Endlagersuche

Pressemitteilung Nr. 9/21 - BGE entwickelt Methoden für die weitere Endlagersuche praxisnah

05. Juli 2021: Aus 90 Teilgebieten sollen in den kommenden Jahren wenige Standortregionen werden. Um Standortregionen vorschlagen zu können, arbeitet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) aktuell daran, Methoden für die Ermittlung solcher für die Endlagerung günstigen Standortregionen zu entwickeln.

Aus 90 Teilgebieten sollen in den kommenden Jahren wenige Standortregionen werden. Diese Standortregionen sollen bei der Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Deutschland oberirdisch erkundet werden. Um Standortregionen vorschlagen zu können, arbeitet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) aktuell daran, Methoden für die Ermittlung solcher für die Endlagerung günstigen Standortregionen zu entwickeln. Dabei geht es zunächst um die Umsetzung der vom Gesetzgeber per Verordnung vorgegebenen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) für alle 90 Teilgebiete. Die Methoden hierzu werden mit Hilfe von Daten aus mehreren Teilgebieten in unterschiedlichen Wirtsgesteinen entwickelt. Wie auch schon beim Zwischenbericht Teilgebiete werden die Expert*innen der BGE ihre Methoden zur Anwendung ihrer Eingrenzungs- und Bewertungsinstrumente von Anfang an mit Praxisbezug entwickeln und dabei selbstverständlich mit realen Daten arbeiten. Diese Teilgebiete, oder auch nur einzelne Gebiete in Teilgebieten, nennt die BGE Gebiete zur Methodenentwicklung.

Gebiete zur Methodenentwicklung

Ein Gebiet zur Methodenentwicklung ist ein Teilgebiet, das von den BGE-Expert*innen in den Blick genommen wird, um spezifische Fragen zur Bewertung der Sicherheit eines Endlagersystems beantworten zu können. Da geht es um praktische Fragen wie etwa: Wie viele Bohrungen gibt es in diesem Teilgebiet, und was lässt sich aus den ermittelten Daten für die umfassende geologische Beschreibung des Gebiets mit Blick auf den sicheren Einschluss des Atommülls ableiten?

Steffen Kanitz, Geschäftsführer BGE für den Bereich Standortauswahl, betont: „Ein Gebiet zur Methodenentwicklung ist nicht besser oder schlechter geeignet als andere Gebiete. Sie dienen uns in dieser Phase des Verfahrens lediglich zur Entwicklung von Methoden für die weitere Eingrenzung der Flächen aller 90 Teilgebiete.“ Das Ziel der BGE ist es, mit Hilfe der Daten aus den Gebieten zur Methodenentwicklung im Frühjahr 2022 ein vorläufiges Konzept zur Anwendung der rvSU öffentlich zur Diskussion zu stellen. Es bleiben alle 90 Teilgebiete weiter im Verfahren und werden nach und nach mit diesen neuen Methoden bewertet.  

Vier ganz unterschiedliche Gebiete zur Methodenentwicklung in ganz Deutschland

Die BGE will ihre Methoden anhand von Daten aus folgenden Teilgebieten entwickeln: Teilgebiet 001_00 (Opalinuston) in Baden-Württemberg und Bayern, Teile des Teilgebiets 009_00 Kristallin (Saxothuringikum), das sich von Baden-Württemberg und Bayern bis nach Sachsen erstreckt, Teilgebiet 035_00 (Salzstock Bahlburg) in der Nähe von Hamburg sowie das Teilgebiet 078_02 (flache Salzstruktur im Thüringer Becken). Die Übertragbarkeit der Methodenentwicklung auf andere Teilgebiete (auch tertiären Ton) wird fortlaufend mit betrachtet.

Diese Teilgebiete sind sehr unterschiedlich und decken alle für die Endlagerung in Frage kommenden Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin ab. Bei den großflächigen Teilgebieten besteht die Herausforderung darin, die besonders günstigen Bereiche innerhalb der Teilgebiete zu identifizieren. Neben der Bewertung der geologischen Eigenschaften anhand existierender, zum Teil aktuell zusätzlich abgefragter Geodaten, müssen vorläufige Sicherheits- und Endlagerkonzepte entwickelt werden, welche für eine Bewertung der jeweiligen Endlagersysteme eine Rolle spielen. Hier muss neben natürlichen Prozessen wie zukünftigen Eiszeiten auch die grundsätzliche Möglichkeit eines sicheren Betriebs dargestellt werden. Dass ein Gebiet für die Methodenentwicklung eine Rolle spielt, bedeutet nicht, dass es besonders geeignet oder ungeeignet wäre. Im Verlauf der Arbeiten in den kommenden Monaten und Jahren können weitere Gebiete zur Methodenentwicklung dazu kommen.

Ein Gebiet zur Methodenentwicklung ist noch längst keine Standortregion

Ein Gebiet zur Methodenentwicklung ist keineswegs zu verwechseln mit einer Standortregion, die durch den Bundestag erst am Ende der Phase I des Standortauswahlverfahrens festgelegt wird. Bohrungen oder seismische Messungen oder andere Erkundungsmethoden kommen erst dann zum Einsatz, wenn das Parlament den Vorschlag der BGE für Standortregionen nach einer Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beschlossen hat. Die BGE wird über Arbeitsstände informieren.

Über die BGE

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender), Beate Kallenbach-Herbert (kaufmännische Geschäftsführerin) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).

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