Compliance
Die BGE bekennt sich ohne Einschränkung zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Rechtskonformes Handeln ist für die BGE – nicht nur als ein Unternehmen des Bundes – eine Selbstverständlichkeit. Geschäftsführung und alle Mitarbeiter*innen sind gefordert, sich gesetzestreu, ethisch sowie regel- und vertragskonform zu verhalten.
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Verhaltenskodex
Das übergreifende Bekenntnis und die Verpflichtung zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien bringt die BGE in ihrem Verhaltenskodex zum Ausdruck. Er definiert die ethische Grundlage und den Rahmen für das Handeln der BGE. Der Kodex ist abgeleitet aus den bei der BGE identifizierten und bewerteten wesentlichen Rechtsrisiken sowie den Leitlinien der BGE.
Compliance bedeutet für die BGE aber auch eine Kultur der Unterstützung zur Sicherstellung von regelkonformem Handeln. Der Kodex soll helfen, Rechtsrisiken bewusst zu machen und Rechtsverstöße zu vermeiden. Er dient diesem Ziel, indem er verbindliche Richtlinien in leicht verständlicher Form als Orientierungshilfe für alle Entscheidungen und Handlungen vorgibt und erläutert. Der Kodex gilt für alle Mitarbeiter*innen der BGE. Die BGE erwartet aber zudem von ihren Auftragnehmer*innen, Lieferant*innen und allen dritten Geschäftspartner*innen, dass sie die geltenden Bestimmungen des Kodex einhalten, wenn sie mit der BGE zusammenarbeiten.
Programm
Die BGE hat ein Compliance Management System eingerichtet und entwickelt dieses laufend weiter. Diesem System liegt ein Compliance-Programm zugrunde, dass proaktive Prävention im Fokus hat. Hierzu gehören Schlüsselmaßnahmen wie die Schaffung interner Regeltransparenz, die stetige Weiterentwicklung des Antikorruptionsprogrammes sowie umfassende Schulungsaktivitäten in sämtlichen compliance-relevanten Risikobereichen. Das Programm ist eng mit dem Risikomanagement und dem internen Kontrollsystem verzahnt. Es basiert auf den bei der BGE identifizierten, bewerteten und dokumentierten Rechtsrisiken. Die Vermeidung von zukünftigen Regelverstößen bedarf angemessener und wirksamer Maßnahmen zur Sicherstellung, dass Regelverstöße aufgedeckt und sanktioniert werden. Hierzu besteht intern wie extern die Möglichkeit zur Meldung von Verstößen („Hinweisgebersystem“). Neben eigenen Compliance-Prüfungen unterstützt die Interne Revision der BGE die Stabsstelle Compliance & Antikorruption im Rahmen ihrer risikoorientierten Prüfungen bei der Identifizierung von Handlungs- und Verbesserungsbedarf.
Grundsatzerklärung
Die BGE bekennt sich unmissverständlich zur Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Zur Wahrung der Menschenrechte orientiert sich die BGE an den internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten und Rahmenwerken. In ihre umfassende Betrachtung bezieht die BGE nicht nur ihr eigenes Unternehmen mit ein, sondern auch sämtliche Lieferant*innen oder Geschäftspartner*innen entlang der bestehenden Lieferkette. Die eigene Selbstverpflichtung mit einer Beschreibung der im Wesentlichen adressierten Menschenrechte, Prozesse und Maßnahmen sind in der Grundsatzerklärung der BGE festgehalten. Diese Grundsatzerklärung bringt auch die Erwartungshaltung der BGE gegenüber ihren Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen im Hinblick auf den Schutz von Mensch und Umwelt zum Ausdruck.
Hinweisgebersystem
Als interne Meldestelle für Hinweisgebende steht der Compliance-/ Antikorruptionsbeauftragte der BGE zur Verfügung. Dieser ist im Zusammenhang mit der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen unabhängig, nicht weisungsgebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die zu diesem Zweck eingerichtete Meldestelle erfüllt die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Die BGE wahrt mit dieser Meldestelle die Interessen der Hinweisgebenden und stellt sicher, dass eingehende Hinweise vertraulich behandelt und Hinweisgebende nach bestem Wissen und Gewissen mit allen gebotenen Mitteln vor etwaigen Nachteilen aus einer Meldung geschützt werden. Soweit rechtlich zulässig, werden auch anonyme Hinweise entgegengenommen. Es ist jedoch hilfreich, wenn der Hinweisgebende bei der Meldung seine Kontaktdaten angibt, um eine bessere Untersuchung eines schwerwiegenden Fehlverhaltens zu ermöglichen und die Dialogfähigkeit des Systems zu erhöhen.
Das Hinweisgebersystem der BGE dient auch als Beschwerdestelle nach dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es ermöglicht somit auch, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der BGE in ihrem Bereich selbst oder durch das Handeln eines direkten oder indirekten Lieferanten/Dienstleisters der BGE entstanden sind.
Meldestelle
Der Compliance-/ Antikorruptionsbeauftragte der BGE ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Compliance-/Antikorruptionsbeauftragter
Stichwort „Hinweis“
Eschenstraße 55
31224 Peine
Telefon: 05171 43-1441
E-Mail: hinweis(at)bge.de
Für Anrufe ist ergänzend zu beachten: Sofern der Hinweisgebende Wert auf Anonymität legt, wird ein Anruf ohne Weitergabe der Rufnummer empfohlen. Über den Anruf wird ein zusammenfassendes Protokoll der telefonisch entgegengenommenen Meldung erstellt.
Sollte die Rufnummer nicht erreichbar sein, besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem mit der Rufnummer verbundenen Anrufbeantworter zu hinterlassen. Eine Tonaufzeichnung oder Wortprotokollierung der Anrufe erfolgt im Übrigen nicht.
Neben der Möglichkeit der internen Meldestelle sieht das HinSchG ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldestelle vor. Die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden, besteht über die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Diese externe Meldestelle ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Für Hinweise an das Bundesamt für Justiz finden Sie weitere aktuelle Informationen auf der Internetseite des BfJ (externer Link).
Die Datenverarbeitung im Hinweisgebersystem erfolgt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Informationen für Hinweisgeber*innen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.