Fragen und Antworten zum Asse-Rückholplan
Am 17. April 2020 stellte die BGE den Rückholplan für die Schachtanlage Asse II per Livestream auf YouTube vor. Die Antworten geben den Stand von April 2020 wider.
Der Livestream der Vorstellung des Asse-Rückholplans (externer Link) ist mittlerweile insgesamt rund 2.500 Mal wiedergegeben worden; in der Spitze haben 251 Personen den Stream zeitgleich angeschaut. Während des gesamten Live-Streams wurden über 130 Fragen an die BGE und an Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit, sowie den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies gestellt.
Alle Fragen, die über die Chat-Funktion, Mail, im Livestream oder telefonisch gestellt worden sind, können hier im Fragen- und Antwortenkatalog zum Rückholplan nachgelesen werden. Der Dialog ist weiterhin offen, so dass selbstverständlich auch noch weitere Fragen zum Rückholplan über die E-Mail-Adresse dialog(at)bge.de gestellt werden können.
1. Themenbereich: Grundlagen / Öffentlichkeitsarbeit
Grundsätzliches
Ist eine Rückholung der radioaktiven Abfälle auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage genehmigungsfähig?
Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist gesetzlicher Auftrag der BGE. Dies ergibt sich aus Paragraph 57b des Atomgesetzes. Die BGE sieht derzeit keine rechtlichen Hürden, die eine Rückholung verhindern. Sowohl das neue Strahlenschutz-, das Atom- als auch das Bergrecht sind mit dem Auftrag der Rückholung vereinbar.
Inwieweit werden Gutachten der AGO, dem wissenschaftlichen Beratungsgremium der Asse-2-Begleitgruppe, in Genehmigungsverfahren berücksichtigt?
Der Umfang der Genehmigungsunterlagen wird in den rechtlichen Grundlagen sowie durch die Genehmigungsbehörde festgelegt. Genehmigungsbehörde in bergrechtlichen Fragestellungen ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Energie (LBEG) Niedersachsen. Genehmigungsbehörde für die atom- und strahlenschutzrechtlichen Fragestellungen ist das Niedersächsische Umweltministerium (NMU).
Welche Gutachten die Genehmigungsbehörde in Ihre Entscheidungsfindung einfließen lässt, bestimmt diese eigenverantwortlich. Sowohl das LBEG als auch das NMU nehmen regelmäßig an Sitzungen der Asse-2-Begleitgruppe teil, in denen die AGO ihre Stellungnahmen vorträgt. Die Stellungnahmen der AGO sind beiden Behörden bekannt.
Gab es durch den Betreiberwechsel personelle Änderungen, die Auswirkungen auf die Durchführung der Rückholung haben?
Wie gedenkt das Bundesumweltministerium die Verantwortung für die Gesamtaufgabe wahrzunehmen und die notwendige und angemahnte Projektsteuerung umzusetzen?
Das Bundesumweltministerium (externer Link) hat im Rahmen seiner politischen Verantwortung ein vollständiges Projektmanagement für die komplexe und verantwortungsvolle Aufgabe der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II aufgesetzt.
Im Jahr 2017 wurden die Strukturen im Bereich der Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland neu aufgestellt. Seitdem ist die BGE die operativ verantwortliche Betreiberin der Schachtanlage Asse II. Das Bundesumweltministerium ist Gesellschafterin der BGE. Die Beteiligungsverwaltung wird von der Zentralabteilung des Bundesumweltministeriums wahrgenommen. Inhaltliche Fragen werden in der Abteilung Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz bearbeitet. Parallel wurde ein Finanz- und Projektsteuerungsstatut erlassen, das auch die regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Bundesumweltministerium umfasst. Auch der Aufsichtsrat der BGE lässt sich regelmäßig über den Projektfortschritt berichten.
Wie wird das Bundesumweltministerium auf die langfristige Belastung der Gesellschaft und der Region durch das geplante Zwischenlager eingehen?
Das Bundesumweltministerium wird darauf achten, dass alle Aspekte des vorgesehenen Zwischenlagers zeitnah, umfassend und transparent kommuniziert werden. Erste Ansprechpartnerin bezüglich des Zwischenlagers ist die BGE. Die BGE wird das Zwischenlager errichten und betreiben. Weiterhin ist die BGE als Betreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit des Zwischenlagers zuständig. Sie stellt sicher, dass die Sicherheit der Bürger*innen in der Region gewährleistet wird. Die BGE wird dabei von Aufsichtsbehörden überwacht.
Das Bundesumweltministerium (externer Link) ist einzige Gesellschafterin der BGE. Die BGE wird dem Bundesumweltministerium regelmäßig auch zum Zwischenlager berichten.
Als Ausgleich für die mit dem Projekt Asse verbundenen Belastungen stellt das Bundesumweltministerium der Region jährlich drei Millionen Euro Fördergelder bereit. Diese Mittel werden über die beim Landkreis Wolfenbüttel angesiedelte Stiftung Zukunftsfonds Asse (externer Link) verwaltet, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Zukunftsfähigkeit der Region zu sichern und zu stärken.
Gleichzeitig finanziert das BMU über die BGE die Arbeit der Asse II-Begleitgruppe und ihres wissenschaftlichen Beratungsgremiums, damit die Interessen der Region gebündelt und qualifiziert im Stilllegungsprozess vertreten werden können.
Wird das Bundesumweltministerium zukünftig wieder regelmäßig an den Sitzungen der Asse-2-Begleitgruppe teilnehmen?
Erste Ansprechpartnerin für die Asse-2-Begleitgruppe (externer Link) ist die BGE. Gleichzeitig nimmt das Bundesumweltministerium (externer Link) den Wunsch nach einem Austausch mit der politischen Ebene ernst. Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium und Vorsitzender des BGE-Aufsichtsrats, wies im Livestream darauf hin, dass das Bundesumweltministerium das Dialog-Bedürfnis der Region verstehe und ihm auch nachkommen werde, sobald bzw. soweit die politische Verantwortung des BMU berührt sei. Dabei bleibe es aber richtig, dass die BGE Hauptansprechpartnerin vor Ort und in der Asse-2-Begleitgruppe sei.
