Außenansicht der Schachtanlage Asse II
Meldepflichtiges Ereignis: Stromausfall
Am Dienstag, den 27. März 2018, ist auf der Schachtanlage Asse II von 16:21 bis 18:05 Uhr der Strom ausgefallen. Die 20-Kilovolt-Zuleitung des regionalen Stromversorgers Avacon war gestört. Die Ursache ist auch zwei Tage später noch unklar. Nach Angaben des regionalen Stromversorgers Avacon ist die Störung im Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Wolfenbüttel aufgetreten.
Unverzüglich nach dem Stromausfall wurde schon um 16:22 Uhr der Fahrzeugbetrieb unter Tage reduziert. Zur Zeit des Stromausfalls befanden sich 55 Mitarbeiter unter Tage. Ein Kollege befand sich im Förderkorb von Schacht Asse 4. Eine Bergung aus dem Förderkorb war aufgrund des kurzen Ausfalls nicht erforderlich. Er konnte, nachdem der Stromausfall behoben war, sicher nach über Tage fahren. Eine Gefährdung der Bergleute unter Tage bestand zu keinem Zeitpunkt.
Bis 17:00 Uhr wurden die zuständigen Aufsichtsbehörden über den Sachverhalt informiert. Zugleich bereiteten die Kollegen auf der Schachtanlage den Einsatz des Notstromaggregates vor. Der Einsatz war dann aber nicht mehr notwendig, denn um 17:55 Uhr schaltete der Energieversorger die 20-Kilovolt-Zuleitung wieder zu. Zwischen 17:55 und 18:47 Uhr stellten die Kollegen auf der Schachtanlage Asse II die Betriebsbereitschaft der Anlagen unter Tage wieder her. Auch die Bewetterungseinrichtung wurde wieder in Betrieb genommen. Von 19:28 Uhr an konnte unter Tage weiter gearbeitet werden.
Der Stromausfall ist ein nach Atom- und Bergrecht meldepflichtiges Ereignis, dass den zuständigen Aufsichtsbehörden entsprechend angezeigt worden ist.
Meldepglichtiges Ereignis: Ausfall eines Messsystems
In Folge des Stromausfalls ist in der Schachtanlage Asse II ein Ausfall des Dichtigkeits-Kontrollsystems für die Laugenspeicherbecken für die Zwischenspeicherung der Zutrittslösung und Anmachflüssigkeit im Abbau 3 auf der 490-Meter-Ebene (Sohle) festgestellt worden.
Der Stromausfall in Verbindung mit dem Ausfall dieses Kontrollsystems ist nach der atomrechtlichen Meldeordnung ein meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N (normal). Die Schäden werden heute (29. März 2018) weiter untersucht und sofern möglich behoben.
Meldepflichtiges Ereignis: Verstoß gegen Verfahrensregeln beim Umbau einer Lüftungsklappe
Darüber hinaus ist durch einen Umbau der Klappensteuerung des Notfalllüfters des Schachtes Asse 4 ohne Beachtung verfahrensrechtlicher Schritte ein meldepflichtiges Ereignis gemäß atomrechtlicher Meldeordnung ausgelöst worden. Auch dieses Ereignis ist der Meldekategorie N (normal) zuzuordnen. Der Umbau der Lüftungsklappe ohne Beachtung verfahrensrechtlicher Schritte ist ein Verstoß gegen sicherheitsrelevante Betriebsregelungen oder Prüfvorschriften.
Derzeit wird geprüft, ob Möglichkeiten eines Rückbaus in den Ursprungszustand bestehen. In Abstimmung mit der zuständigen atomrechtlichen Aufsicht wird aber auch geprüft, ob andere Lösungen gefunden werden können.
Dieses meldepflichtige Ereignis hat aber für das Sicherheitsniveau der Schachtanlage Asse II keine Auswirkungen, da sich der Notfalllüfter im Ereignisfall sicher bedienen lässt.