In der Schachtanlage Asse II wurde in der Nachtschicht vom 12. auf den 13. November 2018 ein Eimer mit Salzmaterial (Salzgrus) aus einem temporären Strahlenschutzüberwachungsbereich in der ersten südlichen Richtstrecke auf der 750-Meter-Ebene (Sohle) zur Untersuchung in das Baustofflabor nach über Tage gebracht. Hierbei wurde es versäumt, vorher die erforderliche Freigabe des Materials durch den Strahlenschutzbeauftragten einzuholen.
Dies ist ein Verstoß gegen geltende Regelungen der Genehmigung und ist nach Meldeordnung Kriterium 7.2.1.8 „Verstöße gegen sicherheitsrelevante Betriebsregelungen oder Prüfvorschriften“ meldepflichtig. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen und den Anlagenbetrieb und ist in die niedrigste Kategorie N eingestuft.
Zum Hintergrund: Die erste südliche Richtstrecke soll zur Stabilisierung des Bergwerks verfüllt werden. In dem dort dauerhaft eingerichteten Strahlenschutzbereich finden derzeit vorbereitende Arbeiten statt. Dabei werden unter anderem Decke (Firste) und Wände (Stöße) mit Hilfe einer Fräse nachgeschnitten. Um die Arbeitsabläufe nicht zu behindern, wurde der reguläre Strahlenschutzbereich temporär ausgeweitet, damit anfallendes Salzmaterial abseits der Fräsarbeiten gelagert werden kann.
Das dazugehörige Meldungsdokument wird in den kommenden Tagen
veröffentlicht.