Wie wird die Öffentlichkeitbeteiligung bei Fortdauer der Corona-Beschränkungen erfolgen?
Die Situation rund um die aktuelle Corona-Pandemie ist eine Ausnahmesituation für alle Bereiche des Lebens. Auch die Öffentlichkeitsarbeit zur Schachtanlage Asse II ist hiervon betroffen. Sobald es möglich ist, plant die BGE zu den etablierten Angeboten zurückzukehren. Dies betrifft unter anderem die Organisation von Informationsveranstaltungen, die Öffnung der Infostelle Asse sowie das Angebot von Besucherbesichtigungen der Schachtanlage Asse II. Gleichzeitig plant die BGE aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit, digitale und mediale Angebote auszubauen. Die BGE setzt sich dafür ein, unabhängig vom Format, den Dialog mit der Region aufrechtzuerhalten.
Ist die Vorstellung des Rückholplans am 17. April 2020 protokolliert?
Die Aufzeichnung des Livestreams ist weiterhin auf dem YouTube-Kanal der BGE (externer Link) verfügbar und kann dort jederzeit erneut angesehen werden. Alle im Rahmen des Livestreams gestellten Fragen sind protokolliert und werden im Rahmen dieser Liste beantwortet.
Wie verläuft vor Ort die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Initiativen?
Die BGE setzt sich für einen offenen Dialog zur Schachtanlage Asse II ein. Der Dialog wird von allen Beteiligten konstruktiv geführt.
Planung
Warum endet die "Gesamtplanung" dann, wenn erst ein Bruchteil der im Zusammenhang mit der Rückholung verbundenen Aufgaben beschrieben ist?
Der Rückholplan beschreibt die geplante Vorgehensweise bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zum aktuellen Zeitpunkt. Der Rückholplan berücksichtigt dabei das derzeitige Wissen über das Bergwerk und den aktuellen Planungsstand. Noch sind nicht alle notwendigen Erkenntnisse vorhanden, um alle Aufgaben detailliert beschreiben zu können. Die BGE wird den Rückholplan fortschreiben. So können neues Wissen, technische Fortschritte und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Warum endet der Rückholplan mit dem Beginn der Rückholung im Jahr 2033?
Wie ist das Projekt Asses strukturiert?
- Vorhabensmanagement,
- Notfallplanung,
- Rückholung,
- Genehmigungen,
- Strahlenschutz und
- Bergwerk Asse.
- Rückholbergwerk,
- Bergetechnik,
- Abfallbehandlung,
- Sicherheitsanalysen und
- Erkundung.
Wieso ist keine Beschleunigung im Vergleich zu früheren Aussagen zum geplanten Beginn der Rückholung im Rückholplan zu finden?
Die unverzügliche Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist der gesetzliche Auftrag der BGE. Nur so kann langfristig Sicherheit für die Region gewährleistet werden. Mit dem Rückholplan ist nun erstmal das Gesamtvorhaben der Rückholung beschrieben. Dazu gehört auch ein belastbarer Zeitplan, innerhalb dessen die Rückholung beginnen kann. Die BGE wird weiterhin regelmäßig prüfen, ob die Rückholung beschleunigt werden kann.
Welche Schwierigkeiten bestehen bei der Planung der Rückholung?
Bei der Rückholung sollen Abfallgebinde mit unbekanntem Erhaltungszustand und unvollständig beschriebenen Inhalt aus geotechnisch instabiler Umgebung geborgen werden. Dieser hohe Grad an Ungewissheit macht die Planung der Rückholung herausfordernd. Derzeit liegen erste Konzeptplanungen für die Rückholung vor. Die Konzeptplanung für die Rückholung der Abfälle von der 750-Meter-Ebene wird in diesem Sommer fertig gestellt. In einem nächsten Schritt werden Entwurfsplanungen und Genehmigungsplanungen erarbeitet. Diese gehen über die bisher erstellten Konzeptplanungen hinaus und werden zu einer detaillierteren Beschreibung der Rückholung führen. Über die detaillierten Planungen wird die BGE ebenfalls informieren und sich mit Fachexpert*innen und der interessierten Öffentlichkeit austauschen.
Darüber hinaus sind weitere Erkenntnisse über die Schachtanlage Asse II notwendig. Zum Beispiel müssen die Einlagerungskammern weiter erkundet und die gewonnen Daten der 3D-Seismik ausgewertet werden. Jeder Erkenntnisgewinn ermöglicht es, die Planungen für die Rückholung zu konkretisieren und die Rückholung selbst genauer zu beschreiben.
Wie realistisch ist das Ziel, im Jahr 2033 mit der Rückholung zu beginnen?
Die BGE geht in ihren Planungen davon aus, dass die Rückholung 2033 beginnen kann. Der Zeitplan ist unter Berücksichtigung des derzeitigen Kenntnisstandes realistisch.
Wann beginnt der Suchprozess für ein Endlager für die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II?
Der Suchprozess für ein Endlager für die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II hat bereits begonnen: Das aktuell laufende Suchverfahren für einen Standort für das Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe nimmt auch die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II in den Blick. Dabei schreibt das Standortauswahlgesetz vor, dass eine parallele Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen keine negativen Auswirkungen auf die bestmögliche Sicherheit für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle haben darf.
Haben Stellenausschreibungen Auswirkungen auf den Terminplan?
Kosten
Stehen für die Rückholung unbegrenzt Gelder zur Verfügung?
Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II wird vollständig aus Steuermitteln finanziert. Der BGE werden über das Bundesumweltministerium (externer Link) Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt (externer Link) zugewiesen. Die BGE ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Mittel wirtschaftlich einzusetzen. Politik und Verwaltung haben in der Vergangenheit stets betont, dass die Rückholung der radioaktiven Abfälle nicht an einer mangelnden Finanzierung scheitern wird.
Sind in die geschätzten Kosten von rund 3,5 Milliarden Euro auch die bisherigen Betriebskosten von 1,5 Milliarden Euro eingerechnet?
