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12. September 2017: § 57b Abs. 8 Atomgesetz (AtG) sieht die Veröffentlichung wesentlicher Unterlagen vor, welche die Schachtanlage Asse II betreffen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat weitere wesentliche Unterlagen veröffentlicht.

§ 57b Abs. 8 Atomgesetz (AtG) sieht die Veröffentlichung <link de asse wesentliche-unterlagen den link im aktuellen>wesentlicher Unterlagen vor, welche die Schachtanlage Asse II betreffen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat weitere wesentliche Unterlagen veröffentlicht:

Messergebnisse & Analysen: Standortüberwachung

• Bericht Ermittlung von Mindestvolumenströmen (Stand: 29.03.2017) • Radiologische Überwachung der Grubenwetter der Schachtanlage Asse II. Berichtszeitraum Januar - Dezember 2016 (Stand: 23.03.2017)

Studien und Gutachten

• Geotechnisches, geophysikalisches Monitoringprogramm und Baustoffuntersuchungen. Jahresbericht 2016 des Teilbereiches Standortüberwachung (Stand: 21.04.2017) • Konzeptplanung für einen weiteren Schacht. Geowissenschaftliche Auswertung der Erkundungsergebnisse zur Bohrung Remlingen 15 (Stand: 12.04.2017) • Erstellung eines geologischen 3D-Modells im Bereich der Schachtanlage Asse II (Stand: 31.01.2017)

Empfehlungen und Stellungnahmen

• Fachliche Bewertung der AGO-Variante zur Rückholung (Stand: 14.12.2016)

Korrespondenz Endlagerüberwachung

• Schreiben des BfE zur Erfüllung der Auflage 21 des Genehmigungsbescheides 1/2011 für das Jahr 2015 (Stand: 18.11.2016)
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