Die Zwischenlagerung
Im Zwischenlager müssen die aus der Schachtanlage Asse II rückgeholten radioaktiven Abfälle solange zwischengelagert werden, bis eine Endlagerung in einem neuen, dafür vorgesehenen Endlager möglich ist.
Zwischenzulagerndes Abfallvolumen
In der Schachtanlage Asse II wurden rund 47.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle eingelagert. Außerdem werden im Rahmen der Bergung der radioaktiven Abfälle aus den Einlagerungskammern zusätzlich mit radioaktiven Stoffen kontaminierte Materialien wie Salzgrus oder Salzlösungen anfallen. Das Volumen dieser kontaminierten Materialien kann derzeit nur angenommen werden, da hierzu keine Untersuchungen oder sonstige Informationen vorliegen. Für die Planung und Auslegung der Anlagen wird deshalb auf Grundlage einer Empfehlung der Entsorgungskommission (ESK) ein zusätzliches Volumen von 50.000 Kubikmeter zugrunde gelegt. Die sichere Verpackung dieses Abfallvolumens wird durch die Konditionierung erreicht. Dabei bedürfen die radioaktiven Abfälle und die kontaminierten Materialen einer Fixierung in den Transportcontainern in einer Betonmatrix. Der daraus resultierende Volumenzuwachs wird mit dem Faktor 2 abgeschätzt und führt damit zu einem Gesamtvolumen von rund 200.000 Kubikmetern.
Platzbedarf eines Zwischenlagers
Vorplanungen sehen die bauliche Zusammenfassung der Einrichtungen zur Abfallbehandlung (Pufferung, Charakterisierung und Konditionierung) und zur Zwischenlagerung vor. Dies hat den Vorteil, dass das vorhandene Pufferlager später als Zwischenlager genutzt werden kann. Das bedeutet, dass sich die Nutzungsanteile für das Pufferlager und das Zwischenlager innerhalb des Gebäudes mit der Zeit verschieben werden.
Das Lagergebäude mit unterschiedlichen Lagerbereichen besteht aus mehreren Hallenschiffen, die über ein in der Mitte befindlichen Transportgang verbunden sind. Des Weiteren befinden sich in dem Zwischenlager auch ein Transportbereitstellungsbereich zur Abgabe der zwischengelagerten Abfälle an das spätere Endlager.
Entsprechend den Vorplanungen und einer Stapelhöhe der Container von rund 20 Metern wird für die Zwischenlagerung der gesamten Abfallmenge eine Fläche von rund 30.000 Quadratmeter (250 Meter mal 120 Meter) notwendig sein.
Standortauswahl für das Zwischenlager
Um einen transparenten und objektiven Standortauswahlprozess durchführen zu können, wurden in Abstimmung mit der Asse-2-Begleitgruppe und der Arbeitsgruppe Optionen-Rückholung (AGO) im Vorfeld sowohl Bewertungskriterien und Bewertungsgrößen definiert als auch die Wichtungen der einzelnen Beurteilungsfelder festgelegt. Die Arbeiten für die Standortauswahl erfolgten entsprechend des im Jahr 2014 vom BfS veröffentlichten Kriterienberichts und dem dort festgelegten Verfahren.
Die Ergebnisse sind im Bericht „Standortauswahl für ein übertägiges Zwischenlager für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ vollständig und ausführlich dargestellt. In dem Rückholplan werden daher nur kurz die Bewertungsgrundlagen, die betrachteten potentiellen Standorte sowie das Ergebnis zusammenfassend dargestellt.
Die Definition der Bewertungskriterien und deren Größen erfolgt anhand der Beurteilungsfelder:
- Technische Aspekte
- Einwirkungen von außen
- Genehmigungsaspekte
- Landschaft und Erholung
- Lebensräume, Flora und Fauna
- Ressourcenschonung
Gemäß dem Kriterienbericht sollen zunächst nur potentielle Standortflächen betrachtet werden, die im unmittelbaren Umfeld des Betriebsgeländes der Schachtanlage Asse II liegen bzw. sich in sinnvoller Weise mit diesem verbinden lassen. In diesem Verfahrensschritt wurden insgesamt 5 Flächen identifiziert, die sich grundsätzlich als Standort für ein Zwischenlager eignen.
