Endlagersuche, Endlagerbau, Stilllegung von Bergwerken, Rückholung von radioaktiven Abfällen sowie Produktkontrolle - das alles gehört zu den Aufgaben der BGE.
Voneinander lernen, den Stand von Wissenschaft und Technik auch über Ländergrenzen hinweg verfolgen, Know-How teilen – darum geht es bei internationalen Kooperationen rund um die Endlagerung radioaktiver Abfälle.
Rechnungen an öffentliche Auftraggeber müssen elektronisch gestellt werden. Die BGE nutzt dafür die sogenannte XRechnung. Hier finden Lieferant*innen und Partner*innen Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung.
Von Infomobil-Terminen über Veranstaltungen für Einsteiger*innen sowie die beliebte "Betrifft"-Reihe bis hin zu Fachworkshops - die BGE informiert regelmäßig über ihre Themen und Projekte. Hier gibt es alle Termine.
Radioaktive Abfälle müssen für die Endlagerung in zugelassene Behälter verpackt werden. Zur Gewährleistung der Sicherheit werden die beladenen Behälter vor der Endlagerung diversen Prüfverfahren unterzogen.
Die Plattform Nuclear Waste Logistics ist ein Antragsmanagementtool der BGE, das eine vollständige digitale Abwicklung der Produktkontrolle von radioaktiven Abfällen ermöglicht.
Die Öffentlichkeitsarbeit Standortauswahl ist Ansprechpartnerin zum Thema Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und Standortauswahlverfahren. Das Team hat zahlreiche Informationen zum Thema im Angebot - von Veranstaltungen über Videos und Broschüren bis hin zu einem Planspiel und einem spannenden Schulwettbewerb.
Forschung und Entwicklung sind wichtige Elemente auf dem Weg zu einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle. Einblicke in Forschungsagenda und Roadmap des Bereichs Standortwauswahl sowie Informationen über laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben finden Sie auf der Seite „Forschung und Entwicklung“.
Wie geht die BGE bei der Endlagersuche vor? Wie wird die Endlagersuche finanziert? Warum muss es ein Standort in Deutschland sein? Rund um das Thema Endlagersuche erreichen uns immer wieder Fragen wie diese. Hier finden Sie Antworten.
Die Infostelle Asse informiert über die Rückholung der radioaktiven Abfälle. Sie befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Schachtanlage Asse II und beherbergt eine Ausstellung. Darüber hinaus finden in der Infostelle regelmäßig Vorträge und Veranstaltungen statt.
Zur Schachtanlage Asse II und zur Rückholung der radioaktiven Abfälle erreichen uns regelmäßig Fragen von Bürger*innen. Wir beantworten die Fragen auf dieser Seite in einem stetig wachsenden Katalog.
Mit 3D-Modellen, Vorträgen, Multimedia-Inhalten und Ausstellungen informiert die Infostelle Konrad rund um das im Bau befindliche Endlager Konrad. Das Bergwerk lässt sich dort zudem mit VR-Brillen virtuell erkunden.
Zum Endlager Konrad erreichen uns regelmäßig Fragen von Bürger*innen – etwa zum Baufortschritt, zur Sicherheit und zu den radioaktiven Abfällen. Die Fragen beantworten wir auf dieser Seite.
Die Infostelle Morsleben bietet Ausstellungen zur Geschichte des Endlagers und informiert über die geplanten Stilllegungsmaßnahmen. Auch für Schüler*innen gibt es vielfältige Angebote - etwa eine Rallye und virtuelle Befahrungen.
Fragen zum Stillegungskonzept, zu den eingelagerten Abfällen, zu Genehmigungsverfahren und zu Demonstrationsbauwerken - alle Themen, die Bürger*innen beschäftigen, versuchen wir auf dieser Seite zu beantworten.
23. Dezember 2020: Bei der Antragskonferenz zum ersten Antragskomplex für die Rückholung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II haben die Träger öffentlicher Belange (TöB) Fragen, Anregungen und Anforderungen an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Vorhabenträgerin sowie an die atomrechtliche Genehmigungsbehörde, das Niedersächsische Umweltministerium, gerichtet.
Ein Teil der BGE-Delegation, angeführt vom technischen Geschäftsführer Dr. Thomas Lautsch, hat sich in der Infostelle Asse getroffen. Auf dem Foto zusehen sind (von links) Dr. Thomas Lautsch, Jens Köhler (Bereichsleiter Asse), Beate Kallenbach-Herbert (kaufmännische Geschäftsführerin), Dirk Laske (Abteilungsleiter Rückholung), Dr. Grit Gärtner (Gruppenleiterin Sicherheitsanalysen). Weitere Delegationsteilnehmer*innen und ein großes Backoffice waren mobil zugeschaltet.
