Seit dem Spätsommer 2017 sind 13 Expertinnen und Experten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) unterstützt von zwei bis drei Fachleuten der BGE Technology mit den ersten Schritten zur Standortauswahl beschäftigt. Die geologischen Landesämter, Landesbergbehörden, oberen Wasserbehörden und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sind um Daten zu den im Standortauswahlgesetz (StandAG) formulierten Ausschlusskriterien gebeten worden. Mit den Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften Geologie und Bergbau (BLA-GEO) steht die BGE in fachlichem Austausch.
Dies stellte die zuständigen Ämter vor eine große und zum Teil schwierige Aufgabe. Denn die Datenbestände sind in sehr unterschiedlicher Form, Vollständigkeit und Zugänglichkeit vorhanden. Die Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen antwortete beispielsweise, dass es allein in NRW rund 160.000 Grubenbilder gebe. Das sind großformatige Karten von Grubengebäuden, die in großer Zahl in Papierform unter anderem im Bergbauarchiv in Bochum zu finden sind. Sachsen-Anhalt wies darauf hin, dass vier Prozent der gesamten Landesfläche durch historischen Bergbau beeinträchtigt sind. So gebe es 1.725 heutige und frühere Bergbauanlagen in Sachsen-Anhalt, schrieb die Landesbergbehörde. Die meisten der zunächst angeschriebenen 64 Ämter haben eine Tabelle ausgefüllt, mit der sich die BGE-Expertengruppe einen Überblick über die vorhandenen Daten verschaffen will. Aus diesen Tabellen geht hervor, dass es über die zuständigen Behörden hinaus eine Vielzahl von Fundstellen für Daten gibt. Das geht von öffentlich zugänglichen Datenbanken für Geodaten, über wissenschaftliche Berichte verschiedener Forschungsinstitute und Universitäten bis hin zu Kreisverwaltungen, die einen Teil der Daten für ihr jeweiliges Bundesland verwahren. Viele Daten sind nur analog, also in Papierform in Archiven einzusehen. Andere liegen in digitaler Form, wenn auch in unterschiedlichen Formaten vor. Ein zusammenfassendes Dokument mit den ersten Antworten finden Sie hier:
Erste Antworten der geologischen Ämter auf die Datenabfrage der BGE.
In welcher Form diese Daten im Verlauf der Arbeit veröffentlicht und auch für Laien zugänglich werden können, ist noch offen. Aber bei einem Workshop des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) waren sich das BfE, die BGE und das Nationale Begleitgremium (NBG) einig, dass einheitliche Formate gefunden werden sollen. Darüber werden die drei Organisationen in absehbarer Zukunft konkreter beraten. Allerdings schränkt der kommissarische Leiter der AG Standortauswahl für die BGE, Dr. Jörg Tietze, ein: „Wir wollen keine Teildatensätze veröffentlichen, da diese für den Laien nicht verständlich darstellbar wären, sondern wir werden die vollständigen und erläuterten Daten veröffentlichen, sobald wir einen Arbeitsschritt beendet haben.“
Bei der BGE hat Jörg Weidenbach die Aufgabe übernommen, die Geodaten erfassen zu lassen, und sie in eine vergleichbare Form zu bringen. Weidenbach ist mit der Datenausbeute durchaus zufrieden: „Die erste Abfrage der Geodaten hat umfangreiche Rückmeldungen und Datenlieferungen zum Ergebnis. Diese haben uns gezeigt, dass es dabei doch einige Missverständnisse und mitunter weitreichende Eigeninterpretationen der Behörden gab. Infolgedessen erfolgt derzeit eine zweite Kontaktaufnahme mit einer von uns wesentlich spezifizierten Abfrage.“ Tatsächlich hat die BGE mit einem zweiten Anschreiben zur Datenabfrage über die zunächst angesprochenen Behörden hinaus nun weitere 31 Behörden um Daten gebeten.
