Asse

BGE begrüßt Start der Raumverträglichkeitsprüfung Asse

12. September 2024: Die BGE reicht die Verfahrensunterlagen für die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung zum Gesamtvorhaben „Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ vollständig ein.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) reicht die Verfahrensunterlagen für die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung zum Gesamtvorhaben „Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ vollständig ein. Zuständig für das Verfahren ist das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL). Mit dem Einreichen der vollständigen Verfahrensunterlagen beginnt die Raumverträglichkeitsprüfung. Das ArL hat sechs Monate Zeit, die Raumverträglichkeitsprüfung abzuschließen.

Die BGE strebt an, eine sogenannte Landesplanerische Feststellung zu erhalten. Aus der Landesplanerischen Feststellung soll hervorgehen, dass das geplante Vorhaben zur Rückholung und alle damit verbundenen Arbeiten raumverträglich sind. Raumverträglich bedeutet, dass das Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter hat. Zu den Schutzgütern gehören unter anderem Menschen, Flora- und Fauna-Habitate sowie der Wald. Zudem soll dadurch ermöglicht werden, das Vorhaben in die Landesraumordnungsplanung aufnehmen zu lassen. Die Landesplanerische Feststellung hat gutachterlichen Charakter. Das Ergebnis der landesplanerischen Feststellung ist bei späteren Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Öffentlichkeit kann sich beteiligen

Zuständig für die Beteiligung der Öffentlichkeit ist das ArL. Über die weiteren Verfahrensschritte informiert das ArL in einer entsprechende Meldung im Ministerialblatt sowie über die eigene Homepage (externer Link).

Das ArL stellt die Verfahrensunterlagen unter anderem online auf seiner Website (externer Link) zur Verfügung. Zudem werden die Unterlagen vom 19. September bis 18. Oktober 2024 in den Räumen des ArL in der Friedrich-Wilhelm-Straße 3 in 38100 Braunschweig zu folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag bis Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 15:30 Uhr.

Auch in der Infostelle Asse werden die Unterlagen ausliegen. Hier kann jeweils am Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Träger öffentlicher Belange, Verbände, Gemeinden und die Öffentlichkeit können sich an dem Verfahren beteiligen. Sie sind bis zum 18. Oktober 2024 aufgefordert, Stellungnahmen einzureichen. Dies geschieht ab dem 19. September vorzugsweise über die digitale Beteiligungsplattform (externer Link). Zudem wurde die E-Mail-Adresse rvp-asse(at)arl-bs.niedersachsen.de eingerichtet. Schriftliche Stellungnahmen können an folgende Adresse übersandt werden:

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Dezernat 2
Friedrich-Wilhelm-Straße 3
38100 Braunschweig

Die Rückholung ist raumbedeutsam

Die in der Schachtanlage Asse II lagernden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sollen zurückgeholt werden. Dafür müssen umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem der Bau eines neuen Schachtes sowie der zugehörigen übertägigen Betriebsanlagen. Auch der Bau einer Abfallbehandlungsanlage und eines Zwischenlagers sind notwendig. Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der BGE erforderlich, eine Raumverträglichkeitsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Raumordnungsrechts für das Gesamtvorhaben Rückholung und der überörtlichen Bedeutung des Projektes durchzuführen.

Update, 18. September 2024

In einer früheren Version wurde der Eindruck erweckt, dass die Unterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung mit Veröffentlichung der Meldung am 12. September 2024 eingereicht wurden. Tatsächlich wurden die Unterlagen jedoch erst am 18. September 2024 eingereicht. Wir haben die Formulierungen entsprechend korrigiert.

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