Pressemitteilung 05/24 - Konrad

Niedersächsisches Umweltministerium lehnt Antrag von NABU und BUND ab – Konrad-Genehmigung hat Bestand

17. September 2024: Der Antrag von NABU und BUND auf Widerruf oder Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses für das Endlager Konrad ist nach intensiver juristischer und inhaltlicher Prüfung abgelehnt.

Das Niedersächsische Umweltministerium lehnt den Antrag von NABU und BUND auf Widerruf oder Rücknahme der Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss) für das Endlager Konrad nach intensiver juristischer und inhaltlicher Prüfung ab. Im Mai 2021 hatten die Umweltverbände einen Antrag auf Rücknahme oder Widerruf des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses (PFB) für das Endlager Konrad sowie einen Baustopp gestellt.

Die BGE begrüßt die Entscheidung des Niedersächsischen Umweltministeriums. Diese Feststellung bestätigt erneut, dass der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad rechtens ist. Die BGE wird die Errichtung des Endlagers Konrad weiter zügig vorantreiben, damit der Großteil der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Deutschland sicher endgelagert werden kann. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, Iris Graffunder, findet die Entscheidung richtig und wichtig für die gesamte Entsorgungsstrategie der radioaktiven Abfälle in Deutschland. Sie ist davon überzeugt, dass das Endlager Konrad ein sicherer Ort für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ist.

Konrad kann sicher betrieben werden

Die Entscheidung zeigt, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2002, der die Sicherheit des ersten nach Atomrecht genehmigten Endlagers festgestellt hat, weiterhin Bestand hat. Der PFB weist umfassende Sicherheitsanalysen sowohl für die Betriebs- als auch die Langzeitsicherheit auf.

Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE betont: „Mit dem Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad haben wir eine robuste Grundlage für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers Konrad. Die Errichtung erfolgt auf dieser Basis und wird zudem nach dem aktuellen technischen Regelwerk umgesetzt.“

Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo)

Die BGE nimmt die Sicherheit des Endlagers Konrad sehr ernst. Deswegen prüft sie – auch ohne rechtliches Erfordernis –, ob sich mit Blick auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik Aktualisierungen in den Sicherheitsanalysen des Endlagers Konrad ergeben. Die ÜsiKo ist ein transparentes und ergebnisoffenes Verfahren, das die BGE als verantwortungsvolles Unternehmen freiwillig durchführt. Im Herbst 2024 wird der aktuelle Entwurfsstand der Arbeiten mit der Fachwelt diskutiert und ein abschließender Stand danach veröffentlicht.

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