Fragen und Antworten zur Endlagersuche
Die Suche nach einem Endlager für den hochradioaktiven Abfall in Deutschland ist eine komplexe Aufgabe, die uns alle betrifft. Ziel in der Standortauswahl ist es, mit einem möglichst fairen Auswahlverfahren zu überzeugen. Das setzt Transparenz voraus. Dazu gehört, dass die BGE als Vorhabenträgerin kontinuierlich über ihre Maßnahmen informiert und erklärt, wie sie zu ihren Einschätzungen und Empfehlungen gekommen ist. Dazu gehört auch, dass die BGE Fragen aus der Bevölkerung beantwortet, die sie zum Standortauswahlverfahren allgemein, zu bestimmten Meilensteinen, Methoden, Unterlagen, Teilgebieten oder auch in bestimmten Veranstaltungen erreichen.
Allgemeine Fragen und Antworten
Wie geht die BGE bei der Endlagersuche vor? Wie wird die Endlagersuche finanziert? Warum muss es ein Standort in Deutschland sein und weshalb schießen wir den Atommüll nicht einfach zum Mond? Rund um das Thema Endlagersuche erreichen uns immer wieder Fragen wie diese.
Fragen aus der Fachkonferenz Teilgebiete
Im Oktober 2020 fand die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete statt. Es folgten drei Beratungstermine. Die BGE hat dort den Zwischenbericht Teilgebiete präsentiert und sich den Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gestellt.
Fragen zu Gebieten zur Methoden-entwicklung
Aus 90 Teilgebieten sollen in den kommenden Jahren wenige Standortregionen werden. Die Methoden hierzu werden mit Hilfe von Daten aus mehreren Teilgebieten in unterschiedlichen Wirtsgesteinen entwickelt, den „Gebieten zur Methodenentwicklung“.
Häufig gefragt
Teilgebiet trotz aktiver Störungszone - wie kann das sein?
Die BGE hat vielfach die Frage erreicht, warum Teilgebiete im Wirtsgestein "Steinsalz in steiler Lagerung" als solche ermittelt wurden, wenn in dem gleichen Gebiet das Ausschlusskriterium „aktive Störungszonen“ zur Anwendung kommt. Diese Frage zu Teilgebieten trotz aktiver Störungszone soll daher an dieser Stelle noch einmal zusammengefasst beantwortet werden.