Start des Genehmigungsverfahrens zur Rückholung
Bei der Antragskonferenz zum ersten Antragskomplex für die Rückholung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II haben die Träger öffentlicher Belange (TöB) Fragen, Anregungen und Anforderungen an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Vorhabenträgerin sowie an die atomrechtliche Genehmigungsbehörde, das Niedersächsische Umweltministerium, gerichtet.