Fragen und Antworten zu den Gebieten zur Methodenentwicklung
Aus 90 Teilgebieten sollen in den kommenden Jahren wenige Standortregionen werden. Diese Standortregionen sollen bei der Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Deutschland oberirdisch erkundet werden. Um Standortregionen vorschlagen zu können, arbeitet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) aktuell daran, Methoden für die Ermittlung solcher für die Endlagerung günstigen Standortregionen zu entwickeln. Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu diesen Gebieten.
Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage des StandAG oder der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung werden Gebiete zur Methodenentwicklung für die repräsentative Sicherheitsuntersuchung festgelegt?
Die Auswahl der Gebiete zur Methodenentwicklung erfolgt innerhalb des Rahmens des Standortauswahlgesetzes und der bereits genannten Verordnungen. Die Anforderungen und Rahmenbedingungen für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sind vom Gesetzgeber per Verordnungen vorgegeben. Die Methoden zur Umsetzung gilt es für die BGE als Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren zu entwickeln und fortlaufend zu verbessern. Der BGE ist es dabei wichtig, ihre Methoden von Anfang an mit Praxisbezug zu entwickeln. Aus diesem Grund hat die BGE Gebiete zur Methodenentwicklung ausgewählt. Die wissenschaftliche Methodenentwicklung mit steter Rückkopplung an die Praxis dient dazu, valide, robuste und übertragbare Methoden für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zu entwickeln. Denn bei 90 Teilgebieten, die zum Teil sehr groß sind, muss die konkrete Anwendungsarbeit dann für alle Gebiete vergleichbar verlaufen. Nur dann kann das Standortauswahlverfahren mit einem hohen Maß an Objektivität und Nachvollziehbarkeit umgesetzt werden.
Was soll anhand der Pilotregionen ohne örtliche Erkundungen ausgewertet werden, wenn schon alle verfügbaren geowissenschaftlichen Daten im Zwischenbericht nach den 11 Abwägungskriterien mit Unterkriterien der Anlagen 1-11 zu § 24 bewertet worden sind?
Die Auswertung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 Standortauswahlgesetz (StandAG) diente der Ausweisung von Teilgebieten nach § 13 StandAG und damit dem ersten Schritt von Phase I des Verfahrens. Die Gebiete zur Methodenentwicklung dienen dazu, Methoden für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 StandAG zu entwickeln, die der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung nach § 14 StandAG dienen, also dem zweiten Schritt von Phase I des Verfahrens. Dabei kommen zum Teil andere (geowissenschaftliche) Daten zum Einsatz als im ersten Schritt des Verfahrens. Die Gebiete der Methodenentwicklung dienen also dazu, in durchschnittlichen Gebieten Methoden für die weitere Eingrenzung der Teilgebiete zu Standortregionen für die übertätige Erkundung zu entwickeln, die dann auf alle 90 Teilgebiete übertragen werden können. Dabei wird auf bereits vorliegende (geowissenschaftliche) Daten zurückgegriffen, um spezifische Fragen zur Bewertung der Sicherheit eines Endlagersystems beantworten zu können. Da geht es um praktische Fragen wie etwa: Wie soll das Ziel der Konzentration und des sicheren Einschlusses der radioaktiven Abfälle erreicht werden? Was ist die maximale Größe eines möglichen Endlagerbergwerks? Wie sollen die Abfälle eingelagert werden? Wie kann das Endlager nach der Einlagerungszeit verfüllt und verschlossen werden?
Konkrete Details zu den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen finden Sie in der Verordnung über Anforderungen an die Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung - EndlSiUntV) (externer Link) und in der Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (Endlagersicherheitsanforderungsverordnung - EndlSiAnfV) (externer Link). Einen einfacheren und erläuternden Zugang zum Thema bietet unsere Veranstaltung Betrifft: Standortauswahl „Auf dem Weg zu Standortregionen“ vom 27. Mai 2021. Die Aufzeichnung finden Sie auf dem YouTube-Kanal der BGE ab Minute 56 (externer Link).
Welche Methode soll nun anhand der Gebiete zur Methodenentwicklung entwickelt werden?
