Mitreden
Antragskomplex III: Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager
Die BGE ist mit der Öffentlichkeit im Landkreis Wolfenbüttel im Herbst 2022 in einen intensiven Austausch über die Planungen für eine Abfallbehandlungsanlage und für ein Zwischenlager an der Schachtanlage Asse II getreten. Im Rahmen der sogenannten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung diskutierte sie, in welcher Weise die Öffentlichkeit Einfluss auf die Planungen nehmen kann.
"Beteiligen Sie sich jetzt und unterstützen Sie uns bei der Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen zur Abfallbehandlungsanlage und zum Zwischenlager. Auch wenn die rechtlichen Vorgaben enge Grenzen setzen, möchten wir gerne Ihre Vorschläge hören und darüber ins Gespräch kommen."
Stefan Studt, Geschäftsführer der BGE
Auf dieser Seite
- Wozu braucht es ein Zwischenlager?
- Um welche Themen geht es konkret?
- Wie können Sie sich beteiligen?
- Im Gespräch - der direkte Austausch in der zentralen Dialogveranstaltung
- Was kann die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung leisten?
Die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sollen zurückgeholt und das Bergwerk unverzüglich stillgelegt werden. Das ist der gesetzliche Auftrag der BGE. Mit der Rückholung kann die BGE nicht warten, bis ein Endlagerstandort für die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II gefunden ist. Zu groß ist die Gefahr, dass die Rückholung aufgrund äußerer Einflüsse später nicht umgesetzt werden kann. Das kann zum Beispiel durch einen technisch nicht mehr beherrschbaren Lösungszutritt geschehen. Ein solches Szenario ist jederzeit denkbar.
Bis ein geeignetes Endlager gefunden ist, muss der Atommüll sicher in einem Zwischenlager verwahrt werden. In ein solches Zwischenlager werden nur radioaktive Abfälle eingelagert, die aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt wurden. Das hat die BGE immer bekräftigt und wird dies auch so beantragen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein freiwilliges Angebot der BGE.
- Aktueller Bezug: Antragskomplex III - Charakterisierung, Konditionierung, Zwischenlagerung
- Zeitraum: 4. Oktober bis 13. November 2022
Im Jahr 2021 gab es erstmals eine Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung - damals mit Bezug zum Antragskomplex I (Bau des Rückholbergwerks). Zu den Antragskomplexen II und IV wird es ebenfalls entsprechende Angebote in den kommenden Jahren geben.
Beteiligen
Das Atom- und Strahlenschutzrecht sowie das Bergrecht sind die Rechtsgrundlagen für die Rückholung. Dies soll maximale Sicherheit gewährleisten. Daneben spielen weitere Rechtsgebiete wie das Bau- und Naturschutzrecht eine Rolle. Deswegen sind die rechtlichen Vorgaben sehr streng - eine Herausforderung für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Trotzdem wollte die BGE mit der Öffentlichkeit ins Gespräch kommen und ihre Ideen hören. Im Folgenden finden Sie die drei Themenfelder, an denen sich die Öffentlichkeit beteiligen konnte.
Bauliche Maßnahmen
Was soll die BGE baulich berücksichtigen?
An den Bau der Abfallbehandlungsanlage und des Zwischenlagers sind enge rechtliche Vorgaben geknüpft. Diese gewährleisten ein größtmögliches Maß an Sicherheit. Sie folgen einerseits konventionellen baurechtlichen Vorgaben, andererseits sind strahlenschutzfachliche Aspekte zu berücksichtigen.
Gleichzeitig gibt es dennoch Spielräume, bei denen die BGE Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit aufgreifen kann. Dies betrifft zum Beispiel die Außengestaltung des Gebäudes. In Gesprächen mit der Bevölkerung wurden bereits folgende Wünsche an die BGE herangetragen:
- Das Zwischenlager als Mahnmal: „Die Einlagerung der radioaktiven Abfälle ist ein Skandal. Niemals hätte Atommüll in die Schachtanlage Asse II eingelagert werden dürfen. Die Asse ist ein Symbol für die gescheiterte Atompolitik der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund muss ein Zwischenlager an der Asse als Mahnmal dienen. Als Erinnerung für alle, die auch heute noch versuchen, den Ausstieg aus der Kernenergie rückgängig zu machen. Das Zwischenlager ist gelb anzustreichen, mit einem großen Flügelrad und der Aufschrift: „Mahnmal Asse“ zu versehen.“
- Das Zwischenlager in die Natur einbinden: „Das Zwischenlager soll inmitten eines Natur- und Landschaftsschutzgebietes errichtet werden. Dies erfordert, dass das Zwischenlager sich baulich bestmöglich in die Natur einfügt. Das kann zum Beispiel erreicht werden, indem die Außenfassade des Baus mit Holzelementen verkleidet und möglicherweise an verschiedenen Stellen zusätzlich begrünt wird. Auch über eine Begrünung des Daches sollte die BGE nachdenken.“
Die BGE hat diese beispielhaften Vorschläge noch nicht geprüft. Sie wird dies im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung tun. Wie finden Sie diese Vorschläge und welche Ideen haben Sie für die bauliche Umsetzung der Anlagen an der Asse? Ihre Vorschläge können Sie im Forum zur Diskussion stellen oder schreiben Sie uns an info-asse(at)bge.de.