Weidenbach ist inzwischen mit Dr. Wilhelm Hund, einem weiteren Mitglied der AG Standortsuche, auch schon bei einigen Behörden vor Ort gewesen, die genauer wissen wollten, welche Daten die BGE wirklich benötigt, um die Ausschlusskriterien anwenden zu können. Nicole Schubarth-Engelschall, die ebenfalls in der AG Standortsuche mitarbeitet, zieht daraus ein durchaus positives Resumeé: „Die Behörden und ihre Ansprechpartner begegnen uns sehr offen und kooperativ. Insbesondere in den persönlichen Gesprächen lassen sich schon viele der offenen Punkte konstruktiv klären. Und damit kommen wir in der zurzeit wichtigsten Aufgabe, nämlich der Geodatenerhebung, ein gutes Stück weiter.“
Inzwischen liegen aus acht Bundesländern digitale Daten vor, wenn auch noch nicht vollständig. Lediglich vier Behörden aus drei Bundesländern haben sich seit dem Sommer nicht zurückgemeldet.
Die BGE-Expertengruppe hat aus diesen ersten Erfahrungen gelernt. Sie hat für die anstehende Datenabfrage eine Arbeitshilfe erarbeitet, um den zuständigen Behörden die Zusammenstellung der relevanten Geodaten zu erleichtern. So wollen die Experten nicht alle vorhandenen Daten bekommen und auswerten, sondern sich nur auf die Daten konzentrieren, die für die Ausschlusskriterien entscheidend sind. Ein Beispiel: Beim Vulkanismus fragen die BGE-Experten danach, ob und wo die Behörden „innerhalb der nächsten Million Jahre vulkanische Aktivitäten erwarten“. Hier finden Sie die
Arbeitshilfen Ausschlusskriterien.
Diese Arbeitshilfe haben die BGE-Expertinnen und -Experten nun versandt und bitten die Behörden, bis Ende Februar die nun konkreter gestellten Fragen zu beantworten, und entsprechende Datensammlungen zu liefern. Das haben die Behörden zugesagt, die bisher unsicher waren, was sie antworten sollen, oder die womöglich befürchtet hatten, dass der Aufwand für die Datenabfrage für sie zu hoch werden könnte. Die Ausschlusskriterien werden dann von der BGE angewandt. Zeitgleich befasst sich die BGE mit der Frage, wie die Daten für die Anwendung der Mindestanforderungen aus dem Stand AG abgefragt werden können. Dabei geht es zum einen um geeignete Gesteinsvorkommen, die das Standortauswahlgesetz für ein Endlager benennt: Steinsalz, Ton und Kristallin. Es geht um den Zustand der Gesteinsformation, ist sie groß genug, mächtig genug, liegt sie tief genug und gibt es ein Deckgebirge, das ein Endlager gegen Einflüsse von oben schützen kann? Und schließlich auch die Frage, ob das Gebiet groß genug ist, um alle oberirdisch für die Einlagerung von Atommüll nötigen Einrichtungen zu errichten? Damit die Behörden von Anfang an genau wissen, worauf es dabei ankommt, erarbeiten die Fachleute der BGE deshalb gerade die entsprechenden Arbeitshilfen für die Abfrage der Mindestanforderungen, die sie Mitte April mit den Behörden in einem Workshop diskutieren will.
Der dritte Arbeitsschritt ist die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Dabei geht es darum, aus den Wirtsgesteinsvorkommen mit erfüllten Mindestanforderungen die Vorkommen mit den günstigsten geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung auszuwählen. Diese werden dann als „Teilgebiete“ in einem Zwischenbericht veröffentlicht, über den in Fachkonferenzen beraten wird, die vom BfE veranstaltet werden. Die Ergebnisse der Fachkonferenzen führen dann zum nächsten Arbeitsschritt: einem Vorschlag von Teilgebieten, die für einen Endlagerstandort besonders günstige geologische Voraussetzungen bieten, und die deshalb oberirdisch erkundet werden sollten.