Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) beantragt für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse die Unterbrechung der Kreisstraße 513 zwischen Remlingen und Groß Vahlberg. Der öffentliche Verkehr zwischen Remlingen und Groß Vahlberg müsste dann über die Kreisstraßen K 20 und K 21 über Klein Vahlberg umgeleitet werden. Die Unterbrechung der Kreisstraße würde nach aktuellen Planungen Ende 2027 oder Anfang 2028 notwendig werden. Das Thema ist im aktuellen Raumordnungsverfahren bereits einmal angesprochen worden. Nun hat die BGE die Antragsunterlagen mit detaillierteren Informationen vervollständigt.
Zum Hintergrund: Die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sollen über den im Osten neu zu errichtenden Schacht Asse 5 an die Tagesoberfläche geholt werden. Anschließend sollen sie in einer Abfallbehandlungsanlage nördlich der bestehenden Schachtanlage Asse II untersucht und endlagergerecht verpackt werden. Bis sie in ein Endlager abtransportiert werden können, sollen die Abfälle nach Planungen der BGE an diesem Standort zwischengelagert werden.
Warum muss die Kreisstraße unterbrochen werden?
Das zukünftige Betriebsgelände der Schachtanlage Asse II würde durch die Kreisstraße K 513 gekreuzt. Das Betriebsgelände muss gemäß der Richtlinie zum Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen gesichert werden. Eine Kreuzungssituation kann diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Eine Querung durch Brücken oder Tunnel wurde geprüft, stellt jedoch keine zumutbaren Alternativen dar. Die Maßnahmen würden das Sicherheitsniveau senken, wären mit größeren Eingriffen in das FFH-Gebiet verbunden und würden mehr Zeit in Anspruch nehmen und damit dem Gebot einer unverzüglichen Rückholung widersprechen. „Die Unterbrechung der Kreisstraße für die Dauer der Rückholung ist daher sachlich geboten“, sagt Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE. Die BGE wird die Unterbrechung beim Landkreis Wolfenbüttel als zuständiger Behörde beantragen.
Ertüchtigung der Kreisstraße K 513 für die Rückholung notwendig
Aufgrund der durch die Rückholung erforderlichen Erweiterung des Betriebsgeländes der Schachtanlage Asse II und für den Fall eines technisch nicht mehr beherrschbaren Lösungszutritts, ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Der jetzige bauliche Zustand der Kreisstraße ist für Verkehrsbewegungen dieser Größenordnung nicht ausgelegt. Um den erhöhten Verkehrslasten gerecht zu werden, ist eine Verbreiterung sowie eine Erhöhung der Tragfähigkeit der K 513 aus der Fahrtrichtung Remlingen bis zur Schachtanlage Asse II erforderlich, zudem wird ein Radweg ergänzt. Die Gesamtlänge der notwendigen Ertüchtigung beträgt rund 1,6 Kilometer. „Die Maßnahme ist Voraussetzung für die Umsetzung der Rückholung“, sagt Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE.
Die Ertüchtigung soll möglichst außerhalb des FFH-Gebiets stattfinden. Nicht auszuschließen sind kleinräumige Eingriffe innerhalb des FFH-Gebietes. Die BGE wird notwendige Anpassungen an der geforderten Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) vornehmen. Eine detaillierte Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter wird in einer ergänzenden Unterlage dargestellt.
Die Planungen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II werden kontinuierlich konkretisiert. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, ergänzt die BGE nun die Unterlage zur Antragskonferenz im Raumordnungsverfahren. Die ergänzende Unterlage wurde Mitte November dem zuständen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL-BS) übersandt. Zeitgleich veröffentlicht die BGE die Unterlage auf ihrer Internetseite.
Hintergrund
Bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme. Am 11. Juli 2022 fand die Antragskonferenz im Raumordnungsverfahren statt. Hierzu hatte das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL-BS) als zustände Landesplanungsbehörde eingeladen. Die BGE berichtete in einer Pressemitteilung am 15. Juli 2022 dazu.
Über die BGE
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).