Juni plant die BGE bei einer weiteren Veranstaltung über den Stand der weiteren Verfeinerung der Methodik und den weiteren Verlauf der Arbeiten zu berichten.