Pressemitteilung Nr. 11/22 – Asse

Mitreden zum Bau von Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager für die Rückholung Asse

30. September 2022: Vom 4. Oktober bis 13. November 2022 können sich interessierte Bürger*innen an der Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse beteiligen.

Über die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager nahe der Schachtanlage Asse II wird schon lange kontrovers diskutiert. Im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung will die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nun mit Bürger*innen darüber ins Gespräch kommen, wie diese Industrieanlagen aussehen könnten. Es soll zudem darum gehen, wie die Anlagen vom Strahlenschutz überwacht werden. Außerdem können die Bürger*innen mitreden, wenn es um die Informationsangebote dazu geht. Vom 4. Oktober 2022 bis 13. November 2022 haben interessierte Bürger*innen die Möglichkeit, sich an der Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse  II zu beteiligen.

Beteiligung in drei Themenfeldern möglich

Bauliche Maßnahmen: Wie kann die Außenansicht von Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager gestaltet und dabei eine geeignete Erinnerungskultur am Standort gelebt werden? Auch wenn die Frage des Standorts selbst nicht diskutiert werden kann, bittet die BGE um Anregungen und Hinweise zur baulichen Umsetzung von Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager.

Erweiterung des Strahlenschutzes: Die Schachtanlage Asse II wird ähnlich wie eine kerntechnische Anlage überwacht. Die Messungen der BGE werden durch Messprogramme Dritter kontrolliert und ergänzt. Die Messergebnisse werden veröffentlicht. Im Zuge der Rückholung wird die BGE die Maßnahmen des Strahlenschutzes an die neue Situation während der Rückholung anpassen und möchte daher gerne wissen, in welchem Umfang Überwachungsprogramme im Interesse der Bürger*innen angepasst werden sollen.

Informationsangebote:  Die BGE erwartet ein großes Informationsbedürfnis zum Zwischenlager. Dieses Bedürfnis kann sehr unterschiedlich sein. Die BGE möchte gerne erfahren, welche Informationen gewünscht werden und auf welchem Wege die BGE sie veröffentlichen soll.

Beteiligung per Postkarte, Online-Forum oder E-Mail

Anfang Oktober wird jeder Haushalt im Umfeld der Schachtanlage Asse II ein Infoschreiben erhalten. Diesem liegt eine vorfrankierte Postkarte bei, welche genutzt werden kann, um der BGE Vorschläge zu übermitteln. Zusätzlich wird ab dem 4. Oktober 2022 auf der BGE-Internetseite ein Online-Forum freigeschaltet. Dort können die Bürger*innen eigene Vorschläge machen und miteinander diskutieren. Ergänzend ist es auch immer möglich, Vorschläge per E-Mail an info-asse(at)bge.de einzureichen. Die BGE behält sich vor, die auf diesem Wege eingereichten Vorschläge anonymisiert im Online-Forum zu veröffentlichen, um eine breitere Diskussion zu ermöglichen.

Dialogveranstaltung als Abschluss am 11. November

Am 11. November 2022 wird die BGE in einer Veranstaltung mit Bürger*innen über die eingereichten Vorschläge diskutieren. Die Veranstaltung wird in der Eulenspiegelhalle in Schöppenstedt stattfinden und beginnt voraussichtlich um 16:00 Uhr. Eine Teilnahme über das Online-Konferenz-Tool Zoom wird ebenfalls möglich sein. Während der Veranstaltung soll es Workshops in Kleingruppen an Thementischen geben. Hierfür sucht die BGE interessierte Bürger*innen, die im Rahmen einer „Tischpatenschaft“ die Moderation unterstützen und auf eine gleichberechtigte Berücksichtigung aller Ideen achten. Interessierte schreiben bitte eine E-Mail an info-asse(at)bge.de mit dem Stichwort „Tischpatenschaft“.

Zwischenlagerstandort kann nicht diskutiert werden

Die BGE hat mit Veröffentlichung des Rückholplans im Jahr 2020 einen Standortvorschlag für Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager unterbreitet. Die Anlagen sollen im sogenannten Kuhlager entstehen. Dort können sie unmittelbar an das bestehende Betriebsgelände angebunden werden. Die BGE hält diesen Standort für sachgerecht, um die Rückholung unverzüglich umzusetzen. Aus Sicht der BGE ist der Standort genehmigungsfähig. „Bei allen Diskussionen um das Zwischenlager kann es daher nicht darum gehen, ob diese Anlagen im Kuhlager entstehen, sondern nur darum, wie die Anlagen im Kuhlager umgesetzt werden. Zu einem solchen Dialog sind wir jederzeit bereit“, sagt Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE. Die BGE hatte am 23. August 2022 in einer eigenen Stellungnahme zum sogenannten Beleuchtungsbericht die Gründe für den Standortvorschlag erneut dargelegt.

Über die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Beteiligung der Bürger*innen nach § 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die BGE setzt dieses Angebot freiwillig um. Es ersetzt nicht die Beteiligungsverfahren im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens. Für diese ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als Genehmigungsbehörde zuständig. Durch die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung sollen bereits bei Erstellung der Genehmigungsunterlagen Anregungen der Bürger*innen aufgenommen werden. Im Frühjahr 2021 hat die BGE eine erste Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung umgesetzt. Damals wollte Sie im Kontext des Baus von Schacht Asse 5 und des Rückholbergwerks wissen, welche Ideen die Bürger*innen zum Umgang mit dem anfallenden Haufwerk haben und welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für nicht zu vermeidende Eingriffe in die Natur umgesetzt werden sollen. Die BGE plant auch zukünftig Frühe Öffentlichkeitsbeteiligungen anzubieten.

Über die BGE

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).

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