Die BGE setzt die Diskussion über die Methodik bei der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle fort. Nachdem die Methodenpapiere zu Bohrungen, Seismizität, Vulkanismus und Grundwasseralter bereits öffentlich diskutiert werden konnten, sind jetzt auch die Steckbriefe für die Kriterien „großräumige Vertikalbewegungen“ und „aktive Störungszonen“ online.
Ausschluss von Hebungsgebieten soll Freilegung des Endlagers verhindern
Nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) sind bei der Endlagersuche Gebiete auszuschließen, in denen über den Zeitraum von einer Million Jahre eine großräumige Hebung der Erdoberfläche zu erwarten ist, welche im Durchschnitt mehr als einen Millimeter pro Jahr beträgt. Bei derartigen Raten wäre insgesamt mit einer Hebung von mehr als einem Kilometer zu rechnen. Wenn die sich hebende Geländeoberfläche durch Erosion kontinuierlich abgetragen wird, kann nicht mehr von einer ausreichenden Schutzwirkung durch eine überdeckende geologische Barriere des Endlagers ausgegangen werden.
Die Geowissenschaftler*innen der BGE haben für die Methodik wissenschaftliche Literatur sowie einen speziell für dieses Kriterium bei der BGR in Auftrag gegebenen Bericht berücksichtigt. In diesem Bericht werden unterschiedliche Zukunftsszenarien über das Eintreten solcher Hebungsereignisse in Deutschland beschrieben. Im Ergebnis zeigt sich, dass auf Basis der vorliegenden Datengrundlage über die nächste Million Jahre wohl keine Hebungen von mehr als einem Millimeter pro Jahr zu erwarten sind. Diese Einschätzung basiert unter anderem auf der geographischen Position Deutschlands, das weit entfernt von aktiven Plattenrändern liegt.
In aktiven Störungszonen kann die Barriere des Endlagers beeinträchtigt sein
Störungszonen sind Brüche in den Gesteinsschichten der oberen Erdkruste. Als aktiv sind Störungszonen zu bezeichnen, wenn dort nachweislich oder mit großer Wahrscheinlichkeit innerhalb der letzten 34 Millionen Jahre Bewegungen stattgefunden haben. Störungszonen können eine deutlich größere Gebirgsdurchlässigkeit als das intakte ungestörte Gestein aufweisen. Daher sind solche Zonen bei der Endlagersuche auszuschließen.
Wie die BGE in ihrem veröffentlichten Methodensteckbrief ausführt, werden die von den Geologischen Diensten an die BGE übermittelten aktiven Störungszonen in der Regel als solche übernommen. Zudem wurden der BGE auch eine Vielzahl von Störungszonen übermittelt, deren Aktivitätszeitraum unbekannt ist. Für solche Störungszonen erfolgt kein Ausschluss, sondern eine detaillierte Untersuchung im weiteren Verlauf des Verfahrens, sollten diese in einer Standortregion liegen.
Weiterhin diskutiert werden kann auch das Ausschlusskriterium Grundwasseralter. Dieses Ausschlusskriterium wird im Verlauf des Standortauswahlverfahrens an Bedeutung gewinnen, weil es vor allem darum geht, dass im sogenannten einschlusswirksamen Gebirgsbereich kein Grundwasser gefunden werden sollte, dass mit oberflächennah anstehendem Grundwasser in Verbindung steht. Mit diesem Nachweis wäre der sichere Einschluss der hochradioaktiven Abfälle durch den einschlusswirksamen Gebirgsbereich nicht gegeben.
Steckbrief Ausschlusskriterium „Großräumige Vertikalbewegungen“ (PDF, 100 KB)
Steckbrief Ausschlusskriterium „Aktive Störungszonen“ (PDF, 396 KB)
Steckbrief Ausschlusskriterium „Grundwasseralter“ (PDF, 265 KB)
Alle drei Methoden können ab sofort im BGE Forum diskutiert werden. Das Forum ist unter www.forum-bge.de zu erreichen.
Bisherige Konsultationsergebnisse: Nachfragen und Quellenhinweise
Beendet sind mittlerweile die Konsultationen zu den Kriterien „Seismische Aktivität“ und „Vulkanismus“. In den sechs Wochen der Konsultationen wurde beide Methodensteckbriefe jeweils mehr als 700 Mal angesehen. Mittlerweile haben sich 66 Mitglieder im Forum registriert.
Zur Ausschlussmethodik von Gebieten mit seismischer Aktivität stellte ein Nutzer im Forum die Frage, ob die Erdbebengefahr nicht erst bei offenen Untertagebauwerken zum Tragen komme, also in der Betriebsphase eines späteren Endlagers. Somit gehöre es doch eher zu den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien und Sicherheitsanforderungen. Die BGE antwortete, dass gemäß Standortauswahlgesetz in der ersten Phase zunächst Gebiete ausgeschlossen werden, in denen seismische Aktivität grundsätzlich zu erwarten ist. Selbstverständlich werde es im späteren Verlauf des Verfahrens ebenfalls Sicherheitsuntersuchungen und Analysen zur Langzeitsicherheit geben, die eine Erdbebengefährdung berücksichtigen.
Zum Steckbrief „Vulkanismus“ kam die Rückfrage, ob die Definition der BGE auch sogenannte „Mofetten“ umfasst und ob es einen bundesweiten Überblick über dieses Phänomen gebe. Als Mofetten werden Austrittspunkte von Kohlenstoffdioxid bezeichnet, die Begleiterscheinungen von vulkanischer Aktivität sind. Die Antwort der BGE war ganz eindeutig: Mofetten gehören zur allgemein gültigen Definition von Vulkanismus. Sie werden in einem derzeit laufenden Forschungsprojekt der BGE, welches Gebiete mit einem Risiko vulkanischer Aktivität identifizieren soll, mitbetrachtet und in die Gefährdungsanalyse einbezogen. Es soll dabei auch eine deutschlandweite Übersicht über bisher bekannte Mofetten erstellt werden. Die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts werden für die Ermittlung von Standortregionen eine wichtige Rolle spielen.
Bei weiteren Anmerkungen ging es vor allem um die verwendeten Quellen der BGE und verschiedene Studien, die als Grundlage dienen können. Für das Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ lieferte die BGE unter anderem eine ergänzende Literaturliste zu internationalen Erkenntnissen über Erdbebenschäden in Untertagebergwerken nach. Hierzu wurden Quellen aus der Schweiz und Schweden ausgewertet.
Weitere Kriterien folgen im April
Alle Methodensteckbriefe stehen jeweils sechs Wochen lang für Anmerkungen, Fragen, Kritik oder Ergänzungen offen. Das Papier zu „aktiven Störungszonen“ kann bis zum 6. Mai 2020, das Papier zu „großräumigen Vertikalbewegungen“ bis zum 24. April 2020 diskutiert werden. Die Methodik zum „Grundwasseralter“ steht noch bis zum 9. April 2020 für Anmerkungen offen.
Die BGE wertet die Beiträge aus und dokumentiert in einem Abschlusspapier, wie sie mit den Anregungen zu den Ausschlusskriterien weiter umgehen wird. Anfang April folgt der letzte Methodensteckbrief zu den Ausschlusskriterien, und zwar zum Thema „Bergwerke“. Auch ihre Methoden zu den Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wird die BGE 2020 mit der Öffentlichkeit diskutieren.