Erweiterung des Strahlenschutzes
Was soll die BGE untersuchen?
Die Schachtanlage Asse II wird analog einer kerntechnischen Anlage überwacht. Mehr als 70 Mitarbeiter*innen arbeiten in der Abteilung Strahlenschutz. Auf der Schachtanlage Asse II erfolgen jedes Jahr mehr als 72.000 Strahlenschutzmessungen. Die Messungen der BGE werden durch Messprogramme Dritter kontrolliert und ergänzt. Fazit: Der Aktivitätsbeitrag durch die Schachtanlage Asse II ist in der Umgebung nicht nachweisbar. Im Mai 2022 hat die BGE in der Reihe "Betrifft: Asse" (externer Link) über die verschiedenen Programme und deren Ergebnisse berichtet.
Grundlage der Überwachung ist die „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlage“ – kurz: REI. Die Richtlinie schreibt der BGE vor, wie die Anlage zu überwachen ist, um den Strahlenschutz zu gewährleisten. Untersucht werden zum Beispiel Boden- und Pflanzenproben, Niederschlagswasser und offene Gewässer, aber auch die Direktstrahlung, die von der Schachtanlage Asse II ausgeht. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier:
Die BGE setzt die Vorgaben der REI vollumfänglich um. Gleichzeitig geht die BGE an verschiedenen Stellen über das geforderte Maß hinaus. So wird etwa an deutlich mehr Messpunkten die Direktstrahlung der Schachtanlage Asse II gemessen, als dies rechtlich vorgeschrieben wäre. Zum Beispiel werden in der Umgebung der Schachtanlage Asse II vierteljährlich an 19 Probeentnahmestellen Wasserproben von Grund-, Quell- und Fließgewässern entnommen und untersucht. Gemäß REI wären zwei Probeentnahmestellen ausreichend.
Im Zuge der Rückholung wird es zu zusätzlichen Ableitungen kommen. Das ist eine andere Situation als heute. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Grenzwerte sicher eingehalten. Die BGE wird die Maßnahmen des Strahlenschutzes an die neue Situation anpassen.
In der Vergangenheit erreichten die BGE verschiedene Vorschläge, welche Umweltmedien und welche radioaktiven Stoffe zusätzlich untersucht werden könnten. Dazu gehören Baumscheiben, Milchzähne sowie der Schlamm aus Teichen.
Was sagen Sie: In welchem Umfang sollte die BGE das Überwachungsprogramm aufgrund der Umsetzung der Rückholung anpassen? Ihre Vorschläge können Sie im Forum zur Diskussion stellen oder schreiben Sie uns an info-asse(at)bge.de
Transparente Kommunikation
Wie soll die BGE kommunizieren?
Die Erhebung von Daten, zum Beispiel bei der oben genannten Umgebungsüberwachung, ist wichtig. Nur so kann die BGE ihre Arbeiten überprüfen und nachvollziehbar dokumentieren. Gemäß des Atomgesetzes ist die BGE verpflichtet, alle wesentlichen Unterlagen zur Schachtanlage Asse II zu veröffentlichen.
Die BGE erwartet ein großes Informationsbedürfnis zur Abfallbehandlung und zum Zwischenlager. Dieses Bedürfnis kann sehr unterschiedlich sein. Einige Menschen interessieren sich für Strahlungswerte am Zaun der Anlage in Echtzeit. Andere möchten später gerne wissen, wie viele Behälter bereits im Zwischenlager lagern oder wie viele Behälter aktuell in der Abfallbehandlungsanlage bearbeitet werden.
Doch nicht nur die Daten selbst spielen eine Rolle. Es muss auch geklärt werden, wie die interessierten Bürger*innen an die Daten gelangen. Möglicherweise wird ein Informationsportal mit stets aktuellen Zahlen auf der Internetseite gewünscht. Oder doch lieber ein Newsletter, der in regelmäßigen Abständen über die wichtigsten Inhalte informiert? Oder eine regelmäßige Anzeige in der lokalen Presse, damit möglichst viele Menschen erreicht werden?
