Die Frage, ob der Untergrund im sogenannten „Kuhlager“ dafür geeignet ist, eine Abfallbehandlungsanlage und ein Zwischenlager zu errichten, ist aus Sicht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Ja zu beantworten. Die BGE hat das Baugrundgutachten (PDF, 201 MB, nicht barrierefrei) jetzt veröffentlicht. Es liefert Erkenntnisse über die Tragfähigkeit des Baugrunds sowie dessen Beschaffenheit und ist somit eine wichtige Grundlage für die Planung der Gebäude, die für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse benötigt werden.
Ergebnisse des Baugutachtens sind vielschichtig
Die Ergebnisse zeigen, dass der Baugrund am Standort grundsätzlich geeignet ist, um die geplanten Anlagen dort zu errichten. Für die weiteren Planungen ergeben sich folgende Erkenntnisse:
- Im Bereich des geplanten Gebäudes für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager sind die Böden ausreichend tragfähig.
- Die obersten Baugrundschichten bestehen aus erdgeschichtlich jungen Gesteinen, hauptsächlich aus verschiedenen Ton- und Lehmarten. Das Festgestein besteht überwiegend aus Tonstein. Dieses Gestein ist stark witterungs- und frostempfindlich und neigt zum Schrumpfen und Quellen bei wechselnden Nässe- und Trockenperioden. Diese Eigenschaften stehen einer Bebauung nicht entgegen, müssen aber bei den Planungen berücksichtigt werden.
- Die Gefahr von Erdfällen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ein solches Szenario würde dazu führen, dass an dieser Stelle der Lastabtrag über die Bodenplatte gestört ist. Fachleute sprechen von einem „Bettungsausfall“. Daher wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, dies bei der Auslegung der Fundamente und der Bodenplatte zu berücksichtigen, so dass ein sicherer Lastabtrag jederzeit gewährleitet ist.
- Neben den eigentlichen Gebäuden sehen aktuelle Planungen eine die Gebäude umlaufende Straße vor. Die Untersuchungen zeigen, dass in diesem Bereich ein Bodenaustausch mit einem gut verdichtbaren Mineralgemisch oder eine Bindemittelstabilisierung der Böden notwendig ist.
Im Rahmen des Baugrundgutachtens wurden keine Senkungsmessungen an der Tagesoberfläche durchgeführt. Diese können nur über sehr lange Zeiträume durch das Monitoring der Messpunkte an der Tagesoberfläche erfasst werden. Entsprechende Messungen und Prognosen für die Senkungen an der Tagesoberfläche liegen vor und werden ebenfalls bei den Planungen der Gebäude berücksichtigt.
Grundwasserströme in der Asse sind komplex – weitere Erkundungen notwendig
Das Gutachten hat ebenfalls ergeben, dass die Grundwasserverhältnisse im Bereich der geplanten Anlagen komplex sind. Ursache sind unter anderem der enge Wechsel von Grundwasserleitern und Bereichen mit geringer Wasserdurchlässigkeit sowie die steil stehenden Schichten und Störungszonen.
Bei den Baugrunduntersuchungen wurde vereinzelt Wasser angetroffen. Es handelt sich vermutlich um Oberflächenwasser, das sich über einer wasserundurchlässigen Schicht aufstaut. Ob es sich bei dem angetroffenen Wasser überwiegend um Schichten- oder Grundwasser handelt, soll in weiteren Untersuchungen geklärt werden. Das Wasser kann nicht in größere Tiefen versickern und bewegt sich aufgrund der Topographie talwärts. Deshalb muss für den Bau eine Wasserhaltung, die Starkregen und lange Niederschläge berücksicht, mit eingeplant werden.
Da durch Niederschläge bedingt auch oberhalb des Grundwasserspiegels bis hin zur Geländeoberfläche Schichten- und Sickerwasser auftreten können, wird die BGE Drainagen und Abdichtungen an den jeweiligen Bauwerken vorsehen. Eine genauere Untersuchung des Grundwassers hat gezeigt, dass das Wasser den Beton der Bauwerke nicht angreift.
Das Baugrundgutachten empfiehlt eine detaillierte hydrogeologische Erkundung. Die BGE wird dieser Empfehlung nachkommen und Grundwassermessstellen in ausgewählten Bohrungen einrichten. Detailliertere Kenntnisse zur Wasserführung sind für die Bauausführung von Bedeutung.
Hintergrund zu den Baugrunduntersuchungen
Die Baugrunduntersuchungen fanden vom 17. Mai 2022 bis zum 1. August 2022 statt. Es wurden knapp 70 Sondierungen und Bohrungen in verschiedenen Ausführungen und Tiefen umgesetzt. Die Bohrungen waren maximal 30 Meter tief. Es wurden Bodenproben entnommen und auf ihre bodenmechanischen Eigenschaften untersucht. Ergänzt wurden die Untersuchungen durch geophysikalische Messungen, die einen Einblick in den räumlichen Aufbau des Baugrunds geben.
Über die BGE
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).