Innerhalb der Sicherheitsuntersuchungen wird die Geologie in Kombination mit dem geplanten Endlager betrachtet. Außerdem wird der gesamte Bewertungszeitraum von einer Million Jahre betrachtet. Es wird also überlegt, welche zukünftigen Entwicklungen das Endlagersystem potentiell erfahren kann. Ist beispielsweise zu erwarten, dass das Endlagersystem im Laufe des Bewertungszeitraums von einem Gletscher überlagert wird? Außerdem wird das Zusammenwirken zwischen Geologie und Endlager analysiert. Dazu gehört z. B. die Frage, inwieweit die Wärme der Abfälle das umliegende Gestein beeinflusst. Dies alles sind Fragestellungen, für deren Bewertung es Methoden zu entwickeln gilt. Aufgrund der dargestellten umfangreicheren Betrachtungen, sind die Methoden zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG nicht hinreichend.
Was bedeutet konkret „Erprobung von numerischer Modellierung“, die in den Gebieten zur Methodenentwicklung durchgeführt werden soll?
Für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen soll laut Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung unter anderem die „Möglichkeit des sicheren Einschlusses der Radionuklide“ geprüft werden. Dies kann „anhand überschlägiger Abschätzungen und Analogiebetrachtungen“ erfolgen. Für die Bearbeitung dieses Aspekts wird zurzeit geprüft, numerische Modelle zur Simulation des Radionuklidtransports unterstützend anzuwenden. Um ein belastbares Vorgehen praxisnah zu entwickeln, werden entsprechende numerische Modelle erstellt. Selbstverständlich werden im Laufe der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sämtliche 90 Teilgebiete entsprechend der Möglichkeit eines sicheren Einschlusses geprüft. Die Erarbeitung eines solchen Vorgehens anhand der Gebiete zur Methodenentwicklung stellt keine spezielle Eignung der Gebiete dar.
Ist die Annahme zutreffend, dass § 3 Abs. 3 EndlSiUntV verpflichtet, die repräsentative Sicherheitsuntersuchung für alle Teilgebiete durchzuführen?
Das ist korrekt: Die wissenschaftlich entwickelten Methoden werden im Anschluss der Methodenentwicklung auf alle 90 ausgewiesenen Teilgebiete angewendet – übrigens auch auf die Gebiete zur Methodenentwicklung.
Wie werden die Daten erhoben, die Grundlage für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sind? Und an wie vielen Einzelstandorten der großflächigen Teilgebiete Ton und Granit werden Geodaten erhoben?
Die BGE hat sehr viele Geodaten bekommen, die für den ersten Schritt der Phase I, also die Ausweisung von Teilgebieten, noch nicht vollständig ausgewertet werden mussten. Diese Daten werden zunächst zugrunde gelegt.
Wie wollen Sie sicherstellen, dass von den anderen Wirtsgesteinen (Ton und Kristallin) eine vergleichbare Datenlage, wie bei den Salzstöcken vorhanden, geschaffen wird, damit wirklich der beste Standort gefunden werden kann?
Auch diese Fragestellung wird im Rahmen der Methodenentwicklung adressiert. Ergebnisse können wir Ihnen wie beschrieben im März 2022 vorstellen. Wie bereits beschrieben, wird im Laufe des Verfahrens die Datenlage erweitert und verfeinert. So wird die BGE z. B. bereits in Schritt 2 der Phase I konkretisierte gebietsspezifische Datenabfragen bei den Bundes- und Landesbehörden anstoßen und bereits vorhandene Daten, die der BGE im Zuge der Datenabfragen zu den Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien übermittelt wurden, detaillierter heranziehen. Später kommen die Ergebnisse der über- und untertätigen Erkundung von Standorten hinzu.
Gibt es ein Verfahren bzw. ein gesetzlich festgelegtes Kriterium zur Auswahl eines konkreten Standortes für die Gebiete zur Methodenentwicklung? Konkrete Vorgaben für die Auswahl von Gebieten zur Methodenentwicklung sind im StandAG ja nicht enthalten.