Auch weitere Angebote sind denkbar. Zum Beispiel hat die BGE in der Vergangenheit folgender Vorschlag erreicht:
- Einblicke ermöglichen: „Die Sorge vor einem Zwischenlager in der Asse ist verständlich. Aufgabe der BGE ist es, diese Sorgen ernst zu nehmen. Sorgen und Ängste haben Menschen häufig vor Dingen, die sie nicht kennen. Vor diesem Hintergrund muss es im Interesse der BGE sein, eine Möglichkeit zu schaffen, dass sich Besucher*innen selbst ein Bild vom Zwischenlager machen können. Eine Plattform für Besucher*innen sollte eingebaut werden, die für alle interessierten Personen einen Einblick in die Anlage gewährleistet.“
Auch diesen beispielhaften Vorschlag hat die BGE noch nicht geprüft. Sie wird dies ebenfalls in der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung tun.
Welche Informationen wünschen Sie während des Betriebs der Abfallbehandlungsanlage und des Zwischenlagers und auf welchem Wege sollen die Informationen Sie erreichen? Ihre Vorschläge können Sie im Forum zur Diskussion stellen oder schreiben Sie uns an info-asse(at)bge.de.
Ziel des Forums war, Vorschläge zu sammeln, wie das Zwischenlager beim Bau optisch gestaltet werden soll. Darüber hinaus wollte die BGE gerne wissen, welche zusätzlichen Überwachungsprogramme sie im Bereich des Strahlenschutzes umsetzen soll und welche Informationen die Bürger*innen wünschen, wenn die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager in Betrieb sind.
Ihre Vorschläge konnten alle Interessierten in einem Forum zur Diskussion stellen oder per E-Mail an info-asse(at)bge.de äußern.
Zwischenlager und Abfallbehandlungsanlage
Vom 4. Oktober 2022 bis 13. November 2022 haben alle Bürger*innen die Möglichkeit, eigene Ideen und Vorschläge an die BGE zu übermitteln.
zum Online-ForumWelche Vorschläge haben Sie?
Hinweise zur Datenverarbeitung beziehungsweise zum Datenschutz, wenn Sie uns Postkarten mit Ihren Anregungen zurückschicken, finden Sie hier.
Im Dialog
Direkter Austausch in der zentralen Dialogveranstaltung
Am 11. November 2022 hat die BGE im Rahmen einer zentralen Dialogveranstaltung über das Vorhaben informiert und mit interessierten Bürger*innen über die eingereichten Vorschläge diskutiert. Auch neue Ideen wurden entwickelt. Die Veranstaltung fand in der Eulenspiegelhalle Schöppenstedt und digital statt.
Beteiligung - woran?
Was kann die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung leisten?
Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein freiwilliges Angebot der BGE. Sie wird im Verwaltungsverfahrensgesetz empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Sie ersetzt daher auch nicht die formale Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Genehmigungsverfahren. Für diese ist die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde verantwortlich.
Die BGE möchte umfassend über die Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II informieren. Darüber hinaus wünscht sich die BGE Rückmeldungen zu ihrer Arbeit, um besser zu werden. Gleichzeitig kann die BGE nicht versprechen, dass alle Vorschläge umgesetzt werden. Die Vorschläge werden jedoch umfassend geprüft. Sind sie verhältnismäßig, wird die BGE die Vorschläge im Genehmigungsverfahren für die Rückholung berücksichtigen. Bürger*innen können also frühzeitig und unmittelbar Einfluss auf die Arbeit der BGE nehmen.
Was kann die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nicht leisten?
Die BGE hat den Standort „Kuhlager“ unmittelbar nördlich des bestehenden Betriebsgeländes für die Errichtung einer Abfallbehandlungsanlage und eines Zwischenlagers vorgeschlagen. Dieser Standort ist aus Sicht der BGE sicher und genehmigungsfähig, und er unterstützt die Rückholung.
In Teilen der Bevölkerung wird der Standortvorschlag stark kritisiert. Die BGE ist gerne bereit, den Dialog zum Zwischenlager weiter zu führen. Gleichzeitig muss die BGE Entscheidungen treffen, damit die gesetzlich geforderte Stilllegung mit vorheriger Rückholung der radioaktiven Abfälle gelingt. Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Frage nach einem geeigneten Standort für das Zwischenlager daher nicht diskutiert. Über die Zulassung des Standortes wird in den folgenden Genehmigungsverfahren entschieden.