Der Bau des Endlagers Konrad in Salzgitter befindet sich auf der Zielgeraden. Anfang der 2030er Jahre sollen dort die ersten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle eingelagert werden. Seit dem Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad haben sich Wissenschaft und Technik weiterentwickelt. Daher hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) externe Gutachter beauftragt, zu überprüfen, ob die relevanten sicherheitstechnischen Anforderungen weiter dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Die Erkenntnisse fließen ggf. in die Planungen und den Bau des Endlagers ein. Die Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (kurz: ÜsiKo) befindet sich mittlerweile in der zweiten Phase. Die vorläufigen Ergebnisse dieser zweiten Phase wurden am 23. und 24. Oktober in Braunschweig von den Gutachtern vorgestellt und mit rund 60 Gästen aus der Fachöffentlichkeit diskutiert.
Überprüfung der Sicherheit für die Betriebs- und die Nachbetriebsphase des Endlagers Konrad
Bei der ÜsiKo handelt es sich um eine eigenverantwortlich von der BGE durchgeführte Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad. In der ersten Phase wurden mögliche sicherheitsrelevante Überprüfungsbedarfe im Vergleich zum aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik ermittelt, die in Bezug auf die Anforderungen an ein heute neu zu genehmigendes Endlager verändert sind und bei denen eine sicherheitstechnische Relevanz in einigen Punkten nicht von vornherein verneint werden kann. Was genau das für den Bau des Endlagers Konrad bedeuten kann, wurde jetzt in der weitergehenden gutachterlichen Betrachtung in Phase 2 (Überprüfung und ggfs. Aktualisierung von Sicherheitsanalysen) untersucht.
Dabei ging es um insgesamt 36 Überprüfungsbedarfe (Deltas) ganz unterschiedlicher Natur. Für die Betriebsphase des Endlagers wurde zum Beispiel der Einsatz von Kollisionswarnsystemen an den untertägigen Einlagerungsfahrzeugen untersucht. In der Nachbetriebsphase des Endlagers wurde z.B. die Möglichkeit der Ausbreitung radioaktiver Gase im geologischen Untergrund überprüft.
Die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder bewertet die in Braunschweig vorgestellten Ergebnisse positiv: „Wir haben detailliert untersuchen lassen, ob ein Fortschritt im Stand von Wissenschaft und Technik im Hinblick auf die Sicherheitsanalysen konkrete Auswirkungen auf die Sicherheit des Endlagers Konrad haben könnte. Dafür gibt es Stand heute keine Anhaltspunkte.“
Die zweite Phase der ÜsiKo wurde zudem von einem wissenschaftlichen Team unabhängig begleitet. Das vierköpfige Team mit Mitgliedern von den Universitäten Clausthal, Hannover und Jena und vom Öko-Institut e.V. wurde fortlaufend über die Bearbeitungsstände informiert und sprach Hinweise und Empfehlungen aus, griff jedoch in den Arbeitsprozess nicht anderweitig ein. Seine Einschätzungen werden in einem separaten Bericht zusammengefasst. Gemeinsam erklärte das wissenschaftliche Team bei der Veranstaltung in Braunschweig: „Nach Auffassung des Begleitteams wurden in der Phase 2 alle sicherheitsrelevanten Fragen aus der ersten Phase, die sich aus der Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik ergeben, umfassend untersucht, eingeordnet und bewertet. Aus der ÜsiKo ergeben sich keine Indizien, dass ein sicherer Betrieb des Endlagers Konrad nicht möglich wäre.“
Endgültige Bewertung der Ergebnisse im Jahr 2025
So geht es weiter: Die Gutachter werden das Feedback aus der Veranstaltung in ihre Analysen einarbeiten. Im Jahr 2025 werden die finalen Berichte veröffentlicht. Mit diesen Berichten wird die BGE dann eine finale Bewertung der Phase 2 der ÜsiKo vornehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden.
Über die BGE
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 vom Bundesamt für Strahlenschutz die Verantwortung als Betreiberin für die Endlager Konrad und Morsleben sowie für der Schachtanlage Asse II übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt, neben der Stilllegung des Bergwerks Gorleben, die Suche nach einem Endlagerstandort für die in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Vorsitzende der Geschäftsführung ist Iris Graffunder, Geschäftsführerin und Arbeitsdirektorin ist Marlis Koop, technischer Geschäftsführer ist Dr. Thomas Lautsch.