Der erste wichtige Schritt für die Schließung des Bergwerks Gorleben ist gemacht. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat den Auftrag zum Verfüllen des Bergwerks unter Verwendung des über Tage gelagerten Salzes vergeben. In dem Vergabeverfahren konnte sich eine Bietergemeinschaft, bestehend aus den Firmen Redpath Deilmann GmbH (Dortmund) und Thyssen Schachtbau GmbH Deutschland (Mülheim an der Ruhr), durchsetzen. Am 9. August 2023 wurde der Zuschlag durch die BGE erteilt.
Der Beginn der Baustellenarbeiten vor Ort kann nach Vorliegen der bergrechtlichen Genehmigungen, nach derzeitiger Terminschätzung ca. Mitte 2024, erfolgen. Als Dauer für die Verfüllarbeiten werden derzeit drei Jahre veranschlagt.
Salzhalde wird zur Verfüllung in Gorleben verwendet
Für das Verfüllen des Bergwerks soll das Salz verwendet werden, welches für die Erkundungen aus dem Untergrund entnommen wurde. Als in den achtziger Jahren mit dem Bau der Schächte für das Erkundungsbergwerk im Salzstock begonnen wurde, hatte man das Salz an die Oberfläche befördert und seitdem in unmittelbarer Nähe des Bergwerks aufbewahrt. Dort lagern auf einer Salzhalde derzeit ca. 400.000 Tonnen Steinsalz, die jetzt zur Verfüllung des Bergwerks verwendet werden sollen.
„Mit dem Vertragsabschluss gehen wir den ersten großen Schritt zur Schließung des Bergwerks in Gorleben. Die markante Salzhalde wird jetzt nach und nach verschwinden und das Erkundungsbergwerk Schritt für Schritt verfüllt.“, sagt Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE anlässlich der Auftragsvergabe.
Die Schließung des Bergwerks Gorleben erfolgt phasenweise. Nach Verfüllung des Grubengebäudes werden die beiden Schächte über einen weiteren noch auszuschreibenden Bauauftrag (Phase 2) verfüllt. Abschließend wird in einem letzten Auftrag die Wiedernutzbarmachung des Geländes (Phase 3) erfolgen.
Hintergrund: Bergwerk Gorleben
Mit Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Jahr 2013 wurden die Erkundungsarbeiten in Gorleben eingestellt. Der Standort Gorleben wurde im Standortauswahlverfahren wie jeder andere mögliche Standort in Deutschland behandelt. Der Salzstock Gorleben ist nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 des Standortauswahlgesetzes kein Teilgebiet geworden. Damit greift die Regelung des § 36 Abs. 1 S. 5 Nr.1 StandAG, wonach der Salzstock Gorleben aus dem Verfahren ausgeschlossen wird. Er wird daher bei den weiteren Arbeiten der BGE zu den Vorschlägen über die Standortregionen nicht weiter betrachtet. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat der BGE 2021 den Auftrag zur Schließung des Bergwerks erteilt.
Über die BGE
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiberin der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt neben der Stilllegung des Bergwerks Gorleben die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).