Die im Rückholplan genannten Kosten von rund 3,5 Milliarden Euro beziehen sich auf die Jahre 2019 bis 2033, also bis zum Beginn der Rückholung. Die bisherigen Kosten der Schachtanlage Asse II in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro seit dem Jahr 1965 (Kauf der Anlage durch den Bund) sind in dieser Summe nicht enthalten. Auch die Kosten für die Rückholung, Zwischenlagerung und Endlagerung nach 2033 sind nicht berücksichtigt.
2. Themenbereich: Faktenerhebung / Radioaktive Abfälle
Können unbeschädigte Fässer in den Einlagerungskammern außen kontaminiert sein?
Welche Strahlungswerte haben die Abfälle in der Schachtanlage Asse II?
Die Faktenerhebung der ersten Kammer hat über acht Jahre in Anspruch genommen. Wie erklärt sich der wesentlich kürzer eingeplante Zeitraum zur Erkundung der restlichen Kammern?
Befinden sich die eingelagerten Stoffe in einer gebundenen Matrix oder frei in den Behältern?
Wurden in der Schachtanlage Asse II auch Kernbrennstoffe eingelagert und wenn ja, wo befinden sich diese?
- circa 29 Kilogramm Plutonium,
- circa 104 Tonnen Uran, und
- circa 81 Tonnen Thorium.
Wie viele Behälter mit radioaktiven Abfällen wurden eingelagert?
Mit welchen Methoden wurden die radioaktiven Abfälle eingelagert?
Wie untersucht die BGE die Einlagerungskammern?
Kann es bei dem eingelagerten Material zu chemischen Reaktionen kommen, und wie untersucht die BGE den Zustand der Abfälle in den Einlagerungskammern?
Woraus bestehen die radioaktiven Abfälle in der Schachtanlage Asse II?
Könnte die Rückholung auf die chemotoxischen Abfälle beschränkt werden?
3. Themenbereich: Rückholbergwerk und Schacht Asse 5
Gibt es Gesteinsschichten, über die die 3D-Seismik keine detaillierten Erkenntnisse liefern kann?
Ein Nachweis der Standfestigkeit des Rückholbergwerks muss auch erbracht werden, wenn der Mindestabstand zum Nebengebirge eingehalten wird. Warum ist das so?
Der Ansatzpunkt für Schacht Asse 5 wurde um 150 m gegenüber der Testbohrung Remlingen 15 versetzt. Müssen für den Standort neue Probebohrungen durchgeführt werden, um belastbare Erkenntnisse über den Boden und mögliche Wasserwegsamkeiten zu gewinnen?
- der interne Aufbau der Salzstruktur östlich des Grubengebäudes wesentlich komplexer ist als angenommen,
- anstelle des erwarteten meist homogenen älteren Steinsalzes das jüngere Steinsalz mit steil stehenden potentiell lösungsführenden Anhydritschichten angetroffen wurde,
- die Salzstruktur nach Osten hin abtaucht, und
- sich die Salzstruktur nach Osten deutlich verjüngt.
- abgelenkte Bohrung aus der bestehenden Erkundungsbohrung R 15,
- eine neue Erkundungsbohrung auf dem Niveau der 574-Meter-Ebene und
- drei weitere Erkundungsbohrungen auf dem Niveau der 700-Meter-Ebene.
Könnte das Rückholbergwerk auch unterhalb der 800-Meter-Ebene aufgefahren werden, um hier den erforderlichen Sicherheitsabstand von 150 Metern zu den Salzflanken einzuhalten?
Wieso wird die Nutzung von Schacht Asse 2 für die Rückholung der radioaktiven Abfälle ausgeschlossen?
- Um Schacht Asse 2 zu nutzen, müsste dieser mit neuer Fördertechnik ausgestattet werden. Während dieser Arbeiten stünde kein vollwertiger Schacht für den Betrieb der Schachtanlage Asse II zur Verfügung. Dies würde zu längerfristigen betrieblichen Einschränkungen führen und wäre erst nach Abschluss der Vorsorgemaßnahmen aus der Notfallplanung möglich.
- Eine Erweiterung der bestehenden Schachtdurchmesser in der ohnehin stark geschädigten Schachtanlage Asse II birgt das erhöhte Risiko eines Lösungszutritts.
- Die Anforderungen an die Versorgung mit Frischluft, insbesondere im Rahmen der Rückholung, ließen sich nicht umsetzen.
- Zudem bietet Schacht Asse 5 eine deutlich größere Kapazität für den Transport von Ausrüstung und Verbrauchsmaterial für die Rückholung.
- Nach derzeitiger Terminplanung wird der neue Schacht Asse 5 bereits im Jahr 2029 betriebsbereit sein. Es ergeben sich somit keine Beschleunigungsmöglichkeiten für die Rückholung durch den Umbau und die Nutzung des Schachts Asse 2.
Wie ist die Vorgehensweise, um die benötigten Grundstücke für den Schacht Asse 5, die Abfallbehandlung und das Zwischenlager zu erwerben?
Gibt es ein neues aussagekräftiges Modell der Schachtanlage Asse II mit der Lage der Einlagerungskammern auch in Bezug zur geologischen Situation der Nordflanke?
In der Schachtanlage Asse II findet ein umfassendes Monitoring statt. Die Daten werden regelmäßig zusammengetragen, analysiert und als wesentliche Unterlagen zur Standortüberwachung und -erkundung veröffentlicht. Die Unterlagen beinhalten die Ergebnisse der über- und untertägigen Messeinrichtungen, Studien und Gutachten zu den Rahmenbedingungen der Überwachungsprogramme sowie zur Geologie der Asse. Das geologische Modell der Schachtanlage Asse II wird auf Grundlage neuer Erkenntnisse kontinuierlich angepasst. Dies betrifft auch die Nordflanke.
Einen besonderen Fortschritt der Darstellung wird es mit dem Abschluss der 3D-Seismik geben. Ziel ist es, bis 2023 ein aktualisiertes dreidimensionales Strukturmodell der Asse zu erhalten.
Soll die Halde später wieder für die Verfüllung genutzt werden?
Warum wird der Transport der radioaktiven Abfälle nach über Tage im Abluftstrom durchgeführt?
