Endlagersuche

BGE Forum geht in die zweite Runde

20. Januar 2020: Zwei weitere Ausschlussmethodiken stehen für sechs Wochen zur Diskussion. Die erste Konsultation zum Teilkriterium Bohrungen hat bereits wertvolle Erkenntnisse für die BGE gebracht.

Die BGE möchte über ihre Methoden bei der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ins Gespräch kommen. Deshalb stellt sie ihre Methodik zur Anwendung der Ausschlusskriterien aktuell in einem Online-Forum zur Diskussion. Begonnen wird zunächst mit den gesetzlich definierten Ausschlusskriterien. Nachdem im November und Dezember im vergangenen Jahr bereits das Methodenpapier zu Bohrungen öffentlich diskutiert werden konnte, stellt die BGE nun ihre geplanten Ausschlussmethodiken für die Kriterien „Seismische Aktivität“ und „Vulkanismus“ vor.

Erbeben und Vulkanismus können Sicherheit des Endlagers gefährden

Laut Standortauswahlgesetz sind Gebiete auszuschließen, in denen seismische Aktivitäten (Erdbeben), die die Sicherheit eines Endlagers beeinträchtigen können, zu erwarten sind. Deutschland ist nach einer DIN-Norm bereits in Erdbebenzonen eingeteilt. Der nationale Anhang der DIN-Norm wird derzeit überarbeitet. Für den Zwischenbericht Teilgebiete geht die BGE davon aus, dass die aktuelle Regelung zu berücksichtigen sein wird. Das Standortauswahlgesetz sieht vor, alle Gebiete mit einer örtlichen seismischen Gefährdung größer als Erdbebenzone 1 auszuschließen.

Steckbrief Ausschlusskriterium Seismische Aktivität (PDF, 177 KB)

Ebenfalls auszuschließen sind Gebiete, in denen quartärer Vulkanismus vorliegt oder zu erwarten ist. Ausgeschlossen werden demnach zunächst Gebiete, in denen Vulkanismus in den vergangenen rund 2,6 Millionen Jahren bis heute bekannt ist. Die dafür notwendige Datengrundlage wird derzeit von der BGE erarbeitet. Für zu erwartenden Vulkanismus ist die BGE auf Prognosen angewiesen, die unter anderem zu diesem Zweck bei anerkannten Experten in Auftrag gegeben wurden. Um die potentiellen Gefährdungsgebiete wird zunächst ein Sicherheitsabstand von zehn Kilometern gelegt. Es handelt sich um einen „Minimalabstand“, der später auf Grundlage der Ergebnisse eines extern vergebenen Forschungsprojektes individuell vergrößert werden kann.

Steckbrief Ausschlusskriterium Vulkanismus (PDF, 331 KB)

Beide Methodiken können ab sofort im BGE Forum diskutiert werden. Das Forum ist unter www.forum-bge.de zu erreichen.

Erste Konsultation: Sicherheitsabstände und Vertrauensbereiche

Die BGE hat im Forum bereits ein Methodenpapier zur Diskussion gestellt. Im November und Dezember 2019 konnten Anmerkungen zur Ausschlusstechnik für das Kriterium „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit“, genauer gesagt zur Ausschlusstechnik für Bohrungen gemacht werden.

In den sechs Wochen der Konsultation wurde der Methodensteckbrief zu den Bohrungen 2.700 mal angesehen und 33 Mitglieder haben sich im Forum registriert. Fünf Nutzerinnen und Nutzer haben Anmerkungen zum Steckbrief im Forum gepostet.

Eine Nutzerin im Forum brachte die BGE auf die wertvolle Erkenntnis, dass bei einem Ausschlussradius von 25 Meter um den Bohrpfad auch Bohrungen ab einer Tiefe von 276 Metern einen Ausschluss innerhalb des endlagerrelevanten Bereichs erzeugen. In den bisherigen Überlegungen war die BGE davon ausgegangen, den Ausschlussradius von 25 Meter um den Bohrpfad nur bei Bohrungen anzuwenden, die eine Tiefe von 300 Meter oder mehr erreichen.

Bei weiteren Anmerkungen ging es um die technischen Methoden, die die BGE anwendet, um den Verlauf der Bohrung im 3D-Raum zu positionieren und wie die BGE dabei den Vertrauensbereich (Fehlerbreite) festlegen möchte. Die BGE hat hierzu geantwortet, dass sie sich zur Konstruktion des Bohrlochverlaufes für die Anwendung der in der Mineralölindustrie gängigen „Minimum Curvature“-Methode entschieden hat. Bei dieser Methode wird der Bohrpfad zwischen den einzelnen Messpunkten in Form eines Bogens konstruiert. Der Vertrauensbereich wird in Hinblick auf die Positionsgenauigkeit vorerst pauschal mit dem Ausschlussradius vom 25 Metern  berücksichtigt. Im weiteren Verfahren erfolgt eine genauere Betrachtung von Bohrungen, die innerhalb von Teilgebieten liegen.

Weitere Kriterien folgen im Februar

Sechs Wochen lang stehen die beiden neuen Methodendokumente für Anmerkungen, Fragen, Kritik oder Anregungen offen. Die BGE wertet die Beiträge aus und dokumentiert im Anschluss in einem Abschlusspapier, wie sie mit den Anregungen weiter umgehen wird. Im Februar geht es dann weiter mit den Kriterien „großräumige Vertikalbewegungen“ und „Grundwasseralter“. Auch die Methoden zu den Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wird die BGE 2020 mit der Öffentlichkeit diskutieren.

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