Asse

Pressemitteilung – Genehmigung zur Befahrung einer Einlagerungskammer erteilt

27. Juli 2022: Das Niedersächsische Umweltministerium hat am 22.07.2022 eine strahlenschutzrechtliche Umgangsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) für die Schachtanlage Asse II erteilt.

Gemeinsame Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH

Genehmigung zur Befahrung einer Einlagerungskammer erteilt

Das Niedersächsische Umweltministerium hat am 22.07.2022 eine strahlenschutzrechtliche Umgangsgenehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) für die Schachtanlage Asse II erteilt.

Die Genehmigung ermöglicht der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) den Zustand radioaktiver Abfälle zu überprüfen. Konkret geht es um die Kamerabefahrung der Einlagerungskammer 8a/511, in der in 511 Metern Tiefe mittelradioaktive Abfälle (MAW) eingelagert sind. Neben der visuellen Inspektion sollen auch diverse Messungen durchgeführt werden.

Die im Rahmen der Kamerabefahrung vorgesehenen Untersuchungen der Einlagerungskammer 8a/511 sollen Informationen über den Zustand von Firste, Fasskegel, Sohle sowie zur Zusammensetzung der Atmosphäre und zur Ortsdosisleistung zusammentragen. Die vorgesehene Befahrung der Einlagerungskammer 8a/511 wird unter Verwendung einer neuen Abluftfilteranlage erfolgen. Damit ist eine schnelle und sichere Umsetzung des Vorhabens möglich. Mit den gewonnenen Erkenntnissen sollen die Ursache von zwei meldepflichtigen Ereignissen in den Jahren 2016 und 2017 in Zusammenhang mit der Einlagerungskammer 8a/511 geklärt und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Schadensvorsorge abgeleitet werden.

„Die Genehmigung kommt zur richtigen Zeit, denn die Ergebnisse der Kamerabefahrung werden uns bei unserer Rückholungsplanung für diese Einlagerungskammer unterstützen“, sagt Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE.

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