Besteht die Möglichkeit, dass radioaktives Material im Abwetterstrom auftritt?
Wie wird die Filterung der radioaktiven Gase umgesetzt?
Wie schnell kann ein Schleusensystem im Notfall verlassen werden und welche Erfahrungswerte werden hier herangezogen?
Welchen Durchmesser wird der neue Schacht Asse 5 haben?
Die Konzeptplanung sieht für den Schacht Asse 5 einen nutzbaren Schachtquerschnitt von 8 Metern vor.
4. Themenbereich: Abfallbehandlung
Welche Konditionierungsverfahren sind bei der Rückholung vorgesehen?
Zwischen dem neuen Schacht Asse 5 und der Abfallbehandlungsanlage verläuft die Straße zwischen Groß Vahlberg und Remlingen. Wie soll der Transport vom Schacht Asse 5 zum Zwischenlager erfolgen?
Warum müssen die Abfälle über Tage neu verpackt werden?
Wieso werden die Abfälle nicht direkt für den Straßentransport vorbereitet?
Inwieweit unterscheiden sich die Verpackungen für den Straßentransport, für die Zwischenlagerung und für die Endlagerung?
In die Schachtanlage Asse II wurden rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Zwischengelagert werden sollen rund 200.000 Kubikmeter. Wodurch ergibt sich dieser Volumenzuwachs?
Ist der Transport der Abfälle auf der Straße gefährlich?
Der zurückgeholte radioaktive Abfall wird im Rahmen der Konditionierung sicher verpackt. Woher resultiert die anschließende Strahlenbelastung zum Beispiel bei einem Transport der radioaktiven Abfälle?
5. Themenbereich: Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager
Für welches radioaktive Inventar wird das Zwischenlager ausgelegt?
Wird es einen weiteren Vergleich von Standorten geben, in dem eine konkrete Abwägung zwischen Asse-nah und Asse-fern durchgeführt wird?
Eine Anlage zur Abfallbehandlung muss zwingend vor Ort errichtet werden. Eine Abwägung zwischen Asse-nahen und Asse-fernen Standorten ist hier nicht möglich.
Ein Zwischenlager für die neu verpackten Abfälle könnte auch an einem anderen Standort errichtet werden. Auch in diesem Fall wird vor Ort ein größeres Lager benötigt, in dem Abfälle im Zeitraum zwischen der Rückholung und der Abfallbehandlung sowie im Zeitraum zwischen Abfallbehandlung und Abtransport zwischengelagert werden. Ein Zwischenlager an einem Asse-fernen Standort führt also nicht dazu, dass vor Ort kein Lager benötigt wird.
Ein zusätzliches Zwischenlager an einem Asse-fernen Standort erfordert Transporte, die im Falle eines Zwischenlagers vor Ort entfallen. Diese Transporte führen zu einer Strahlenbelastung des Transportpersonals, die durch ein Zwischenlager vor Ort vermieden wird. Eine konkrete Abwägung unterschiedlicher Standorte kann an diesem Ergebnis nichts ändern und ist daher nicht sinnvoll. Der Gedanke eines Asse-fernen Zwischenlagers wird deshalb nicht weiter verfolgt.
Im Rahmen der Planungsarbeiten für die Anlagen zur Abfallbehandlung und Zwischenlagerung wurden Parameterstudien erstellt, die sich mit der Bewertung der Strahlenbelastung durch ein Zwischenlager in Abhängigkeit von der Entfernung zur Wohnbebauung sowie mit der Strahlenbelastung in Folge von Transporten zu einem asse-fernen Zwischenlagerstandort befassen.
Die erste Parameterstudie (externer Link) zeigt, dass insbesondere im Falle des Transports der radioaktiven Abfälle zu einem asse-fernen Zwischenlager Strahlenbelastungen entstehen. Dem Minimierungsgebot gemäß § 8 Strahlenschutzgesetz folgend ist die BGE verpflichtet, die Strahlenbelastung zu minimieren. Unter den Gesichtspunkten des Strahlenschutzes ist daher immer ein Zwischenlager vor Ort vorzuziehen, da so mögliche Strahlenbelastungen minimiert werden. Die in der Parameterstudie berechneten Strahlenbelastungen sind um Größenordnungen höher als die Strahlendosis, die sich für die Bevölkerung durch das Zwischenlager ergeben wird. Da das Ergebnis der Parameterstudie so eindeutig für einen asse-nahen Standort spricht, hat die BGE darauf verzichtet, weitere konkrete asse-ferne Standorte in den Vergleich miteinzubeziehen.
Im Falle von Transporten konditionierter radioaktiver Abfälle zu einem asse-fernen Zwischenlager geht die BGE davon aus, dass das Transportpersonal z.B. eine Strahlenbelastung von 1.300 Mikrosievert/Jahr erhalten kann. Wie ist diese Dosis einzuordnen?
Die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland beträgt durchschnittlich 2.100 Mikrosievert pro Jahr. Hinzu kommen durchschnittlich noch einmal 2.000 Mikrosievert pro Jahr aus der künstlichen Anwendung von radioaktiven Stoffen. Der größte Teil davon ist auf medizinische Diagnostiken und Behandlungen zurückzuführen.
Grundsätzlich wird im Strahlenschutz davon ausgegangen, dass jede noch so kleine Dosis schädlich ist. Dabei muss zwischen zwei Schadensarten unterschieden werden.
Direkte Folgeschäden (deterministische Schäden) reichen von einer Hautrötung bis hin zum Tod. Sie treten ab einer kurzzeitigen Strahlenbelastung von rund 500.000 Mikrosievert auf.
Darüber hinaus gibt es Schäden, die sich aus der statistischen Wahrscheinlichkeit ableiten (stochastische Schäden). Dabei wird davon ausgegangen, dass jede Strahlenbelastung das Risiko einer durch Strahlung ausgelösten Erkrankung (zum Beispiel Krebs) erhöht. Ob eine solche Erkrankung im Einzelfass tatsächlich auftritt, kann nicht sicher vorhergesagt werden.
