Asse

Konzeptplanung zur Rückholung aus Kammer 8a/511 vorgestellt

23. Juli 2019: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Betrifft: Asse“ stellte die BGE die Konzeptplanungen zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus Kammer 8a auf der 511-Meter-Ebene vor.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Betrifft: Asse“ stellten die Referenten Dirk Laske und Elisa Rieche (beide BGE) sowie Dr. Andreas Hucke (DMT GmbH & Co. KG) die Konzeptplanung zur Rückholung aus der Kammer 8a auf der 511-Meter-Ebene (Sohle) vor. Rund 75 interessierte Besucherinnen und Besucher waren gekommen, um sich über das Thema zu informieren.

Zusammenfassung

Nach einer kurzen Einführung und der Darstellung des Planungsauftrages der DMT stellte Dr. Andreas Hucke den aktuellen Kenntnisstand über die Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene dar. In die Einlagerungskammer wurden von August 1972 bis Januar 1977 insgesamt 1.301 Fässer eingelagert. In 1.293 Fässern befinden sich mittelradioaktive Abfälle. In acht weiteren Fässern befinden sich schwachradioaktive Abfälle, die als erstes zur Erprobung der Technik eingelagert wurden. Bis zum Jahr 1998 war ein Blick in die Einlagerungskammer über ein Bleiglasfenster möglich. Der Kenntnisstand zu der Kammer ist im Vergleich zu den Einlagerungskammern auf der 750-Meter-Ebene hoch. Anschließend wurden die Konzeptplanungen für die Rückholung der Abfälle vorgestellt. Für eine sichere Rückholung gilt es zuerst, gesicherte Erkenntnisse über die Bereiche in der näheren Umgebung der Kammer sowie über die Kammer selbst zu gewinnen. Zu den bestimmenden Faktoren gehören der Zustand der Kammerdecke (Firste), der Zustand der Kammerwände (Stöße), die Position und der Zustand der Abfallbehälter sowie der Zustand des Kammerbodens (Sohle). Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kann die Rückholtechnik auf dem Boden in der Einlagerungskammer stehen, die Fässer greifen, verpacken und über eine Schleuse herausbringen. Die Bergung von oben mit Hilfe eines Kranes oder das notwendige Einbringen eines stützenden Versatzes sind weniger wahrscheinlich, werden aber zur Sicherheit dennoch betrachtet. Bevor die Rückholung durchgeführt werden kann, ist zunächst die erforderliche Infrastruktur zu schaffen. Anschließend müssen Sicherungsmaßnahmen in der Einlagerungskammer umgesetzt werden. Hierbei soll eine Staubbildung weitgehend vermieden werden. Die Sicherung der Decke kann zum Beispiel mit Hilfe von Ankern erfolgen. Dieses Vorgehen ist in Salz- und Kalibergwerken üblich. Die Rückholung der Abfälle ist aufgrund der hohen Strahlungswerte, ausschließlich mit automatisierten Techniken möglich. Bevor der Abfall nach über Tage gebracht wird, ist dieser unter Tage umzuverpacken und über eine Schleuse aus der Einlagerungskammer zu bringen. Die Umverpackungen bestehen dabei aus einem Innenbehälter und einem äußeren Behälter, um eine Kontaminationsverschleppung zu vermeiden. Für den sicheren Transport nach über Tage sind verschiedene Behältertypen vorgesehen. Welcher Behälter jeweils eingesetzt wird, hängt davon ab, welche Strahlungswerte (Gammastrahlung) bei den parallel durchzuführenden Messungen registriert werden. Zum Abschluss erläuterte Elisa Rieche den zeitlichen Ablauf und prognostizierte, mit der Rückholung im Jahr 2033 beginnen zu können. Die Vortragsfolien können hier heruntergeladen werden: • Vortragfolien

Die Art der Umverpackung bestimmt die anschließende Diskussion

An die Vorträge schloss sich eine rege Diskussion an. In diesem Rahmen wurde vor allem die Umverpackung mit Blick auf die Konditionierung (endlagergerechte Verpackung) thematisiert. Dirk Laske machte deutlich, dass die Situation unter Tage mit Blick auf die rechtlichen Anforderungen eine fachgerechte Konditionierung im Bergwerk selbst nicht ermöglicht. Auch aus technischer Sicht ist eine untertägige Konditionierung nicht leistbar, da die hierfür notwendigen Anlagen einen größeren Platzbedarf haben. Aufgrund der ohnehin geschädigten Geologie muss die Einrichtung von Hohlräumen über das zwingend notwendige Maß hinaus vermieden werden. Die unter Tage zum Einsatz kommenden Umverpackungen sind für einen sicheren Transport auf dem Betriebsgelände ausgelegt. Auf öffentlichen Wegen dürfen diese Behälter jedoch nicht transportiert werden. Der Transport auf öffentlichen Straßen ist nur in einem hierfür zugelassenen Behälter genehmigungsfähig. Vorher muss allerdings der Abfall hinreichend charakterisiert werden. Eine Pufferung, Charakterisierung und Konditionierung der Abfälle am Standort über Tage ist daher zwingend erforderlich.

Über die Veranstaltungsreihe

Die Veranstaltungsreihe „Betrifft: Asse“ ist ein Forum für interessierte Bürgerinnen und Bürger, um über aktuelle Arbeiten und Fragestellungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BGE ins Gespräch zu kommen.
Top