Asse

Meldepflichtiges Ereignis 002/2023 – Befunde an Gebinden mit radioaktiven Reststoffen

27. Juni 2023: In den Jahren 2021 und 2023 wurden Beschädigungen an Deckeln von Behältern für betriebliche radioaktive Reststoffe festgestellt. Die Behälter werden nun regelmäßig ausgetauscht.

Bei den betrieblichen Arbeiten innerhalb der Schachtanlage Asse II fallen in geringem Umfang Abfälle und radioaktive Reststoffe an. Hierzu zählen unter anderem Salzmaterial (Salzgrus) sowie Rückstände aus der Probenaufbereitung von Salzlösungsproben oder radioaktive Reststoffe, die durch Dekontaminationsarbeiten entstehen. Für diese Stoffe sind unter Tage Lagerbereiche eingerichtet. Es handelt sich derzeit um 30 Gebinde unterschiedlicher Art mit einer Gesamtmasse von 5214 Kilogramm. Die Gebinde werden regelmäßig besichtigt und die abgestellten Behälter einer umfassenden Sichtprüfung unterzogen. Dabei wurden in den Jahren 2021 und 2023 an jeweils einem Behälter Beschädigungen der Deckel festgestellt.

Ursache für die beschädigten Behälter sind Alterungserscheinungen

Bereits im Dezember 2021 wurde auf der 725-Meter-Ebene bei einem Kunststofffass ein Riss am Deckel festgestellt. In dem Fass befand sich Salzmaterial (Salzgrus). Der Inhalt des Fasses wurde in einen neuen Behälter umverpackt und das beschädigte Fass wurde entsorgt. Das Alter des Gebindes (Fass und Inhalt) betrug zum damaligen Zeitpunkt elf Jahre. Die BGE führte die Beschädigung auf Alterungserscheinungen zurück. Anhaltspunkte für eine mechanische Einwirkung auf das Fass gab es nicht. Alle weiteren Behälter zeigten keine Auffälligkeiten. Der Befund wurde als Einzelfall beurteilt.

Am 30. Mai 2023 hat die BGE im sogenannten Rückstellprobenlager auf der 750-Meter-Ebene zwei Risse am Deckel eines Kunststoffbehälters mit flüssigen Rückständen aus der Probenaufbereitung festgestellt. Der Deckel wurde ausgetauscht. Vergleichbare Behälter zeigen auch hier keine Auffälligkeiten. Der beschädigte Behälter ist sieben Jahre alt. Auch hier wurde eine mechanische Einwirkung auf den Behälter als Ursache des Schadens ausgeschlossen.

Da zwei vergleichbare Schäden aufgetreten sind, hat die BGE beide Vorfälle genauer untersucht. Hierbei wurde festgestellt, dass der Hersteller der Firma die Nutzungsdauer der Behälter auf maximal fünf Jahre ab Herstellungsdatum beschränkt. In beiden Fällen wurde diese Zeit überschritten.

Weiteres Vorgehen: Alle Behälter werden geprüft

Die BGE wird nun das Herstellungsdatum aller zur Lagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle verwendeten Behälter überprüfen. Sofern die vorgegebene Nutzungsdauer der Hersteller überschritten ist, werden die Behälter ausgetauscht.

Darüber hinaus wird das strahlenschutzrelevante betriebliche Regelwerk angepasst. Die Prüfung des Herstellungsdatums im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen sowie der Austausch der Behälter zum Ende der vorgegebenen Nutzungsdauer werden festgeschrieben.

Keine radiologischen Auswirkungen

Beide Vorfälle hatten keine radiologischen Auswirkungen. Es bestand keine Gefährdung von Mensch und Umwelt. Radioaktiv kontaminierte Salzlösungen können entweder nach der Strahlenschutzverordnung zur internen Verwendung freigegeben oder nach Atomgesetz unter Tage verfestigt werden. Ist dies nicht möglich, müssen die Stoffe als radioaktiver Abfall an die Landessammelstelle abgegeben werden.

Wesentliche Unterlagen zu den radioaktiven Stoffen

Die vorläufige Meldung zum meldepflichtigen Ereignis ist auf unserer Internetseite veröffentlicht (PDF, nicht barrierefrei). Weitere wesentlichen Unterlagen zu den radioaktiven Abfällen sowie zu weiteren radioaktiven Stoffen in der Schachtanlage Asse II finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite "Wesentliche Unterlagen zu meldepflichtigen Ereignissen".

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