Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) legt den Rückholplan für die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 7,35 MB) vor. Der Rückholplan enthält die Konzeption des Rückholbergwerks, die Strategie zur Abfallbehandlung und einen Standortvorschlag für ein Zwischenlager.
„Mit dem geplanten Bau des Schachts 5 wird die Rückholung auch über Tage sichtbar, nachdem wir in den vergangenen Jahren unter anderem mit der Stabilisierung des Bergwerks und den Erkundungen die Voraussetzungen für die Rückholung geschaffen haben", sagt Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE. Der Bau des Rückholbergwerks soll nach aktueller Planung 2023 starten. 10 Jahre später soll dann die Bergung der Abfälle aus der Asse beginnen.
Radioaktive Abfälle aus der Asse müssen neu verpackt werden
Die BGE wird auf dem neuen Betriebsgelände auch eine Abfallbehandlungsanlage bauen. Dort wird das rückgeholte Material auf seine stoffliche Zusammensetzung untersucht, also charakterisiert. Im Anschluss daran werden die rückgeholten Stoffe neu verpackt, um sie bis zum Abtransport in ein noch zu findendes Endlager sicher lagern zu können. Zu dieser Anlage gehört außerdem ein so genanntes Pufferlager, welches die kontinuierliche Rückholung ermöglichen soll.
Zwecks Strahlenschutz: Zwischenlager auf dem Asse-Betriebsgelände
Das für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse notwendige Zwischenlager will die BGE ebenfalls auf dem neuen Betriebsgelände errichten. Damit werden Transporte an andere Orte vermieden und dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzgesetzes Rechnung getragen. Zudem lassen sich Teile der Abfallbehandlungsanlage, insbesondere das für den Betrieb notwendige Pufferlager auch für die Zwischenlagerung nutzen. Die gesamte Anlage kann so kleiner gehalten werden als ein gesondertes Zwischenlager.
Im nächsten Schritt wird die BGE die Grundstücke erwerben, die für den Bau der neuen Anlagen, insbesondere des Rückholbergwerks und der Halde für das dabei anfallende Material, notwendig sind. Zudem beginnt die BGE mit dem nun vorgelegten Rückholplan den Dialog mit den Genehmigungsbehörden und der Öffentlichkeit, um in die Feinplanung und die konkrete Umsetzung zu kommen.