Aufgaben der BGE

Die BGE sucht den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, der die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleistet und betreibt die Endlager Konrad und Morsleben sowie die Schachtanlage Asse II und das Bergwerk Gorleben. Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Atomgesetz (§ 9a Abs. 3 S. 2 AtG) sowie dem Standortauswahlgesetz (StandAG). Demnach liegt es in der Verantwortung des Bundes, Endlager für radioaktive Abfälle zu errichten und zu betreiben. Diese Aufgabe und die damit zusammenhängenden hoheitlichen Befugnisse hat er der BGE übertragen. Der Bund nimmt weiterhin die Aufsicht wahr.

Endlagersuche

Für hochradioaktiven Atommüll wird ein Endlager-Standort gesucht. Das Standortauswahlgesetz (PDF, 154 KB, externer Link), das die Endlagersuche regelt, schreibt vor, dass es der Standort sein muss, der die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleistet. Für diesen langen Zeitraum sollen Mensch und Umwelt vor der gefährlichen Strahlung geschützt werden.

  • Erarbeiten von Vorschlägen für einen Standort für hochradioaktive Abfälle gemäß dem StandAG
  • Erstellen der jeweiligen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen
  • Bau und Betrieb des Endlagers nach der Standortauswahl

Produktkontrolle

Für die Endlagerung radioaktiver Abfälle dürfen ausschließlich zugelassene und geprüfte Behälter eingesetzt werden. Zur Gewährleistung der Sicherheit werden die beladenen Behälter vor der Endlagerung diversen Prüfverfahren unterzogen. Im Rahmen dieser Produktkontrolle wird überprüft, ob die Abfälle entsprechend der geltenden Endlagerungsbedingungen verpackt sind.

  • Prüfung und Kontrolle befüllter Behälter

Asse II

In der Schachtanlage Asse II im niedersächsischen Landkreis Wolfenbüttel liegen 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle tief unter Tage. Dort sind sie nicht sicher. Sie müssen zurückgeholt und das Bergwerk anschließend stillgelegt werden.

  • Die Rückholung der Abfälle aus der Asse
  • Notfallvorsorge für den Fall eines möglichen Absaufens

Konrad

Die Schachtanlage Konrad im niedersächsischen Salzgitter: Hier entsteht das erste nach Atomrecht genehmigte Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Deutschland. Das ehemalige Eisenerzbergwerk wird dafür umgebaut. Innerhalb der 2030er Jahre soll die Einlagerung von bis zu 303.000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktiver Abfälle beginnen.

  • Errichten des Endlagers
  • Betrieb des Endlagers inklusive der Produktkontrolle der angelieferten Abfälle

Morsleben

Im Endlager Morsleben lagern fast 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle in rund 480 Metern Tiefe. Morsleben ist das erste deutsche Endlager, das nach Atomrecht und unter Verbleib der Abfälle stillgelegt werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die BGE. Sie erprobt dafür neue Techniken unter Tage, führt Stabilisierungsmaßnahmen am Bergwerk durch und hält es offen.

  • Offenhaltung des Bergwerkes und sicherer Betrieb des Endlagers (ohne Einlagerung)
  • Planung der Stilllegung und ihre spätere Umsetzung

Gorleben

Das Bergwerk Gorleben soll geschlossen werden. Nachdem der Salzstock Gorleben-Rambow Ende September 2020 im Zwischenbericht Teilgebiete nicht als Teilgebiet ausgewiesen worden ist, ist er aus der weiteren Endlagersuche ausgeschieden. Das Bergwerk Gorleben soll nun stillgelegt werden und die Salzhalde dabei wieder nach unter Tage verbracht werden.

  • Stilllegung des Bergwerks Gorleben
  • Verfüllung des Bergwerks

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