Asse

Mehr Salzwasser fließt auf der 725-Meter-Ebene zu

08. Mai 2024: Während im oberen Bereich des Bergwerks (658 m Ebene) die Menge an aufgefangenem Salzwasser zurückgeht, steigt die Menge des gefassten Salzwassers in der Gleitbogenausbaustrecke auf der 725-Meter-Ebene nun zeitversetzt deutlich an.

Während die BGE seit einiger Zeit im oberen Bereich des Asse Bergwerks einen Rückgang der aufgefangenen Salzwassermengen verzeichnet, stellt sie nun zeitversetzt einen deutlichen Anstieg der Salzwassermenge in der Gleitbogenausbaustrecke auf der 725-Meter-Ebene fest. Die Menge des täglich gefassten Salzwassers beträgt derzeit durchschnittlich rund 2 Kubikmeter pro Tag. Das ist ein Anstieg um rund 1,4 Kubikmeter im Vergleich zum Ende des Jahres 2023.

Bei den noch tiefer liegenden Sammelstellen vor den Einlagerungskammern auf der 750-Meter-Ebene ist allerdings (noch) kein Anstieg des Salzwasserpegels zu beobachten. Die Beobachtungsintervalle wurden verkürzt.

Darüber hinaus haben sich die Dichte und die chemische Zusammensetzung (PDF, nicht barrierefrei, 5MB) des auf der 725-Meter-Ebene gefassten Salzwassers verändert. Die Veränderungen lassen vermuten, dass das Salzwasser Kontakt mit Bereichen aus Kalisalzen hat (Carnallitit, hier: Kaliflöz Staßfurt) und sich die Kalisalze im Salzwasser lösen, bis eine Sättigung erreicht ist.

Die Veränderung der Fassungsrate (blau und braun) auf der 725–m-Ebene sowie der Dichte (gelb und grau) sind in der nebenstehenden Grafik dargestellt.

Meldekriterium erfüllt

Die anhaltende Veränderung der Dichte und der chemischen Zusammensetzung des Salzwassers auf der 725-Meter-Ebene ist nach Meldeordnung der Schachtanlage Asse II meldepflichtig. Die BGE hat das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) unverzüglich informiert. Die Meldung können Sie ebenfalls auf unserer Internetseite einsehen.

BGE strebt weiteren Erkenntnisgewinn an

Als unmittelbare Reaktion hat die BGE mehrere Bohrungen gestoßen, um die Grenze vom Salzgestein zum Kalibereich genauer zu untersuchen. Derzeit gibt es noch keine belastbaren Erkenntnisse, aus denen sich weitergehende Maßnahmen ableiten lassen. Im Mittelpunkt steht derzeit der weitere Erkenntnisgewinn. Als nächstes sollen die Bohrungen mit einer Kamera untersucht werden.

Das auf der 725-Meter-Ebene aufgefangene Salzwasser darf derzeit nicht nach über Tage abgegeben werden, auch wenn es radiologisch freigabefähig ist. Die Lösung wird daher in Kavernenstrecken in 825 Metern Tiefe geleitet und dort bis zur weiteren Verwertung gelagert. In den Kavernenstrecken können bis zu 9.700 Kubikmeter gespeichert werden.

Im April 2024 berichtete die BGE zudem, dass sie die Sanierung der Hauptauffangstelle beantragt hat. Dieses Vorhaben wird weiter verfolgt. Der Antrag ist beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht. Die BGE stimmt sich derzeit zudem mit dem LBEG ab, ob mit den notwendigen Erkundungsarbeiten im Vorfeld auf Basis von Teilgenehmigungen bereits begonnen werden kann. Damit die Arbeiten umgesetzt werden können, ist auch ein Zustimmungsantrag beim BASE einzureichen. Der Antrag wird von der BGE derzeit erarbeitet.

Parallel arbeiten sich Bergleute schrittweise im gesicherten Bereich in die Hauptauffangstelle auf der 658-m-Ebene vor, um vermutete Schadstellen ausfindig zu machen und mögliche Reparaturmaßnahmen vorzunehmen.

Abgabe von weiteren Lösungen ist beantragt

Derzeit gibt die BGE nur Salzwasser nach über Tage ab, das oberhalb der 700-Meter-Ebene aufgefangen wird und die strengen radiologischen Vorgaben der Trinkwasserverordnung einhält. Das Vorgehen geht auf eine Selbstverpflichtung der BGE zurück. Die BGE hat am 25. April 2024 die Abgabe von Salzwasser beantragt, das auch unterhalb der 700-Meter-Ebene aufgefangen wird. Die radiologische Sicherheit ist auch in einem solchen Fall gewährleistet. Es wird weiterhin nur Salzwasser abgegeben, das nach den Vorgaben des Strahlenschutzrechts freigabefähig ist.

Die Lösungen, die auf der 750-Meter-Ebene mit den radioaktiven Abfällen in Kontakt waren, sind nicht freigabefähig. Sie werden entweder im Grubentiefsten zu Spezialbeton verarbeitet oder werden an die Landessammelstelle abgeben.

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