Reduktion von 90 Teilgebieten auf wenige Standortregionen für die übertägige Erkundung: Das sind die Arbeiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Schritt 2 der Phase I der Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle in Deutschland. Bis zur zweiten Jahreshälfte 2027 will die BGE diese Arbeiten abgeschlossen haben und ihren Vorschlag für die Standortregionen der zuständigen Aufsichtsbehörde BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) zur Prüfung vorlegen. Daraufhin wird das BASE zudem in den betroffenen Regionen sogenannte Regionalkonferenzen zur Beteiligung an den weiteren Arbeitsschritten einrichten.
Nachdem die BGE im Frühjahr ihre methodischen Überlegungen für die ersten Sicherheitsbewertungen vorgelegt hat, hat sie daraus nun erstmals einen Rahmenterminplan bis zur Vorlage der Standortregionen vorgelegt. Dieser Rahmenterminplan ist mit konkreten Arbeitsschritten aus dem Projektmanagement der BGE hinterlegt. Damit gibt es eine realistische Einschätzung, bis wann die 90 Teilgebiete – 54 Prozent der Landesfläche – damit rechnen können, dass sie mehr Klarheit darüber bekommen, ob ihre Regionen weiterhin als mögliches Endlager für den hochradioaktiven Atommüll in Frage kommen könnten. Vollständige Klarheit darüber wird allerdings erst dann hergestellt, wenn das BASE den Standortregionenvorschlag geprüft und der Bundesgesetzgeber ihn auch beschlossen hat.
Mit dieser auf Standortregionen bezogenen Rahmenterminplanung hat die BGE auch eine erste überschlägige Zeitschätzung der BGE-seitigen Zeitbedarfe für die über- und untertägigen Erkundungen in Phase II und III vorgelegt.
„Mit diesem Dokument legt die BGE eine Diskussionsgrundlage für den Zeitbedarf des Standortauswahlverfahrens vor“, sagt Steffen Kanitz, in der BGE-Geschäftsführung zuständig für die Standortauswahl. Am 13. Januar 2023 plant das Planungsteam Forum Endlagersuche (externer Link) einen Workshop zum Thema. Er soll digital ab 16 Uhr stattfinden.
Mit der Vorlage dieses Rahmenterminplans und der ersten überschlägigen Zeitschätzungen für die BGE-seitigen Arbeiten in Phase II und III ist auch klar, dass die im Standortauswahlgesetz (StandAG) angestrebte Festlegung des Standorts bis 2031 nicht mehr erreichbar sein wird. „Diese enge Vorgabe hat der BGE geholfen, schnell ein kompetentes Team für die Standortauswahl zu finden und Strukturen aufzubauen“, sagt Stefan Studt, der Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung. „Aber es war immer klar, dass diese Vorgabe mehr als ambitioniert war.“
Warum wird 2031 nicht erreicht?
Die Zielvorgabe 2031 ist bereits 2013 in die erste Version des StandAG geschrieben worden – wohl wissend, dass dahinter kein Projektplan liegen konnte. Deshalb hat die Endlagerkommission auch in ihrem Abschlussbericht verlangt, dass die BGE auf der Basis erster Erfahrungen in der Endlagersuche einen entsprechenden Terminplan vorlegen soll.
Dem kommt die BGE mit der Vorlage der Rahmenterminplanung für die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung (§ 14 StandAG) sowie ersten Zeitschätzungen für die BGE-seitigen Arbeiten in Phase II und Phase III (entsprechend §§ 16 und 18 StandAG) nach.
Für eine zeitliche Betrachtung des gesamten Standortauswahlverfahrens hat die BGE beispielhaft zwei mögliche Szenarien erarbeitet und diese mit entsprechenden Annahmen bezüglich der Zeitbedarfe für die Prüfung durch das BASE, die parallel dazu stattfindende Beteiligung der Öffentlichkeit und Entscheidungen durch den Gesetzgeber am Ende jeder Phase hinterlegt – auch wenn die BGE für diese Teile des Suchverfahrens nur im Rahmen der Mitwirkung verantwortlich ist und auch keine genaue Kenntnis über die entsprechenden Zeitbedarfe haben kann.
Wie geht es jetzt weiter?
Die BGE wird beginnend 2024 einmal im Jahr einen Arbeitsstand der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen vorlegen, aus denen auch regionale Einschätzungen hervorgehen. Die BGE strebt eine möglichst zügige Fokussierung auf die guten Gebiete an. Mit der kontinuierlichen Veröffentlichung von Arbeitsständen und möglichen günstigen Gebieten wird den betroffenen Regionen auch die Chance gegeben, schon vor Einrichtung der Regionalkonferenzen sich umfassend vorzubereiten.
Wichtig dabei: Gute Gebiete sind noch keine Standortregionen. Es sind sogenannte A-Gebiete, die noch weiter bearbeitet werden. Die von der BGE im zweiten Halbjahr 2027 vorgeschlagenen Standortregionen für die übertägige Erkundung stehen erst dann fest, wenn sie geprüft und durch den Bundesgesetzgeber beschlossen worden sind.
Für die zeitliche Betrachtung des gesamten Standortauswahlverfahren und darüber hinaus schlägt die BGE vor, in bestimmten Abständen öffentliche Zeitbedarfskonferenzen abzuhalten, um gemeinsam Meilensteine zu definieren, die mit einer realistischen Zeitplanung unterlegt werden können.
Über die BGE
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).