Endlagersuche, Endlagerbau, Stilllegung von Bergwerken, Rückholung von radioaktiven Abfällen sowie Produktkontrolle - das alles gehört zu den Aufgaben der BGE.
Voneinander lernen, den Stand von Wissenschaft und Technik auch über Ländergrenzen hinweg verfolgen, Know-How teilen – darum geht es bei internationalen Kooperationen rund um die Endlagerung radioaktiver Abfälle.
Rechnungen an öffentliche Auftraggeber müssen elektronisch gestellt werden. Die BGE nutzt dafür die sogenannte XRechnung. Hier finden Lieferant*innen und Partner*innen Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung.
Von Infomobil-Terminen über Veranstaltungen für Einsteiger*innen sowie die beliebte "Betrifft"-Reihe bis hin zu Fachworkshops - die BGE informiert regelmäßig über ihre Themen und Projekte. Hier gibt es alle Termine.
Radioaktive Abfälle müssen für die Endlagerung in zugelassene Behälter verpackt werden. Zur Gewährleistung der Sicherheit werden die beladenen Behälter vor der Endlagerung diversen Prüfverfahren unterzogen.
Die Plattform Nuclear Waste Logistics ist ein Antragsmanagementtool der BGE, das eine vollständige digitale Abwicklung der Produktkontrolle von radioaktiven Abfällen ermöglicht.
Die Öffentlichkeitsarbeit Standortauswahl ist Ansprechpartnerin zum Thema Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und Standortauswahlverfahren. Das Team hat zahlreiche Informationen zum Thema im Angebot - von Veranstaltungen über Videos und Broschüren bis hin zu einem Planspiel und einem spannenden Schulwettbewerb.
Forschung und Entwicklung sind wichtige Elemente auf dem Weg zu einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle. Einblicke in Forschungsagenda und Roadmap des Bereichs Standortwauswahl sowie Informationen über laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben finden Sie auf der Seite „Forschung und Entwicklung“.
Wie geht die BGE bei der Endlagersuche vor? Wie wird die Endlagersuche finanziert? Warum muss es ein Standort in Deutschland sein? Rund um das Thema Endlagersuche erreichen uns immer wieder Fragen wie diese. Hier finden Sie Antworten.
Die Infostelle Asse informiert über die Rückholung der radioaktiven Abfälle. Sie befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Schachtanlage Asse II und beherbergt eine Ausstellung. Darüber hinaus finden in der Infostelle regelmäßig Vorträge und Veranstaltungen statt.
Zur Schachtanlage Asse II und zur Rückholung der radioaktiven Abfälle erreichen uns regelmäßig Fragen von Bürger*innen. Wir beantworten die Fragen auf dieser Seite in einem stetig wachsenden Katalog.
Mit 3D-Modellen, Vorträgen, Multimedia-Inhalten und Ausstellungen informiert die Infostelle Konrad rund um das im Bau befindliche Endlager Konrad. Das Bergwerk lässt sich dort zudem mit VR-Brillen virtuell erkunden.
Zum Endlager Konrad erreichen uns regelmäßig Fragen von Bürger*innen – etwa zum Baufortschritt, zur Sicherheit und zu den radioaktiven Abfällen. Die Fragen beantworten wir auf dieser Seite.
Die Infostelle Morsleben bietet Ausstellungen zur Geschichte des Endlagers und informiert über die geplanten Stilllegungsmaßnahmen. Auch für Schüler*innen gibt es vielfältige Angebote - etwa eine Rallye und virtuelle Befahrungen.
Fragen zum Stillegungskonzept, zu den eingelagerten Abfällen, zu Genehmigungsverfahren und zu Demonstrationsbauwerken - alle Themen, die Bürger*innen beschäftigen, versuchen wir auf dieser Seite zu beantworten.
23. Dezember 2020: Bei einer Überprüfung von Unterlagen zur Schachtanlage Asse II wurden Mängel in der Dokumentation festgestellt. Nun werden alle strahlenschutzrelevanten Unterlagen geprüft. Die Qualitätssicherung wird verbessert.
Das Bild zeigt einen Ausschnitt des Revisionsblattes auf dem alle Änderungen vermerkt sind. Das Revisionsblatt besteht im Wesentlichen aus einer Tabelle mit sechs Spalten. In die Spalten werden unter anderem das Datum der Revision, die verantwortliche Stelle und weitergehende Erläuterungen eingetragen.
Im Juni 2020 ist bei der Prüfung einer strahlenschutzrelevanten Unterlage des Bereichs Asse der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) durch das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) als zuständige Aufsichtsbehörde ein fehlender Änderungseintrag aufgefallen. Nach Überprüfung des Vorganges und weiterer Unterlagen hat die BGE festgestellt, dass mehrere Unterlagen betroffen sind. Die BGE hat den Vorgang im November 2020 daher als Meldepflichtiges Ereignis gemäß Meldeordnung der Schachtanlage Asse II eingestuft. Dabei ist nicht der Fehler in einem einzigen Dokument meldepflichtig. Als meldepflichtiges Ereignis wurde der Hinweis auf einen systematischen Fehler in einem sicherheitsrelevanten System gewertet.
Sicheres Arbeiten nur mit klaren Unterlagen
Das Projekt Asse hat nicht zuletzt mit dem mehr als einhundert Jahre alten Bergwerk und der Rückholung der 125.787 Behälter mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen zwei sicherheitsrelevante Aufgabenbereiche zu bearbeiten. Dabei sollen weder bergbauliche noch radiologische Schadensereignisse die Belegschaft, die Menschen in der Umgebung oder die Umwelt gefährden. Um sicher zu arbeiten, sind viele Abläufe vor Arbeitsbeginn zu genehmigen. Dazu werden Unterlagen, wie zum Beispiel Betriebspläne, erstellt und von den zuständigen Behörden genehmigt. Die Genehmigungen beinhalten häufig detaillierte Anweisungen für komplexe Aufgaben. Ordnungsgemäße Unterlagen sind wichtig, denn nur bei präzise formulierten Anweisungen ist auch ein sicheres Arbeiten gewährleistet.
Jede Unterlage wird regelmäßig geprüft. Bei einigen ist dies Pflicht, andere werden erst bei neuen Aufgaben angepasst. Jede Änderung wird in das Revisionsverzeichnis des Dokumentes eingetragen. So können alle jederzeit sehen, welche Änderungen an der Unterlage vorgenommen wurden. Diese Arbeit erfordert Sorgfalt, denn eine mangelnde Dokumentation kann zu einer fehlerhaften Unterlage führen.
Die BGE wird nun alle Unterlagen des strahlenschutzrelevanten betrieblichen Regelwerks des Bereiches Asse einer systematischen Qualitätsprüfung unterziehen. Die beteiligten Mitarbeiter*innen erhielten dafür eine erweiterte Schulung im Bereich Qualitätssicherung.