Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat nach Möglichkeiten gesucht, die Endlagersuche zu beschleunigen (PDF, 1,76MB). Im Sommer 2024 hatte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die sogenannte PaSta-Studie (Unterstützung des BASE bei der Prozessanalyse des Standortauswahlverfahrens) veröffentlicht, die auf Zeiträume bis 2074 gekommen ist, um den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Million Jahre zu finden. Die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder sagt: „Die Standortauswahl für das Endlager für hochradioaktive Abfälle ist ein hoch komplexes Verfahren. Aber es ist immer noch möglich, bis Mitte dieses Jahrhunderts einen Standort festgelegt zu haben. Aus fachlicher Sicht lassen sich die Erkundungen von über Tage, also Phase II, und von unter Tage, also Phase III, in einer Phase zusammenfassen.“
Die BGE hat Vorschläge erarbeitet, wie nach dem Standortregionenvorschlag Ende 2027 ein zügiger Beginn der Erkundungen ermöglicht werden kann. Dazu schlägt sie beschleunigte Verfahren für die Einräumung von Nutzungsrechten und Genehmigungen vor. Als weiteren Baustein für eine Beschleunigung schlägt die BGE die Zusammenlegung der Phasen II und III des Standortauswahlverfahrens in nur einer Phase mit einer gestuften Erkundung vor.
Rechtliche Anpassungen notwendig
Für die Erkundungsarbeiten sind neben Genehmigungen auch eine Vielzahl an Nutzungs- und Betretungsrechten für die Grundstücke notwendig, von denen aus erkundet werden soll. Hier zeichnet sich ein Flaschenhals ab, und damit gehen erhebliche zeitliche Risiken einher. Um die Erkundungsarbeiten in den festgelegten Standortregionen zügig durchführen zu können, sind konkrete rechtliche Anpassungen zur Beschleunigung notwendig. Die BGE schlägt hier vor, Regelungen, die sich beim Ausbau erneuerbarer Energien bereits bewährt haben, auf die Endlagersuche zu übertragen. Die BGE schlägt vor, die Erkundungsphase ähnlich zu gestalten, wie das bei der Suche nach Rohstoffen auch gemacht wird.
Die BGE schlägt eine gestufte Erkundung vor, um in einer Phase schrittweise maximal drei bestmögliche Standorte zu identifizieren, die dann miteinander verglichen werden. Ende 2027 will die BGE dem BASE die wenigen, voraussichtlich fünf bis maximal zehn, Standortregionen für die übertägige Erkundung vorschlagen. Mit dem Standortregionenvorschlag müssen auch die standortspezifischen Erkundungsprogramme beim BASE zur Prüfung eingereicht werden. Soll das zeitliche Potenzial mit der Zusammenlegung der Phasen II und III genutzt werden, müssen die Weichen für eine Änderung des StandAG schon in den kommenden zwei Jahren gestellt werden, um die Erkundungsprogramme rechtzeitig der neuen Strategie anzupassen.
Beschleunigung bei Genehmigungen möglich
„Aus Projektsicht sind die Vorschläge der BGE essentiell, um am Ende erfolgreich und im Zeitrahmen den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für das Endlager für die hochradioaktiven Abfälle vorschlagen zu können“, sagt Iris Graffunder, Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE. „Bleibt es bei den aktuellen Regeln mit Blick auf Nutzungs- und Betretungsrechte, dann könnte schon die Verweigerung des Betretungsrechts für ein einziges Grundstück, auf dem Erkundungsmaßnahmen erforderlich sind, die Standortauswahl insgesamt um Jahre verzögern.“ Ein weiterer Aspekt ist die heterogene Zuständigkeit für Genehmigungen. „Bleibt es bei der aktuellen Regelung müsste die BGE in mehreren Bundesländern die inhaltlich gleichen Anträge stellen, ohne zu wissen, wann die jeweils zuständigen Bundesländer ihre Genehmigungen erteilen, oder eben auch nicht. Auch das hat ein hohes Verzögerungspotenzial“, sagt Iris Graffunder. Bei einem Wechsel der Zuständigkeit auf eine Bundesbehörde wäre ein einheitliches Verfahren garantiert.
Die BGE hat die Beschleunigungspotenziale auf Wunsch von Bundesumweltministerin Steffi Lemke erarbeitet und stellt sie nun zur Diskussion. Die Entsorgungskommission (ESK) des Bundesumweltministeriums sowie das Beteiligungsformat Forum Endlagersuche haben ebenfalls eine Beschleunigung der Standortauswahl gefordert. Die ESK hat Ende 2024 ein Papier mit Vorschlägen dazu veröffentlicht. Auch das BASE fordert seit Jahren eine Beschleunigung des Prozesses.
Die BGE ist dafür verantwortlich, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Million Jahre für das Endlager für hochradioaktive Abfälle vorzuschlagen. Darüber hinaus errichtet die BGE das Endlager Konrad für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle. Die BGE legt das Endlager Morsleben still, plant die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach Rückholung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle und schließt die Schachtanlage Gorleben.