Die Arbeiten für die Erkundungsbohrungen R 10 und R 11 schreiten voran. Die Bohrplätze wurden seit Mai 2020 hergerichtet. Nun wird die Bohranlage für die Durchführung der Erkundungsbohrung R 10 samt zugehöriger Ausrüstung geliefert. Der Bohrplatz der Erkundungsbohrung R 11 wird aktuell noch fertiggestellt. Solange die Bohrungen an der R 10 laufen, ruhen die Arbeiten an der R 11.
Die Arbeiten sind bisher im Zeitplan
Der Zeitplan konnte bisher eingehalten werden. Die Bohrung R 10 kann voraussichtlich, wie geplant, Ende Oktober starten. Die dortigen Bohrarbeiten werden voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2021 dauern. Anschließend wird die Bohranlage samt Ausrüstung abgebaut und am Bohrplatz der Erkundungsbohrung R 11 neu errichtet. Die Bohrarbeiten für die Erkundungsbohrung R 11 starten voraussichtlich im zweiten Quartal 2021. Das Ende des Bohr- und Erkundungsprogramms ist für Ende 2021 geplant.
Die BGE will mehr über den Untergrund der Asse erfahren
Um die Schachtanlage Asse II weiterhin sicher betreiben und die Rückholung der radioaktiven Abfälle umsetzen zu können, muss die BGE noch mehr über den Untergrund erfahren. Nach den 3D-seismischen Messungen Anfang des Jahres, wird die BGE von über Tage zwei Erkundungsbohrungen in das Deckgebirge der Asse bohren. Durch die übertägigen Erkundungsbohrungen sollen weitere Informationen zu Aufbau und Struktur des Deckgebirges, zum Übergangsbereich zwischen Deckgebirge und Salzgestein sowie zur hydrogeologischen Situation im Gebirge gesammelt werden. Des Weiteren sollen die Bohrungen Daten zu grundwasserführenden Schichten liefern, die für den Lösungszutritt in die Schachtanlage Asse II von Bedeutung sein könnten. Die Ergebnisse werden in das geologische und hydrogeologische Modell der Asse einfließen.
Über die Bohrung
Die geplante Länge der Bohrungen beträgt 380 Meter (R 10) und 528 Meter (R 11). Die Erkundungsbohrung R 10 verläuft senkrecht in den Untergrund. Demgegenüber wird die Erkundungsbohrung R 11 um 10 Grad geneigt gebohrt. Die minimalen Abstände zum bestehenden Grubengebäude betragen 260 Meter (R 10) beziehungsweise 167 Meter (R 11). Bedenken, dass die Bohrungen zu einer Zunahme des bestehenden Lösungszutritts führen könnten, teilt die BGE nicht: Die Abstände zwischen den Bohrungen und der Schachtanlage bieten ausreichend Sicherheit.