Dokumente auf Asse-Internetplattform veröffentlicht
§ 57b Abs. 8 Atomgesetz (AtG) sieht die Veröffentlichung wesentlicher Unterlagen vor, welche die Schachtanlage Asse II betreffen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat erstmals wesentliche Unterlagen veröffentlicht.