Ein Vergleich: Ein Sonnenbrand stellt einen deterministischen Schaden durch UV-Strahlung dar. Mit jedem Sonnenbrand steigt das Risiko einen Hautkrebs zu entwickeln. Dies wäre ein stochastischer Schaden.
Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen beträgt der Grenzwert für die effektive Dosis von Einzelpersonen 1.000 Mikrosievert im Kalenderjahr (§ 80, Absatz 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)).
Für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt der Grenzwert 20.000 Mikrosievert im Kalenderjahr (§ 78, Absatz 1 StrlSchG). Unabhängig von diesen Grenzwerten fordert das StrSchG, dass Strahlendosen entweder ganz vermieden oder unvermeidliche Dosen so gering wie möglich gehalten werden (Minimierungsgebot; § 8 StrlSchG).
Der erwähnte Wert von 1.300 Mikrosievert pro Jahr und Person für das Transportpersonal bezieht sich auf 1.250 Transporte mit 2.500 Containern, die von 40 Personen erledigt werden, und auf eine Fahrstrecke von 30 Kilometern (Parameterstudie, S. 21, externer Link). Bei einer Fahrstrecke von 80 Kilometern betrüge die Einzeldosis bereits 1.670 Mikrosiert pro Jahr, das heißt bei zunehmender Strecke steigt auch die Strahlenbelastung für das Transportpersonal. Hinzu kommt eine Strahlenbelastung für das Betriebspersonal, die durch das Verladen der Container entsteht.
Wurde bei dem Vergleich von einem asse-nahen Zwischenlagerstandort und einem asse-fernen Zwischenlagerstandort auch berücksichtigt, dass der Region durch das Zwischenlager möglicherweise eine jahrzehntelange Belastung bevorsteht?
Welche radioaktive Belastung entsteht den Anwohnern durch die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager?
Die Rückholung ist mit einer zusätzlichen Strahlenbelastung für Mensch und Umwelt verbunden. Die Dosis aus der Direktstrahlung nimmt mit zunehmendem Abstand zur Abfallbehandlungsanlage und zum Zwischenlager ab. Bereits nach rund 170 Metern wird die Unerheblichkeitsschwelle („De-Minimis-Dosis“) von 10 Mikrosievert pro Jahr unterschritten. In einem Abstand von 500 Metern beträgt die berechnete Dosis 0,197 Mikrosievert pro Jahr.
Ableitungen der Abfallbehandlungsanlage und des Zwischenlagers können je nach Witterungsverhältnissen auch erst in einem größeren Abstand zur Abfallbehandlungsanlage und zum Zwischenlager Maximalwerte erreichen. Der Grenzwert beträgt 300 Mikrosievert pro Person und Jahr.
Berechnungen, bei denen reale Ableitungswerte aus der Schachtanlage Asse II zugrunde gelegt worden sind, würden für das Zwischenlager zu einer Dosis von 24 Mikrosievert pro Jahr für Erwachsene und 45 Mikrosievert pro Jahr für Säuglinge führen. Die Werte beruhen auf Berechnungen, die bewusst konservative Annahmen voraussetzen (siehe Parameterstudie zur Simulation von Ableitungen und Freisetzungen eines übertägigen Zwischenlagers für die rückgeholten Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 1,51 MB, externer Link)). Sie sind somit deutlich höher als die real zu erwartenden Dosen. Die Berechnungen zeigen auch, dass die Maximaldosen fast ausschließlich bei einem dauerhaften Aufenthalt am Anlagenzaun auftreten würden.
Zum Vergleich: Die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland beträgt durchschnittlich 2.100 Mikrosievert pro Jahr. Hinzu kommen durchschnittlich noch einmal 2.000 Mikrosievert pro Jahr aus der künstlichen Anwendung von radioaktiven Stoffen. Der größte Teil davon ist auf medizinische Diagnostiken und Behandlungen zurückzuführen.
Wann wird die geplante Zwischenlagerung in Remlingen beendet sein?
Gab es durch den Betreiberwechsel personelle Änderungen, die Auswirkungen auf die Durchführung der Rückholung haben?
Warum sind die Annahmebedingungen für ein Zwischenlager noch nicht bekannt?
Könnte das Zwischenlager auch für andere radioaktive Abfälle genutzt werden?
Die geplante Abfallbehandlungsanlage und das geplante Zwischenlager werden allein für die zurückgeholten Abfälle aus der Schachtanlage Asse II durch die BGE beantragt. Sie werden dann auch nur für Abfälle aus der Schachtanlage Asse II genehmigt. Andere Abfälle dürften dort nicht bearbeitet und eingelagert werden.
Ist es zwingend Voraussetzung, dass das Zwischenlager mit Beginn der Rückholung im Jahr 2033 fertiggestellt ist, um mit der Rückholung beginnen zu können?
Um mit der Rückholung beginnen zu können, müssen zwingend der Schacht Asse 5, die Einrichtungen zur Abfallbehandlung sowie das Zwischenlager – welches auch Pufferlager ist – zur Verfügung stehen. Das Zwischenlager dient gegenüber der Genehmigungsbehörde als Entsorgungsnachweis, ohne den die Rückholung nicht beginnen kann.
Inwieweit würde sich eine Klage auf die Errichtung des Zwischenlagers auf den Beginn der Rückholung im Jahr 2033 auswirken?
In welchem Ausmaß der Beginn der Rückholung durch eine Klage beeinflusst würde, ist abhängig von dem Verfahren und würde durch das zuständige Gericht festgelegt.
Soll das Pufferlager im Anschluss als Zwischenlager dienen?
Wird der Abfall aus der Schachtanlage Asse II sortiert und getrennt gelagert?
Die zurückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II werden über Tage charakterisiert, konditioniert und neu verpackt. Wie die Abfälle verpackt werden, geht aus den Annahmebedingungen des Zwischenlagers, beziehungsweise eines später gefundenen Endlagers hervor. In einem gesonderten Bereich der Anlage werden Abfälle gelagert, die Kernbrennstoffe in relevanten Mengen enthalten.
Wie lang sind die Transportwege für die lokale Zwischenlagerlösung?
