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Organisationen

Unsere Organisationsform ist durch das Atomgesetz (§ 9a Abs. 3) vorgeschrieben. Dieses sieht vor, dass die BGE privatrechtlich zu organisieren ist. Hierfür wurde die Rechtsform der GmbH gewählt. Alleiniger Gesellschafter der BGE ist der Bund. Der Bund übernimmt auch die Aufsicht.

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