Endlagersuche

Pressemitteilung Nr. 04/22 - Die BGE veröffentlicht weitere geologische Daten

03. März 2022: Die Datengrundlage für den Zwischenbericht Teilgebiete ist nun weitgehend öffentlich. Die BGE aktualisiert zudem die interaktive Karte und stellt die aktualisierten Datensätze zum Download bereit.

Die enge Zusammenarbeit zwischen den staatlichen geologischen Diensten der Länder und der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) erhöht die Transparenz bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Mit der jüngsten Aktualisierung des Datenberichts zu den Ausschlusskriterien erreicht die BGE einen Veröffentlichungsstatus von rund 92 Prozent der entscheidungserheblichen Daten für den Zwischenbericht Teilgebiete bezogen auf den zahlenmäßig größten Anteil der Daten: die geologischen Daten zu den Ausschlusskriterien.

Die BGE hat im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Datenberichts zu den Ausschlusskriterien auch die Layer zu den ausgeschlossenen Gebieten in der interaktiven Karte (externer Link) überarbeitet. Jetzt kann erstmals auf einen Blick erkannt werden, welche Datengrundlagen für die Anwendung der Ausschlusskriterien nach Geologiedatengesetz (GeolDG) bereits öffentlich bereitgestellt werden konnten. In erster Linie ist die interaktive Karte jedoch für Interessierte ein Hilfsmittel, um über eine Postleitzahlensuche ihre Betroffenheit zu ermitteln. Darüber hinaus können Interessierte das Zustandekommen der Teilgebietsflächen besser nachvollziehen, indem sie die ausgeschlossenen Gebiete ein- oder ausblenden. Zudem können sie sich dort die für den Zwischenbericht Teilgebiete ausgewerteten Schichtverzeichnisse erschließen.

Zusätzlich bietet die BGE nun einen Datensatz für den Download für Nutzer*innen an, die selbst über eine Geo-Informationssystem verfügen und direkt mit den Daten arbeiten wollen. Die sogenannte Geodatabase mit den nach GeolDG frei verfügbaren Daten steht hier unter der Überschrift Karten und GIS-fähige Daten zum Download bereit.

Zum Hintergrund: das Geologie-Daten-Gesetz und seine Wirkung

Erst ein Vierteljahr vor der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete (28.09.2020) haben Bundestag und Bundesrat das Geologie-Daten-Gesetz verabschiedet. Es ermöglicht der BGE, die geologische Entscheidungsgrundlage für die Ausweisung von Teilgebieten zu veröffentlichen, in denen eine günstige geologische Gesamtsituation für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen gegeben sein kann. Auch die staatlichen geologischen Dienste haben nun eine Rechtsgrundlage, um ihre Daten zu veröffentlichen.

Im Kontext des Standortauswahlverfahrens hat die BGE sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes Kategorisierungsvorschläge für die entscheidungserheblichen Daten an die geologischen Dienste geschickt. Diese haben die Aufgabe, diesen Kategorisierungsvorschlag zu prüfen und umzusetzen oder zu einer anderen Einschätzung zu kommen. Bis zur Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete ist das in dieser kurzen Frist nur für einen kleinen Teil der Daten möglich gewesen. Denn auch die geologischen Dienste konnten teilweise erst tätig werden, nachdem ihnen die Aufgabe tatsächlich auch zugewiesen worden war.

Die BGE veröffentlicht nun die sechste Version des Datenberichtes zu den Ausschlusskriterien. Diesmal betrifft das vor allem Bohrdaten. Seit der bisher letzten Aktualisierung im Oktober 2021 haben die geologischen Dienste weitere Daten kategorisiert und der BGE nun eine erneute Aktualisierung des Datenberichts ermöglicht.

Veröffentlichung von privaten, besonders geschützten Geodaten

Das Geologiedatengesetz gibt der BGE die Möglichkeit, auch Daten zu veröffentlichen, die besonders geschützt und in Privatbesitz sind. Die ersten dieser besonders geschützten Daten konnte die BGE bereits veröffentlichen. Für diese Daten muss ein spezielles Verfahren nach § 34 des Geologie-Daten-Gesetzes durchlaufen werden. Bei diesem Verfahren übernimmt die BGE als bundeseigenes Unternehmen eine hoheitliche Aufgabe und erstellt einen Bescheid an die Datenbesitzer*innen. Wenn innerhalb von vier Wochen kein Widerspruch eingelegt wird, kann die BGE die betreffenden Daten sechs Wochen nach Zustellung des Bescheides veröffentlichen. Aktuell laufen noch 10 solcher Verfahren für Bohrdaten.

Über die BGE

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiberin der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).

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