Das Bergwerk Gorleben
Der Salzstock Gorleben liegt im Nordosten Niedersachsens im Landkreis Lüchow-Dannenberg in der Gemeinde Gorleben. Östlich der Elbe setzt er sich als Salzstock Gorleben-Rambow weiter fort. Der Salzstock misst auf der niedersächsischen Seite rund 14 Kilometer in der Länge und bis zu vier Kilometer in der Breite. Das rund 250 Millionen Jahre alte Salz erstreckt sich über eine Tiefe von 250 bis maximal 3400 Meter unter der Geländeoberkante.
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Erkundungen
Im Jahr 1977 entschied sich das Land Niedersachsen für den Standort Gorleben als „vorläufigen Standort“ eines „möglichen nuklearen Entsorgungszentrums“ mit Wiederaufarbeitungsanlage, Brennelementefabrik und Endlager. Aufgrund starker Bürgerproteste wurde der Plan eines Nuklearen Entsorgungszentrums im Mai 1979 wieder aufgegeben. Der Salzstock Gorleben wurde aber weiterhin als potenzieller Standort für ein Endlager angesehen.
Ab Herbst 1979 folgte die Erkundung des Salzstocks als mögliches Endlager. Der Bau des Erkundungsbergwerks Gorleben begann in den 1980er Jahren. Zahlreiche über- und untertägige Untersuchungen erfolgten – radioaktive Abfälle wurden zu keinem Zeitpunkt in den Salzstock nach unter Tage gebracht. Es kommt zur Bildung von Arbeitskreisen und weiterer fachlicher und politisch begleitender Gremien. Zahlreiche Fachgutachten zur Eignung beziehungsweise Nichteignung des Salzstockes Gorleben und zu Sicherheitsaspekten bei der Errichtung eines Endlagers entstanden. In der Zeit der Erkundungskampagne Gorleben sind viele endlagerspezifische Untersuchungsmethoden entwickelt worden, die für das aktuelle Standortauswahlverfahren eine gute Ausgangslage bilden.
Kontakt
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Eschenstraße 55
31224 Peine
Presse: 05171 43-1804
E-Mail: dialog(at)bge.de
Begleitung durch die Öffentlichkeit
Die Endlagerforschungen werden seit 1977 vor allem durch die Öffentlichkeit und insbesondere durch die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg kritisch begleitet. Auch sie hat Fachgutachten zur Eignung des Salzstocks Gorleben als Endlagerstandort in Auftrag gegeben und veröffentlicht. So gab sie, beziehungsweise die Rechtshilfe Gorleben e. V., im Jahr 2011 beispielsweise eine Studie zur „Bewertung des Endlagerstandortes Gorleben“ in Auftrag. Diese Studie bezieht sich bevorzugt auf Inhalte der Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben (VSG) und bewertet den Salzstock Gorleben-Rambow bezüglich seiner Eignung/Nichteignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle.
Weiterführende Informationen
- Video: Ein Rückblick auf das Endlagerprojekt Gorleben für hochradioaktiven Atommüll (externer Link)
- BASE Faktencheck: Gorleben – ein historischer Rückblick (externer Link)
- Gorleben und der Atommüll - eine Chronik (externer Link)
- Homepage der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (externer Link)
- Studie zur „Bewertung des Endlagerstandortes Gorleben“ (externer Link, PDF, 421 KB)
- Weitere Informationen zur Vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben (externer Link)
- Deutscher Bundestag: Debatte zum Bericht des Gorleben-Ausschusses (externer Link)
Ende der Erkundungen
Mit Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Jahr 2013 wurden die Erkundungsarbeiten in Gorleben eingestellt. Der Standort Gorleben wurde im Standortauswahlverfahren wie jeder andere mögliche Standort in Deutschland behandelt. Am 29. Juli 2014 verständigten sich der Bund und das Land Niedersachsen darauf, dass das in Betrieb gehaltene Grubengebäude und die Tagesanlagen auf die für die Offenhaltung notwendige Größe reduziert und die Sicherungsanlagen auf den Stand einer normalen industriellen Anlage zurückgebaut werden. Unter Tage wurden die Bereiche, die in der Offenhaltung nicht mehr benötigt werden, außer Betrieb genommen und abgesperrt. Nicht mehr benötigte Maschinen und Fahrzeuge wurden nach über Tage gebracht und ausgesondert.
Über Tage ist das Bergwerksgelände erheblich verkleinert und die Infrastruktur des Bergwerks angepasst worden. Gebäude und Anlagen, die nicht für den reinen Offenhaltungsbetrieb notwendig sind, wurden zurückgebaut. Das Gebäude, in dem sowohl die Umkleidemöglichkeiten als auch die Verwaltung und das Archiv des Bergwerks Gorleben untergebracht sind, wird für die Schließung weiter genutzt. 2019 ist die Umschließungsmauer, die das Gelände lange Zeit vor unbefugten Zutritten schützte, bis auf wenige Mauersegmente abgetragen und die verkleinerte Anlage mit einem industrieüblichen Zaun umschlossen worden. Ein Mauersegment ist auf Wunsch aus der Region erhalten geblieben. Ob und wie es dauerhaft erhalten werden kann, muss die Kommunalpolitik im Landkreis Lüchow-Dannenberg beraten.