Die Auswahl des besten Standorts erfolgte durch das im Kriterienbericht beschriebene Bewertungsverfahren. Im Ergebnis zeigte sich, dass der potentielle Standort 1 die besten Voraussetzungen für den Bau des Zwischenlagers aufweist. Das gute Abschneiden des potentiellen Standortes 1 ist auf folgende Eigenschaften zurückzuführen:
- ein verhältnismäßig großer Abstand zu Störfall relevanten Infrastrukturen,
- ein verhältnismäßig großer Grundwasserflurabstand,
- eine verhältnismäßig niedrige zu erwartende Strahlenexposition durch Ableitungen und Freisetzungen infolge eines auslegungsüberschreitenden Szenarios
- kaum Sichtbeziehungen und Einsehbarkeiten aufgrund der räumlichen Lage und des umgebenden Waldes,
- eine verhältnismäßig geringe Bodengüte und Bodenschutzwürdigkeit mit anteiliger landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung und
- eine ausgewiesene Flächenfestlegung im zuständigen Flächennutzungsplan, die zum jetzigen Zeitpunkt eine gewerbliche Nutzung bzw. eine Nutzung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle erlaubt.
Mögliche Strahlenbelastung durch Direktstrahlung
Im Hinblick auf die Bewertung möglicher Strahlenexposition, die durch die Direktstrahlung eines Zwischenlagers verursacht werden kann, wurden in einer Studie Entfernungen von 500 Metern, 1.000 Metern und 3.000 Metern zwischen Wohnbebauung und Zwischenlager untersucht. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass sich aus dem stationären Betrieb des Zwischenlagers und bei einem Abstand zur Wohnbebauung von 500 Metern eine Strahlenexposition aus Direktstrahlung von 0,197 Mikrosievert pro Jahr ergibt. Bei einem Abstand zur Wohnbebauung von 1.000 Metern wird eine Exposition von 0,0014 Mikrosievert pro Jahr und bei einem Abstand zur Wohnbebauung von 3.000 Metern eine Exposition von 0,000 000 000 272 Mikrosievert pro Jahr berechnet. Die berechneten Werte zeigen, dass die Strahlenexposition umso höher ist, je näher eine Person an dem Zwischenlager wohnt. Allerdings ist das Gesamtniveau der Strahlenexposition sehr niedrig. Der gesetzliche Grenzwert für die Strahlenexposition der Bevölkerung aus Tätigkeiten liegt bei 1.000 Mikrosievert pro Jahr (§ 80 StrlSchG). Bei einem Abstand von 500 Metern Entfernung liegt die konservativ ermittelte Exposition deutlich unterhalb der De-Minimis-Dosis von 10 Mikrosievert pro Jahr („Unerheblichkeitsschwelle“). Die De-Minimis-Dosis von 10 Mikrosievert pro Jahr wird bereits bei einem Abstand zum Zwischenlager von rund 170 Metern unterschritten.
Ein asse-naher Standort ist zu bevorzugen
Unter der Annahme, dass in einem Jahr 40 Personen mit den Transportaufgaben betraut werden und sich die Arbeitszeiten gleichmäßig verteilen, wird in Folge der Transportvorgänge für jeden der Beschäftigten eine jährliche Exposition zwischen 255 Mikrosievert pro Jahr (bei 250 Transporten) bis 1280 Mikrosievert pro Jahr (bei 1250 Transporten) berechnet. Des Weiteren sind noch Strahlenexpositionen für die Bevölkerung zu addieren, die sich aus dem Vorbeifahren der Transportfahrzeuge ergeben werden.
Im Vergleich zu den Strahlenexpositionen, die sich aus der Direktstrahlung des Zwischenlagers für die Bevölkerung (ca. 0,2 Mikrosievert pro Jahr bei 500 Meter Abstand) und aus den Transporten für das Betriebspersonal (255 bis 1280 Mikrosievert pro Jahr) ergeben, wird deutlich, dass die Strahlenexposition für das Betriebspersonal um mehrere Größenordnungen höher liegen wird.
Auf Grundlage von Berechnungen zur Direktstrahlung sowie zur Strahlenbelastung bei Transporten sowie der Annahme, dass für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ein neues Zwischenlager gebaut werden muss, ist unter den Gesichtspunkten des Strahlenschutzes immer ein Zwischenlager vor Ort zu favorisieren. Nach § 8 Strahlenschutzgesetz (Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung) ist der Betreiber verpflichtet die Strahlenexposition zu minimieren. Durch ein direkt mit dem Betriebsgelände der Schachtanlage Asse II verbundenes Zwischenlager wird dem Rechnung getragen.
Übersichtskarte mit den einzelnen potentiellen Standortflächen 1 bis 5
Das Wichtigste in Kürze
- Derzeit steht kein Endlager für die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zur Verfügung.
- Die Abfälle sollen am Standort zwischengelagert werden.
Den Originaltext finden Sie im Rückholplan auf den Seiten 80 bis 90 - Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 7,35 MB).
Info Asse
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infostelle Asse stehen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf stellen Sie auch den Kontakt zu den entsprechenden Fachkolleginnen und -kollegen her. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Infostelle Asse.