Geschichte der Endlagersuche

Die Suche nach einem Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle ist nicht neu. Die folgenden ausgewählten Meilensteine vermitteln einen Überblick über die Geschichte der Suche nach einem Endlagerstandort für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle.

1960

Das "Atomgesetz" tritt in Kraft. Die Endlagerung radioaktiver Abfälle wird nicht thematisiert.

1977

Entscheidung des Landes Niedersachsen für den Standort Gorleben als mögliches nukleares Entsorgungszentrum mit Wiederaufarbeitungsanlage, Brennelementefabrik und Endlager. Aufgrund starker Bürgerproteste wird der Plan wieder aufgegeben. Es folgt ab 1979 die Erkundung des Gorlebener Salzstocks als mögliches Endlager.

1999 - 2002

Der 1999 von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitskreis "Auswahlverfahren Endlagerstandorte" (AkEnd) legt eine Empfehlung für ein nachvollziehbares transparentes Verfahren für die Suche und die Auswahl von Endlagerstandorten (PDF, nicht barrierefrei, 2,6 MB) vor.

2010 - 2013

Drei Jahre lang hat sich der Gorleben-Untersuchungsausschuss des Bundestags mit der umstrittenen Standortentscheidung für Gorleben als Endlager für hochradioaktive Abfälle im Jahr 1977 auseinandergesetzt. Der Untersuchungsausschuss endete mit einem Bericht der parlamentarischen Mehrheit und einem Minderheitenvotum der damaligen Opposition. Er konnte sich nicht auf eine gemeinsame Bewertung der Standortentscheidung einigen.

Dokumente zu Gorleben auf der Seite des Deutschen Bundestages (externer Link)

2011

Mit dem Energiekonzept vom 6. Juni 2011 und damit dem Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022 entscheidet sich die Bundesregierung für die Entwicklung eines neuen, an geologischen Kriterien orientierten Verfahrens.

2013

Das "Standortauswahlgesetz" (StandAG) (alte Fassung) (externer Link) tritt in Kraft. Ziel des Standortauswahlverfahrens ist es, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren einen Standort für ein geologisches Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle zu finden.

Die Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben werden beendet.

2014 - 2016

Die Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (kurz: Endlagerkommission) (externer Link) startet 2014 ihre Arbeit. Das von Bundestag und Bundesrat eingesetzte paritätisch besetzte Expertengremium soll zentrale Aspekte der Endlagerung insbesondere Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle klären. Weitere Ziele sind die Überprüfung des StandAG selbst sowie die Klärung, wie der Prozess der Endlagersuche organisiert werden kann und welche Kriterien für die Endlagersuche angewendet werden sollen. Die Endlagerkommission übergibt 2016 ihren Abschlussbericht.

2016

Das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung" (externer Link) tritt in Kraft. Die operativen Aufgaben der Standortsuche, der Errichtung und des Betriebs der Endlager sowie der Schachtanlage Asse II und des Bergwerks Gorleben sollen in einer staatseigenen Gesellschaft, der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), gebündelt werden.

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, kurz: BfE (Bezeichnung seit 1. Januar 2020: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, BASE, externer Link) wird Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Transporte sowie die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle.

Die von der Bundesregierung eingesetzte "Kommission zur Finanzierung des Atomausstiegs" (externer Link) legt ihre Empfehlungen vor: Danach sollen die Energieversorgungsunternehmen rund 23,3 Milliarden Euro von den gebildeten Rückstellungen in einen staatlichen Fonds überweisen. Im Gegenzug trägt der Bund die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung und finanziert diese mittels des Fonds.

2017

Auf Basis des Abschlussberichtes der Endlagerkommission (externer Link) wird im März 2017 eine Novelle des StandAG (externer Link) durch Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das StandAG schreibt nun eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit bestmöglicher Sicherheit und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen fest. Auch werden unter anderem wissenschaftliche Ausschluss-, Mindest- und Abwägungskriterien definiert und ein lernendes Verfahren angelegt, das eine Revision von Entscheidungen ermöglicht und eine Rückholbarkeit der eingelagerten Abfälle für einen längeren Zeitraum festlegt.

Teile des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) sind wie die Asse-GmbH und die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbh (DBE) Ende 2017 zur neuen Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) verschmolzen worden. In der neuen Gesellschaft wird die Expertise zur Endlagerung nun gebündelt. In der Verantwortung der BGE liegen nun sämtliche Standorte, an denen schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert werden sollen oder bereits lagern, die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle sowie die Aufgaben der Produktkontrolle von Abfallbehältern. 

Am 5. September 2017 startet die BGE mit einer Auftaktveranstaltung in Berlin die Standortsuche. Zu den Rednerinnen und Rednern zählten unter anderem die damalige Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, der Präsident des BfE Wolfram König und der Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums (NBG) Prof. Dr. Klaus Töpfer.

2017 - 2020

Abfrage und Auswertung der bei den Geologischen Diensten der Länder und des Bundes vorhandenen Untergrunddaten. Erste Anwendung der Ausschlusskriterien, der Mindestanforderungen und der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien.

2020 - heute

Phase I Schritt 2: Auf der Basis der Teilgebiete ermittelt die BGE die Standortregionen für eine übertägige Erkundung.

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