Das Rückholbergwerk mit dem zu errichtenden Schacht 5 steht im Mittelpunkt des ersten Genehmigungsschritts für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Mit diesem Schritt beabsichtigt die BGE ein erstes sichtbares Signal der Rückholung zu setzen. Nach § 57 b des Atomgesetzes (AtG) ist die atomrechtliche Genehmigung das so genannte Trägerverfahren für die gesamte Rückholung. Das bedeutet, dass ein großer Teil der Rechtsgebiete unter dem Atomrecht konzentriert werden sollen.
Bei der Rückholung findet das sonst für die Stillegung rechtlich erforderliche atomrechtliche Planfeststellungsverfahren keine Anwendung. Bevor der Antrag auf eine wesentliche Änderung der Umgangsgenehmigung mit radioaktiven Stoffen nach § 9 AtG gestellt werden wird, hat die atromrechtliche Genehmigungsbehörde am Mittwoch, 16. Dezember 2020, die Träger öffentlicher Belange und die Vorhabenträgerin zu einer ersten Antragskonferenz (externer Link) eingeladen. Grundlage für diese Antragskonferenz bildeten die am 25. September 2020 veröffentlichte „planerische Mitteilung“ (PDF, 10,79 MB, barrierearm), in der die Genehmigungsstruktur beschrieben worden ist, und der im April 2020 von BGE öffentlich vorgestellte Rückholplan.
18 Behörden und Verbände haben an der Online-Konferenz teilgenommen. Die nicht öffentliche Antragskonferenz markiert den ersten Schritt in das komplexe Genehmigungsverfahren zur Rückholung.
Konkret will die BGE im Antragskomplex 1 eine Änderung der Wetterführung beantragen, es geht also um die Belüftung des Bergwerks. In der Schachtanlage Asse II wird die Frischluft über Schacht 2 eingeführt und über einen sogenannten Wetterscheider auch die Abluft wieder im Schacht 2 abgeführt. In Zukunft soll Schacht 2 der Frischluftschacht (einziehender Wetterschacht) sein und der neue Schacht 5 als Abluftschacht (ausziehender Wetterschacht) dienen. Die dann zur Verfügung stehende Menge der Frischluft wird erheblich erhöht. An den Einlagerungskammern im Bergwerk werden keine Änderungen vorgenommen. Daher ist auch keine Änderung der radioaktiven Belastung anzunehmen, die von diesen ausgeht. Im ersten Schritt wird die Frischluftversorgung im Bergwerk durch die Erhöhung der Wettermenge verbessert. Dies kommt auch den unter Tage tätigen Mitarbeiter*innen und auch der über Tage vorherrschenden Imississionssituation zugute, da sowohl die geringfügigen radiologischen Wetterbelastungen, als auch die Emissionen aus den dieselbetriebenen Fahrzeugen deutlich verdünnt werden.
Umweltminister Olaf Lies: Eine Perspektive für die Region Asse
Zu Beginn der Antragskonferenz betonte Umweltminister Olaf Lies, dass er zuversichtlich sei, dass die Region nun eine „Perspektive nach der Rückholung des Atommülls aus der Asse“ bekomme. Wenn die rückgeholten Abfälle in Zukunft einmal in ein Endlager gebracht worden seien, könne die Region das Kapitel „Asse Altlasten“ endlich zuschlagen. Der Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Stefan Studt betonte, dass es für die Umsetzung der Rückholung „kein Vorbild, keine Blaupause gibt“. Ein frühzeitiger intensiver Dialog mit den Genehmigungsbehörden sei daher notwendig.
Knapp 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligten sich an der Antragskonferenz, die vor allem dazu diente, „die Anliegen der Träger*innen öffentlicher Belange frühzeitig aufzunehmen, damit wir sie im weiteren Verfahren berücksichtigen können“, sagte der Delegationsleiter der BGE, der technische Geschäftsführer Dr. Thomas Lautsch. Er stellte die vier Antragskomplexe vor, mit denen die BGE das Genehmigungsverfahren strukturierenmöchte. Dabei wird die BGE von den Beschleunigungsmöglichkeiten, die die „Lex Asse“ (§ 57b des Atomgesetzes) bietet, Gebrauch machen. Das ist ein für Vorhabenträgerin wie Behörden neues Verfahren. „Wir werden in unseren unterschiedlichen Rollen in einen gemeinsamen Lernprozess einsteigen“, sagte Dr. Thomas Lautsch.