Asse

Meldepflichtiges Ereignis Nr. 006/2019

27. November 2019: In der Schachtanlage Asse II ist unter Tage eine Pumpe überhitzt. Wegen der Rauchbildung ist die Grube kurzzeitig geräumt worden. Es gab keine Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt, die Arbeit wurde wieder aufgenommen.

Mitarbeiter des Grubenbetriebes haben am Mittwochmorgen unter Tage auf der 490-Meter-Ebene (Sohle) Brandgeruch wahrgenommen. Diesen konnten sie sehr schnell auf eine Rauchentwicklung im Abbau 3 zurückführen. Es wurde Grubenalarm ausgelöst und die Grubenwehr alarmiert. Die Mitarbeiter unter Tage begannen daraufhin aus dem Bergwerk auszufahren. Überhitzung eines Lagers für Brandgeruch verantwortlich Der Alarm wurde um 7:55 Uhr ausgelöst. Die technische Anlage, von der die Rauchentwicklung ausging, wurde bereits wenige Augenblicke später vom Stromnetz genommen, dadurch endete die Überhitzung eines Lagers in einer Pumpe von selbst. Die Grubenwehr war Minuten später vor Ort und konnten sich davon überzeugen, dass keine weitere Gefahr bestand. Verantwortliche und Behörden wurden schnell informiert Mit der Auslösung des Alarms ist das sogenannte Rettungswerk zusammengetreten, das die Koordination aller Aufgaben rund um ein solches Ereignis koordiniert. Bereits kurz nach 8:00 Uhr haben die verantwortlichen Personen und die zuständigen Behörden eine erste Lagemeldung entgegengenommen. Keine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Die Räumung der Grube wurde um 8:30 Uhr abgebrochen, da der Alarm beendet war. Menschen kamen nicht zu Schaden. Die betroffene Pumpe befindet sich in einem Bereich, in dem keine radiologische Gefährdung besteht. Umweltschäden sind ebenfalls nicht zu verzeichnen. Es gibt am selben Ort eine weitere, baugleiche Pumpe, so dass die Arbeiten bereits wieder aufgenommen wurden. Unterlagen werden veröffentlicht Bei dem meldepflichtigen Ereignis handelt es sich um eine Meldung der Kategorie N (Normalmeldung). Diese werden mittels eines Formulars innerhalb weniger Arbeitstage an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) gemeldet. Die Kategorie N umfasst meldepflichtige Ereignisse, die von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung sind, aber über die routinemäßigen betriebstechnischen Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Sobald das Meldeformular vorliegt, werden wir dieses auf unserer Internetseite im Bereich Wesentliche Unterlagen veröffentlichen. Anmerkung: In einer früheren Version dieses Artikels wurde fälschlicherweise die Nummer 005/2019 angegeben. Es handelt sich aber um die Nummer 006. Dies wurde korrigiert. Über das meldepflichtige Ereignis 005/2019 (Anstieg der Lösungsmenge) berichtete die BGE am 11. Juni 2019.
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