Das Aus für Gorleben
Der Salzstock Gorleben ist aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschieden und wird daher nicht bei den weiteren Arbeiten der BGE zu den Vorschlägen über die Standortregionen betrachtet. Der Grund: Er ist nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 des Standortauswahlgesetzes kein Teilgebiet geworden. Schon nach der ersten Sichtung der geologischen Daten hat sich gezeigt, dass er die Anforderung der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Million Jahre zu sein, nicht erfüllen könnte. Bei allen drei Indikatoren für das geowissenschaftliche Abwägungskriterium aus dem Anhang 11 des Standortauswahlgesetzes, das sogenannte Deckgebirgskriterium, hat der Salzstock mit ungünstig abgeschnitten. Sein Ausscheiden aus dem Standortauswahlverfahren wurde Ende September 2020 bei der Vorstellung des Zwischenberichts Teilgebiete öffentlich bekannt gemacht. Alle Details zum Ausscheiden des Salzstocks Gorleben aus dem Standortauswahlverfahren können Sie in der Multimedia-Anwendung am Ende der Seite nachvollziehen.
Bis 2021 sind in das jahrzehntelang als Endlager für hochradioaktive Abfälle geplante Bergwerk sowie die Erkundungsarbeiten rund 1,9 Milliarden Euro investiert worden. Der Salzstock in Gorleben wurde mehrere Jahrzehnte mit mehrjährigen Unterbrechungen erkundet. Mit Hilfe der Erkundungsmaßnahmen sollte die Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle bewertet werden. Endgültige Ergebnisse liegen nicht vor.
"Betrifft: Gorleben"
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Aufzeichnung der Veranstaltung "Betrifft: Gorleben" vom 11. Dezember 2023. Themenschwerpunkt der Informationsveranstaltung der BGE waren unter anderem die Schließung des Bergwerks Gorleben und der Rückbau der nahegelegenen Salzhalde.
Schließung
Im September 2021 hat das Bundesumweltministerium entschieden, dass das Bergwerk Gorleben stillgelegt werden soll und die BGE mit der Schließung beauftragt. Der erste Schritt dazu ist im August 2023 erfolgt: Die BGE hat den Auftrag zum Verfüllen des Bergwerks vergeben. Als Dauer für die erste Phase, die Verfüllarbeiten des Grubengebäudes, werden derzeit drei Jahre veranschlagt.
Für das Verfüllen des Bergwerks soll das Salz verwendet werden, welches für die Erkundungen aus dem Untergrund entnommen wurde. Als in den achtziger Jahren mit dem Bau der Schächte für das Erkundungsbergwerk im Salzstock begonnen wurde, hatte man das Salz an die Oberfläche befördert und seitdem in unmittelbarer Nähe des Bergwerks aufbewahrt. Dort lagern auf einer Salzhalde derzeit circa 400.000 Tonnen Steinsalz, die jetzt zur Verfüllung des Bergwerks verwendet werden sollen.
Weiterführende Informationen
Phasen der Schließung
Das Projekt Schließung Bergwerk Gorleben setzt sich aus mehreren Phasen zusammen. In der Phase 1a erfolgen der Rückbau der Salzhalde und die Verfüllung des Grubengebäudes. Dabei wird die übertägige Salzhalde nach unter Tage verbracht und die Hohlräume des Grubengebäudes mit diesem Material verfüllt.
Gemäß Massenbilanz wird voraussichtlich ein Rest der Salzhalde nach dem Verfüllen verbleiben. In Phase 1b würde dann die Abfuhr des verbliebenen Materials erfolgen.
Phase 2 beschreibt die Verfüllung, den Rückbau und den Verschluss der Schächte. Mögliche Materialien für die Verfüllung werden gerade geprüft. Die senkrecht in die Tiefe führenden Schächte dienten während des Auffahrens des Bergwerks und der Erkundung des Salzstocks dem Transport von Personen, Maschinen und Material nach unter und über Tage.
In Phase 3 wird mit dem Rückbau der übertägigen Anlagen und der Wiedernutzbarmachung des Geländes sowie der abschließende Entlassung aus der Bergaufsicht geplant. Die derzeitigen Planungen gehen mit einer Fertigstellung der Schließung in den frühen 2030er Jahren aus. Was aus dem Gelände nach Beendigung der Schließungsarbeiten passiert, steht noch nicht fest. Die Nachnutzung des Geländes zu planen, zählt nicht zu den Aufgaben der BGE.
Kurz zusammengefasst
- Der Salzstock Gorleben wurde jahrzehntelang auf seine Eignung als Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erkundet
- Es wurden zu keiner Zeit radioaktive Abfälle nach unter Tage in den Salzstock eingebracht
- Mit dem neuen Standortauswahlgesetz wurden die Erkundungsarbeiten 2013 eingestellt und ein Offenhaltungsbetrieb etabliert
- Der Salzstock Gorleben ist 2020 mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschieden
- Die BGE hat 2021 vom Bundesumweltministerium den Auftrag erhalten, das Bergwerk zu schließen
- Die Verfüllung geschieht unter Einbringung der Salzhalde, der Auftrag für diese Arbeiten wurde bereits vergeben