Die Transportwege zwischen Schacht Asse 5 und der Abfallbehandlungsanlage werden nach jetziger Planung rund 400 Meter lang sein.
Werden die Transporte innerbetrieblich durchgeführt?
Der Transport des radioaktiven Abfalls wird nur innerhalb des Betriebsgeländes stattfinden. Die BGE führt derzeit Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern, um die Grundstücke für den Schacht Asse 5, die Abfallbehandlungsanlage, das Zwischenlager und die notwendigen Transportwege zu erwerben.
Welche Konditionierungsverfahren sind bei der Rückholung vorgesehen?
In der Konditionierungsanlage befinden sich sämtliche technische Einrichtungen, um die zurückgeholten und charakterisierten radioaktiven Abfälle zu behandeln. Erste Planungen sehen vor, dass die zurückgeholten Abfälle bei Bedarf getrocknet und anschließend in Behältern betoniert werden.
Welche Eigenschaften der Abfälle werden vor der Zwischenlagerung im Rahmen der Charakterisierung bestimmt?
Ziel der Charakterisierung ist es, möglichst viele Informationen über die Abfälle bzw. die Abfallbehälter zu erhalten. Dabei sollen möglichst zerstörungsfreie Messmethoden angewendet werden. Bestimmt werden sollen mindestens die Dosisleistung, die innere Struktur der Behälter und/oder die Struktur der Abfallmatrix sowie der Kernbrennstoffgehalt. Mit Hilfe der gewonnenen Daten sollen die zurückgeholten radioaktiven Abfälle zu den dokumentierten Quelldaten oder Abfallströmen zugeordnet werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Abfall über eine Probenahme und Analyse charakterisiert. Ein wichtiges Ergebnis der radiologischen Charakterisierung ist die messtechnische Ermittlung, ob der zurückgeholte radioaktive Abfall kernbrennstoffhaltig ist oder als sonstiger radioaktiver Stoff behandelt werden kann. Für kernbrennstoffhaltige Abfälle gelten besondere Regeln im Umgang und bei der Lagerung.
Wie wird die Bestimmung der Gesamtaktivität der Abfälle hinsichtlich der Alpha-Strahlung durchgeführt, um die Gesamtaktivität der zwischengelagerten Abfälle bilanzieren zu können?
Radionuklide (externer Link), die bei ihrem Zerfall Alphastrahlung (externer Link) abgegeben, können nicht so einfach wie Gammastrahler gemessen werden. In der Regel wird die Alpha-Strahlung (externer Link) vollständig durch das Material selbst oder durch die Verpackung abgeschirmt. Daher ist vor der eigentlichen Messung eine Probe zu entnehmen, die durch spezielle Verfahren der Radiochemie aufgearbeitet werden muss. Mit Hilfe der Verfahren werden die zu messenden Radionuklide (externer Link) vom Probenmaterial und anderen - die Messung störenden - Radionukliden abgetrennt.
Geeignete Messgeräte sind zum Beispiel Proportionalzähler (mit diesem Gerät können durch den radioaktiven Zerfall ausgelöste Ionisationsvorgänge gemessen werden) und Flüssigszintillationszähler (mit diesen Geräten können die Energie und die Intensität ionisierender Strahlung gemessen werden) für Alpha- und Betastrahler (externer Link). Ein weiteres häufig eingesetztes Verfahren ist die alphaspektrometrische Messung, die mit Hilfe von speziellen Halbleiterdetektoren (Siliziumdetektoren) in einer Messkammer durchgeführt wird.
Hat die BGE auch die Zwischenlagerung in Tunneln geprüft?
Bei den vorangegangenen Planungen wurden alle Konzepte in die Überlegungen einbezogen und die Risiken und Gefährdungen abgewogen. Das Tunnelkonzept wird unter anderem aufgrund von Sicherheitsaspekten von der BGE nicht weiterverfolgt. Insbesondere stellen die Bekämpfung von Bränden sowie der Umgang mit weiteren Störfällen in Tunnelsystemen eine große Herausforderung dar.
Werden alle Behälter vor der Zwischenlagerung geöffnet?
Die zurückgeholten Abfallbehälter werden, soweit es möglich ist, zerstörungsfrei charakterisiert. Sollte eine zerstörungsfreie Charakterisierung nicht möglich sein, müssen die Behälter geöffnet werden. Wie viele Behälter davon betroffen sein werden, ist derzeit nicht vorherzusagen.
Werden die Behälter nur äußerlich getrocknet?
Durch die Trocknung wird der Abfall im Behälter getrocknet. Nachdem der Abfall getrocknet ist, kann der Abfall nicht mehr gären oder faulen. Getrocknet wird in einer Vakuum-Trocknungsanlage.
Wird das Versatzmaterial abgetrennt oder ebenfalls als Abfall angesehen?
Weist das Versatzmaterial relevante Kontaminationen auf, so wird das Material als radioaktiver Abfall angesehen und behandelt.
Nicht kontaminierter Versatz oder Salz ist kein radioaktiver Abfall und kann im Grubengebäude zur Verfüllung verwendet werden.
Ist die untertägige Umverpackung ausreichend, um Kontaminationen der Region während des Transports zur Abfallbehandlungsanlage zu verhindern?
Die Umverpackungen sind außen immer kontaminationsfrei und für die sichere betriebliche Handhabung ausgelegt. Das bedeutet, dass die Umverpackungen auch gegen mögliche Störfälle ausgelegt sind. Der Transport zur Abfallbehandlung ist sicher und eine Kontamination ausgeschlossen.
Inwieweit unterscheidet sich der Transport per LKW und per Zug hinsichtlich der zu erwartenden Strahlenbelastung?
Für die Fahrer*innen spielt der Abstand zu den radioaktiven Abfällen eine wichtige Rolle. Dieser ist in einem LKW geringer, so dass hier eine größere Strahlenbelastung für die Fahrer*innen zu erwarten ist, als bei einem Transport per Zug.
