Asse

Einlagerungskammer ohne Verschluss

13. Mai 2019: Bei Vorbereitungsarbeiten für den Bau einer Strömungsbarriere in der Schachtanlage Asse II, hat die BGE festgestellt, dass der Verschluss von Einlagerungskammer 11 nicht mehr funktionsfähig ist.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) errichtet im Rahmen der Notfallvorsorge an verschiedenen Stellen im Grubengebäude der Schachtanlage Asse Strömungsbarrieren. Das sind Abdichtbauwerke, die beim Eintritt eines Notfalls verhindern sollen, dass sich Radionuklide im Wasser ausbreiten können. Ein solches Bauwerk soll auch in einer Strecke zwischen der Einlagerungskammer 11 und der Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene errichtet werden. Da diese Strecke seit Jahrzehnten nicht mehr zugänglich ist und vom begehbaren Grubengebäude räumlich abgeschlossen ist, erfolgte deren Vorerkundung über Bohrungen, über die unter anderem  3-D-Messungen mit einem Laser-Scanner vorgenommen wurden. Dabei fiel auf, dass man viel weiter in Richtung Einlagerungskammer 11 „schauen“ konnte, als erwartet. In den alten Plänen war dort ein Verschlussbauwerk verzeichnet.
Bei Erkundungen erwarten die BGE-Experten immer auch Abweichungen von Plänen. Sie rechnen also auch immer mit Überraschungen. Die BGE-Strahlenschützer haben die gesamten Erkundungsarbeiten deshalb auch überwacht und begleitet. Hierbei wurden auch radiologische Untersuchungen der Atmosphäre des Hohlraums vorgenommen. Die Auswertung dieser Ergebnisse dauert noch an. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestand zu keiner Zeit ein Risiko, erhöhter Radioaktivität ausgesetzt zu werden. Die Bohrung ist fest verschlossen, es tritt keine erhöhte Radioaktivität in das Grubengebäude aus. Die Maßnahmen des Strahlenschutzes in der Asse haben sich als wirksam erwiesen. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist als Aufsichtsbehörde über die Schachtanlage Asse 2 über den Sachverhalt informiert worden.
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