Blick auf das stillgelegte Bergwerk Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall bei Sehnde
19. Juli 2018
BGE verpflichtet sich, Grenzwerte der Trinkwasserverordnung einzuhalten
Wenn keine andere Entsorgungsoption zur Verfügung steht, darf künftig radiologisch unbedenkliches Salzwasser, das in der Schachtanlage Asse II aufgefangen wird, in das stillgelegte Bergwerk Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall bei Sehnde und Lehrte eingeleitet werden. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) hat die gleichlautenden Anträge der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und des Bergwerksbetreibers K+S AG gebilligt. Die Option kommt dann zum Tragen, wenn der aktuelle Verwertungsweg über einen Abnehmer aus der chemischen Industrie für das Zutrittswasser aus der Asse nicht zur Verfügung stehen sollte. Voraussetzung für die Einleitung der Salzlösung ist zudem, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für Tritium von 100 Becquerel pro Liter eingehalten werden. Für Cäsium 137 hat die BGE selbst einen niedrigen Wert von zehn Becquerel pro Liter beantragt.
Die Salzlösung aus der Schachtanlage Asse II ist bis Ende 2016 zur Flutung des Bergwerks Mariaglück bei Celle eingesetzt worden. Diese Flutung wird in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit der Einleitung von Salzlösung aus der Asse in das Bergwerk Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall könnte frühestens im Herbst begonnen werden. Die dafür notwendigen Anlagen sind derzeit im Bau und werden frühestens im September zur Verfügung stehen. Sollte die BGE die Option nutzen müssen, wird sie einen geplanten Transport vorher beim LBEG und der Stadt Sehnde melden. Dann kann die Stadtverwaltung sich jederzeit selbst von der radiologischen Unbedenklichkeit der Zutrittslösung überzeugen, indem sie eigene Proben nimmt und bei einem von ihr selbst gewählten Labor untersuchen lässt. Die Kosten werden von der BGE getragen. Dies hat die BGE bereits im Vorfeld zugesichert. Ebenso hatte die BGE bereits in der Vergangenheit angeboten, dass die Städte Sehnde und Lehrte jederzeit Proben nehmen können. Die BGE wiederum misst die Salzlösung kontinuierlich und dokumentiert die Ergebnisse. Die Messergebnisse veröffentlicht die BGE auf ihrer Internetseite. Den Bescheid des LBEG finden Sie im Lauf des Tages ebenfalls hier.
Die BGE sucht einen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und baut das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die BGE hält das Endlager Morsleben bis zur Stilllegung offen und plant die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Geschäftsführer: Dr. Ewold Seeba (kommissarischer Vorsitzender), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (kaufmännischer Geschäftsführer) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).