Die größte Strahlendosis erhalten die Mitarbeiter*innen, die mit den Abfällen umgehen: Die Strahlenbelastung für das Betriebspersonal beim Verladen ist deutlich höher als die Strahlenbelastung für das Transportpersonal – unabhängig davon, ob der Transport per LKW oder per Zug stattfindet. Auch wenn die Abfälle mit dem Zug transportiert würden, ist ein Zwischenlager vor Ort die beste Option.
Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Mitarbeiter*innen in der Abfallbehandlungsanlage vor einer Strahlenbelastung zu schützen?
Die Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter*innen ergeben sich aus den Prinzipien des Strahlenschutzes. Die Mitarbeiter*innen haben einen möglichst großen Abstand zur Strahlenquelle (zum Beispiel durch fernhantierbare Geräte), es werden entsprechende Abschirmungen eingesetzt sowie sichergestellt, dass sich die Mitarbeiter*innen möglichst kurz im Strahlungsfeld aufhalten.
Werden mögliche Notfälle in der Abfallbehandlungsanlage in Simulationen geübt, um für einen Ernstfall vorbereitet zu sein?
Die BGE wird, entsprechend der gesetzlichen Regelungen, die Mitarbeiter*innen sowie die Werksfeuerwehr für Notfälle schulen und die notwendige Ausrüstung bereitstellen. Damit sind auch regelmäßige Übungen verbunden, um Abläufe für einen Ernstfall zu üben.
Können Abfälle, die bei der Rückholung die Freigrenze unterschreiten, freigegeben werden?
Stoffe, die die Freigabewerte unterschreiten und freigegeben wurden, gelten laut Strahlenschutzrecht als konventionelle Abfälle und werden als solche behandelt. Das heißt, sie können dem konventionellen Abfallkreislauf zugeführt und entsorgt werden.
Wie ist die Vorgehensweise, um die benötigten Grundstücke für den Schacht Asse 5, die Abfallbehandlung und das Zwischenlager zu erwerben?
Die BGE plant die Grundstücke zu erwerben und befindet sich derzeit im Dialog mit den Grundstückseigentümer*innen.
Würde die BGE auch versuchen, die Grundstücke, die für den Schacht Asse 5, die Abfallbehandlungsanlage sowie das Zwischenlager benötigt werden, zu enteignen?
Die BGE ist rechtlich nicht in der Lage, Grundstücke zu enteignen und hat das auch nicht vor.
Was muss in diesem Jahr hinsichtlich der Abfallbehandlungsanlage und des Zwischenlagers umgesetzt werden, um im Zeitplan zu bleiben?
Derzeit liegt eine standortunabhängige Konzeptplanung für den Bau der Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager vor. Damit die Planungen fortgeführt werden können, bedarf es der Standortfestlegung. Der festgelegte Standort ist im Rückholplan dargestellt. Derzeit wird die Ausschreibung für die Entwurfsplanung vorbereitet, die das standortunabhängige Konzept in eine standortabhängige Planung fortschreibt. Die Ausschreibung erfolgt noch in diesem Jahr.
Parallel ist die BGE bereits im Austausch mit den betroffenen Grundstückseigentümern, um die benötigten Grundstücke zu erwerben.
Werden die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager analog zu anderen Atomanlagen in den sogenannten „Renegade“-Alarmplänen berücksichtigt?
Als „Renegade-Fall“ wird eine Lage bezeichnet, in der die Vermutung, der Verdacht oder die Gewissheit bestehen, dass ein Luftfahrzeug aus terroristischen oder anderen Motiven als Waffe verwendet werden soll. Die Abwehr eines „Renegade-Falles“ liegt in nationaler Verantwortung. In Deutschland wurde im Oktober 2003 das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum eingerichtet, um den deutschen Luftraum vor solchen Bedrohungen zu schützen. Konkrete Handlungsabläufe werden mit den Genehmigungsbehörden im Zuge der Genehmigungsverfahren geklärt.
Inwieweit werden die ortsansässigen Feuerwehren für Einsätze in der Abfallbehandlungsanlage und im Zwischenlager geschult?
Die BGE verfügt am Standort Asse über eine eigene Werksfeuerwehr. Diese wird entsprechend den notwendigen Anforderungen ausgerüstet und geschult. Mit den ortsansässigen Feuerwehren werden in der Regel Vereinbarungen abgeschlossen, dass man sich gegenseitig unterstützt. Die BGE wird bei Bedarf die Ausbildung in den ortsansässigen Feuerwehren unterstützen.
6. Themenbereich: Strahlenschutz
Bei der Rückholung werden Stäube anfallen, die gefiltert werden müssen. Welche Menge an Filterstaub wird erwartet und was geschieht damit?
Inwieweit ist die BGE auf einen Brandfall in der Schachtanlage Asse II vorbereitet und welche Löschmittel werden im Ereignisfall verwendet?
Wann und wo wurde diskutiert, wie man mit dem kontaminierten Salzmaterial umgeht und wer hat darüber entschieden?
Wie will die BGE dem Minimierungsgebot der Strahlenschutzgesetzgebung gerecht werden?
- Abschirmung der Strahlenquelle,
- Vergrößerung des Abstandes zur Strahlenquelle und
- Reduzierung der Aufenthaltsdauer im Strahlungsbereich.
Ist eine radiologische Belastung der Region über den Gesamtzeitraum der Rückholung und Zwischenlagerung zu erwarten?
Sowohl die Rückholung, als auch die Zwischenlagerung sind mit einer zusätzlichen Strahlenbelastung für die Region verbunden. Die BGE gewährleistet die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte und wird Maßnahmen ergreifen, um dem Minimierungsgebot gemäß § 8 des Strahlenschutzgesetzes gerecht zu werden. Die BGE wird die Berichte der Emissions- und Immissionsüberwachung weiterhin regelmäßig veröffentlichen.
Ermöglicht das neue Strahlenschutzrecht einen „schöngerechneten“ Sicherheitsnachweis?
Das Endlager Konrad und die Schachtanlage Asse II liegen nicht weit voneinander entfernt. An beiden Standorten kann zukünftig Tritium entweichen. Wurde die Anhäufung von Tritium in der Region bei der Rückholung berücksichtigt?