Es ist richtig, dass auch andere Standorte als Gebiete für die Methodenentwicklung hätten ausgewählt werden können. Fachlich ergibt sich daraus aber kein Unterschied: Gebiete zur Methodenentwicklung werden im Verfahren weder bevorzugt noch benachteiligt, da die entwickelten Methoden am Ende auf alle 90 Teilgebiete angewendet werden – so wie es das Gesetz vorsieht. Es ist übrigens nicht auszuschließen, dass im Verlauf der Arbeiten in den kommenden Monaten weitere Gebiete zur Methodenentwicklung hinzukommen.
Ist es zutreffend, dass die vier Gebiete zur Methodenentwicklung für die weitere Standortauswahl ausscheiden?
Anhand der Gebiete zur Methodenentwicklung wird die BGE Methoden zur Anwendung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen entwickeln. Ein Ausschluss der Gebiete aus dem weiteren Verfahren ist damit nicht verbunden.
Es gibt die Forderung, die Modellregionen für die vier Wirtsgesteine in einem öffentlichen Losverfahren auszuwählen. Kann dieser Vorgang dadurch abgekürzt werden, dass dieses Verfahren von der BGE freiwillig gewählt wird?
Für die Gebiete zur Methodenentwicklung kommen nicht alle Teilgebiete gleichermaßen in Frage. So wären Gebiete mit einer exzellenten Datenlage wenig geeignet, Methoden für alle Teilgebiete zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wäre ein öffentliches Losverfahren nicht sachgerecht. Gleichzeitig sind die Arbeiten zur Methodenentwicklung bereits fortgeschritten, sodass ein Neustart der Methodenentwicklung insgesamt zu einer unnötigen Verzögerung des Verfahrens führen würde. Die Arbeitsergebnisse der Methodenentwicklung sollen im März 2022 öffentlich vorgestellt und diskutiert werden. Auch werden wir in der anschließenden Anwendung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen regelmäßige Einblicke in die Arbeitsstände ermöglichen.
Was heißt „Methode“ in Bezug auf die repräsentativen Sicherheitsuntersuchungen konkret?
Es gilt Methoden zu entwickeln, um die vom Gesetzgeber per Verordnung vorgegebenen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die rvSU zu erfüllen und im Laufe des Verfahrens fortlaufend zu verbessern. Das kann bedeuten, dass einzelne Elemente der Sicherheitsuntersuchungen in einem Teilgebiet getestet werden. Es kann bedeuten, dass Eingrenzungsmethoden in einem Teilgebiet erprobt werden. Es kann aber auch bedeuten, dass eine in einem Teilgebiet bereits getestete Anwendungsmethode in einem anderen Teilgebiet — oder auch nur einem kleinen Teil davon — noch einmal überprüft wird.
Liegen für die Gebiete zur Methodenentwicklung in Ton und Granit ausreichend Geo-Daten vor, um die repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchzuführen?
Der Detaillierungsgrad der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nimmt von Phase zu Phase des Auswahlverfahrens zu. Ob für die Modellregionen Ton und Granit hinreichende Informationen vorliegen, können wir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Wir werden dazu im Rahmen Vorstellung der Arbeitsergebnisse zur Methodenentwicklung im März 2021 detailliert Stellung nehmen.
Wird für die gesamten großen Teilgebiets-Flächen (Ton und Granit) eine Datenerhebung als Grundlage für die repräsentativen Sicherheitsuntersuchungen durchgeführt?
Eine übertägige Erkundung findet erst in Phase II des Standortauswahlverfahrens statt. Eine Datenerhebung an einzelnen Standorten ist in Schritt 2 von Phase I des Verfahrens also gesetzlich nicht vorgesehen. Vielmehr werden benötigte Daten – wie auch in Schritt 1 von Phase I – bei den verantwortlichen Landes- und Bundesbehörden abgefragt, bei denen diese Daten vorliegen.
Sollten keine Nacherhebungen für Geodaten für die großflächigen Teilgebiete Ton und Granit durchgeführt werden, wie soll dann sichergestellt werden, dass wirklich der geologisch geeignetste Standort gefunden wird?
Im Rahmen von Phasen II und III des Standortauswahlverfahrens werden mehrere Standorte über- und untertägig erkundet. Zu diesem Zeitpunkt wird für alle verbliebenen Standorte im Verfahren eine vergleichbare Datenlage hergestellt.