Die Verfüllung des Bergwerks Gorleben hat begonnen. Die Strecken und Schächte sollen in den kommenden drei Jahren mit dem Steinsalz der Salzhalde verfüllt werden. Für die anstehenden Arbeiten wurden Lader und Bagger angeliefert, eine Straßenfräse auf die Halde gebracht und die Betriebsmannschaft des Auftragnehmers eingewiesen. Am 29. November informierte sich die Geschäftsführung der BGE über die Arbeiten. Iris Graffunder, Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE: „Der Beginn der Verfüllung des Bergwerks Gorleben zeigt: Wir halten unser Wort und schließen das Bergwerk. Der Salzstock Gorleben spielt im Standortauswahlverfahren keine Rolle mehr.“
Zunächst muss die Straßenfräse die Oberfläche der Halde bearbeiten, um das Salz zu lockern. Sie wirft das gelockerte Steinsalz – ähnlich wie bei der Ernte mit einem Mähdrescher – während der Fahrt in den Container eines voranfahrenden Traktors.
Drei-Schicht-Betrieb
Vier mit Salzgestein beladene Container sollen pro Stunde nach unter Tage gebracht werden. Ein Container kann rund 15 Tonnen Gestein aufnehmen. Es wird rund um die Uhr in drei Schichten gearbeitet: In der Früh- und der Mittagsschicht wird ausschließlich Salz nach unter Tage transportiert. In der Nachtschicht werden Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt.
Für die Verfüllung stehen rund 400.000 Tonnen Steinsalz auf der Salzhalde zur Verfügung. Die komplette Verfüllung der Grube wird rund drei Jahre dauern. Im Anschluss werden die Schächte verfüllt und das Betriebsgelände zurückgebaut. Bis 2031 soll der komplette Rückbau abgeschlossen sein. Danach wird die BGE aus der bergrechtlichen Verantwortung entlassen und das Gelände an die Eigentümerin – die DWK (Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen) – zurückgegeben. In die Pläne zur Nachnutzung des Geländes ist die BGE nicht involviert.
Hintergrund: Bergwerk Gorleben
Mit Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Jahr 2013 wurden die Erkundungsarbeiten in Gorleben eingestellt. Der Standort Gorleben wurde im Standortauswahlverfahren wie jeder andere mögliche Standort in Deutschland behandelt. Der Salzstock Gorleben ist nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 des Standortauswahlgesetzes kein Teilgebiet geworden. Damit greift die Regelung des § 36 Abs. 1 S. 5 Nr.1 StandAG, wonach der Salzstock Gorleben aus dem Verfahren ausgeschlossen wird. Er wird daher bei den weiteren Arbeiten der BGE zu der Ermittlung geeigneter Standortregionen nicht weiter betrachtet. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat der BGE 2021 den Auftrag zur Schließung des Bergwerks erteilt.
Über die BGE
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiberin der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt neben der Stilllegung des Bergwerks Gorleben die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer*innen sind Iris Graffunder (Vorsitzende), Marlies Koop (Arbeitsdirektorin) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).