Tritium ist radioaktiver Wasserstoff. In der Natur wird er in der oberen Atmosphäre gebildet. Außerdem ist Tritium ein Produkt der Kernspaltung in Reaktoren und Kernwaffen. Tritium hat eine relativ kurze Halbwertszeit von rund 12 Jahren. Das heißt nach 12 Jahren ist die Hälfte eines Tritium-Vorkommens zu nicht mehr radioaktivem Helium zerfallen.
Tritium ist in abnehmender Menge im Abfall in der Asse vorhanden. Weil Tritium sehr mobil ist, entweichen laufend Spuren aus den Abfällen und gelangen über den Abluftstrom des Bergwerks in die Atmosphäre. Diese Mengen werden sehr genau gemessen und die Messergebnisse veröffentlicht (siehe Jahresbericht Emissions- und Immisionsüberwachung 2018 (PDF, 18,4 MB)).
Einen Beitrag zu einer Strahlendosis, der in die Grenzwertbestimmung einzubeziehen wäre, ergibt sich aus der Menge des abgeleiteten Tritiums nicht. An der Ableitung ändert sich auch dann nichts, wenn die Abfälle nach über Tage gebracht worden sind. Durch die Entfernung zwischen Schacht Konrad und der Schachtanlage Asse II ist eine Anhäufung von Tritium in der Region nicht darstellbar.
In der Lex Asse ist der Störfallplanungwert von 50 Millisievert als nicht ausreichend für die Bevölkerung angesehen worden. Warum wurde eine Sonderregelung für die Asse geschaffen und wie ist diese einzuordnen?
Warum werden die Risiken für die Bevölkerung im Fall eines Störfalls im Zwischenlager nicht thematisiert?
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat während seiner Betreiberschaft eine Studie vorgelegt, die Störfälle im Zwischenlager untersucht (siehe "Parameterstudie": Mögliche Strahlenbelastungen durch ein Zwischenlager für die Asse-Abfälle (externer Link)). Als abdeckendes Beispiel wurde hierfür ein Flugzeugabsturz angenommen. Das Ergebnis der Studie lautete: Auch im Falle eines Flugzeugabsturzes werden keine Werte erreicht, die spezielle Maßnahmen wie beispielsweise den Aufenthalt in Gebäuden oder eine Evakuierung erforderlich machen.
Die Ergebnisse dieser Studie wurden seitens BGE bei der Auswahl des Zwischenlagerstandorts berücksichtigt (siehe Bericht zur Standortauswahl für ein übertägiges Zwischenlager für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 15,91 MB)).
7. Bergetechnik
Welche Löschmittel sind unter Tage im Brandfall von Lithium-Ionen-Batterien vorgesehen?
Für die Rückholung ist die Tragfähigkeit der Decken von besonderer Bedeutung. Gibt es Alternativen dazu, die Decken mit Ankern zu sichern?
- Entfernen von aufgelockertem Salzgestein,
- Ankerung, eventuell in Verbindung mit Injektionen oder
- lokaler Unterstützungsbau.
Wie werden die Behälter beim Vorgang der Bergung vor Beschädigungen geschützt?
Nach welchen Kriterien richtet sich die Reihenfolge der Rückholung?
Wie wird das Bergwerk nach der Rückholung stabilisiert?
Warum werden die ASSEKAT-Daten in eine andere Datenbank überführt?
Der Einsatz einer Destillationsanlage unter Tage bedeutet eine elementenreine Trennung der Stoffe unter Tage und ein kleines Transportvolumen von Abfall nach über Tage. Wie steht die BGE zu einer derartigen Anlage?
8. Themenbereich: Notfallplanung
Die Notfallplanung sieht eine Fertigstellung der Notfallbereitschaft im II. Quartal 2030 vor. Inwieweit kann die Vorbereitung auf einen auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts (AÜL) beschleunigt werden?
Hätte die Verfüllungsmaßnahmen auf der 700-Meter-Ebene nicht ausbleiben sollen, um dadurch eine bessere Beobachtungs- und Zugangssituation zu den Einlagerungskammern zu erhalten?
Welche Kriterien könnten zum Abbruch der Rückholung führen?
Können sich Szenarien und Varianten der Notfallplanung verzögernd auf die Rückholung auswirken und inwieweit sind verschiedene Varianten erfasst?
Welche Ausmaße und Folgewirkungen würde ein Absaufen oder Fluten von Asse II auf das Grundwasser, auf die Region und die Bewohner*innen der Asse haben?
Wie ist der aktuelle Stand der Notfallplanung, wenn die Maßnahmen insgesamt erst 2030 fertig sind?
Könnten wir jetzt aktiv gegenfluten?
Wann sind die Vorsorgemaßnahmen der Notfallplanung umgesetzt?
Wie hoch ist derzeitig der Lösungszutritt in der Schachtanlage Asse II?
Im Bergwerk werden aktuell täglich rund 12,5 Kubikmeter Salzlösung aufgefangen.
Welche Maßnahmen führt die BGE durch, um das Szenario eines unkontrollierten Lösungszutritts zu verhindern und die Rückholung zu ermöglichen?
Die BGE ergreift hierfür verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Notfallplanung. Die Notfallplanung hat einerseits zum Ziel, die Eintrittswahrscheinlichkeit eines technisch nicht mehr beherrschbaren Lösungszutritts zu reduzieren. Andererseits sollen die Konsequenzen eines solchen Szenarios, sollte es dennoch eintreten, reduziert werden. Zur Notfallplanung gehören:
- Maßnahmen, die vorsorglich für den sicheren Betrieb ergriffen werden und die der Herstellung der Notfallbereitschaft dienen. Dazu werden unter anderem Hohlräume verfüllt, um das Bergwerk zu stabilisieren, Strömungsbarrieren gebaut sowie das Lösungsmanagement verbessert. Für eine sichere Rückholung müssen diese Maßnahmen umgesetzt werden.
- Maßnahmen, die nur bei Eintritt eines technisch nicht mehr beherrschbaren Lösungszutritts ergriffen werden. Dazu gehört unter anderem die Gegenflutung mit einer Magnesium-Chlorid-Lösung.