Im Folgenden finden Sie die gesamten Messwerte des abtransportierten Zutrittswassers aus dem ersten Halbjahr 2019. Um eine zeitnahe Veröffentlichung der Messwerte sicherzustellen, werden die Messwerte in einem ersten Schritt lediglich auf ihre Plausibilität geprüft. Die fachlich geprüften Messwerte finden Sie zu einem späteren Zeitpunkt in den veröffentlichten Berichten. Eine Änderung der Werte ist dabei nicht zu erwarten.
Um eine bessere Einordnung der Messwerte zu ermöglichen ein Vergleich: Für Trinkwasser beträgt der Grenzwert für Tritium gemäß Trinkwasserverordnung 100 Becquerel pro Liter (1 Becquerel = 1 Kernzerfall pro Sekunde).
Zusammenfassung
Im ersten Halbjahr 2019 wurden in acht Chargen insgesamt 2.168 Kubikmeter des Zutrittswassers abgegeben. Die Messwerte für Tritium und Cäsium-137 lagen bei allen Messungen stets unterhalb der Nachweisgrenze.
Angaben zur den einzelnen Abfuhrchargen
Chargennummer 2019/08- Menge: 273 Kubikmeter
- Tritium: < 8,1 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Cäsium-137: < 0,35 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Abfuhrzeitraum: 11. Juni 2019 – 13. Juni 2019
Chargennummer 2019/07- Menge: 244 Kubikmeter
- Tritium: < 8,0 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Cäsium-137: < 0,21 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Abfuhrzeitraum: 20. Mai 2019 - 22. Mai 2019
Chargennummer 2019/06- Menge: 273 Kubikmeter
- Tritium: < 8,3 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Cäsium-137: < 0,42 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Abfuhrzeitraum: 29. April 2019 - 2. Mai 2019
Chargennummer 2019/05- Menge: 272 Kubikmeter
- Tritium: < 8,1 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Cäsium-137: < 0,49 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Abfuhrzeitraum: 8. April 2019 – 10. April 2019
Chargennummer 2019/04- Menge: 276 Kubikmeter
- Tritium: < 8,1 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Cäsium-137: < 0,27 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Abfuhrzeitraum: 18. März 2019 – 20. März 2019
Chargennummer 2019/03- Menge: 264 Kubikmeter
- Tritium: < 8,1 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Cäsium-137: < 0,36 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Abfuhrzeitraum: 25. Februar 2019 – 27. Februar 2019
Chargennummer 2019/02- Menge: 252 Kubikmeter
- Tritium: < 8,1 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Cäsium-137: < 0,37 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Abfuhrzeitraum: 4. Februar 2019 – 6. Februar 2019
Chargennummer 2019/01- Menge: 314 Kubikmeter
- Tritium: < 7,7 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Cäsium-137: < 0,89 Becquerel pro Liter (unterhalb der Nachweisgrenze)
- Abfuhrzeitraum: 14. Januar 2019 – 17. Januar 2019
Hintergrund
In der Schachtanlage Asse II werden täglich rund 13,5 Kubikmeter salzhaltiges Zutrittswasser aufgefangen. Davon rund 12,5 Kubikmeter an der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene. Nur dieses Wasser wird nach einem entsprechenden Freigabeverfahren nach über Tage abgegeben und entsorgt. Die Messergebnisse zeigen, dass diese Lösung radiologisch unbedenklich ist. Zutrittswasser das unterhalb der 658-Meter-Ebene aufgefangen wird verbleibt im Bergwerk. Solange das Zutrittswasser im Bergwerk lagert, nimmt es Tritium aus der Grubenluft auf. Durch verschiedene Maßnahmen (zum Beispiel Abdecken der Sammelbecken, gesonderte Versorgung mit Frischluft) wird die Tritiumkonzentration gemäß den Vorgaben des Atom- und Strahlenschutzrechts niedrig gehalten (Minimierungsgebot).
Mit Beginn des Jahres 2019 werden die radiologischen Messungen für die abzugebenden Lösungen auch für Tritium in eigenen Laboren auf der Schachtanlage Asse II durchgeführt. Zuvor übernahm die VKTA Rossendorf die Tritium-Messungen. Cäsium-137 wurde schon immer intern bestimmt. Durch den Einsatz anderer Messtechnik verändert sich die Nachweisgrenze für Tritium. Die derzeitige Nachweisgrenze ist nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik weiterhin geeignet, um unzulässige radiologische Belastungen sicher auszuschließen. Über das geänderte Messverfahren informierte die BGE bereits in
Kalenderwoche 3 des Jahres 2019 in ihren Aktuellen Arbeiten.
Nachweisgrenze
Mit der Nachweisgrenze wird derjenige Wert eines Messverfahrens bezeichnet, bis zu dem die Messgröße (zum Beispiel die spezifische Aktivität von Radionukliden einer Flüssigkeitsprobe) gerade noch zuverlässig nachgewiesen werden kann. Sie ist ein Maß für die Empfindlichkeit des gewählten Analyseverfahrens. Wenn beispielsweise Aktivitätskonzentrationen von Radionukliden so niedrig sind, dass sie nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden konnten, wird die sogenannte Nachweisgrenze angegeben. Sie zeigt die maximal mögliche Aktivität an, die theoretisch noch in einer Probe vorhanden sein könnte.