Rückholung der radioaktiven Abfälle
Die Einlagerung der radioaktiven Abfälle in die Schachtanlage Asse II beginnt 1967. Ein Stilllegungskonzept für die Zeit nach der Einlagerung gibt es nicht. Heute ist ein Stilllegungskonzept mit vorher erfolgter Langzeitsicherheitsanalyse Voraussetzung für die atomrechtliche Genehmigung eines Endlagers und dessen Stilllegung. Bei der Schachtanlage Asse II müssen dagegen das notwendige Stilllegungskonzept sowie die Analyse der Langzeitsicherheit unter den heutigen Bedingungen nachträglich erarbeitet werden. Die Suche nach der besten Lösung beschäftigt zahlreiche Experten.
Ergebnis des Optionenvergleichs und gesetzlicher Auftrag
Bereits seit 2007 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO) mit möglichen Stilllegungsvarianten. Mit der Überführung der Anlage in das Atomrecht legt die AGO Anfang 2009 einen Bericht zu den Möglichkeiten der Schließung der Asse vor. Als Ergebnis untersucht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als damaliger Betreiber in einem sogenannten Optionenvergleich drei Stilllegungsvarianten anhand vorher festgelegter Kriterien:
- Die Abfälle aus der Schachtanlage zurückholen und andernorts sicher einlagern (Rückholung),
- in einem tieferen Teil des Salzstocks neue Hohlräume schaffen und die Abfälle dorthin umlagern (Umlagerung) oder
- die noch vorhandenen Hohlräume in dem Bergwerk vollständig mit Beton verfüllen und die radioaktiven Abfälle im Bergwerk belassen (Vollverfüllung).
Das BfS veröffentlicht 2010 das Ergebnis des Optionenvergleichs. Dieser zeigt, dass eine langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt nach derzeitigem Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle aus der Asse gewährleistet ist.
Die Rückholung wird 2013 mit breiter politischer Mehrheit vom Bundestag gesetzlich festgeschrieben. So heißt es in Paragraph 57b des Atomgesetzes heute: „Die Schachtanlage Asse II ist unverzüglich stillzulegen. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen.“
Themenschwerpunkt: Rückholung
Mehr über die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse sowie die wichtigsten Inhalte des Rückholplans erfahren Sie im Themenschwerpunkt "Die Rückholung".
Die Teilprojekte
Die Gesamtaufgabe der Rückholung gliedert sich in mehrere Teilprojekte, die in gegenseitiger Abhängigkeit stehen und parallel bearbeitet werden. Die notwendigen Voraussetzungen wurden durch eine Änderung des Atomgesetzes im Jahr 2013 geschaffen (Lex Asse).
Faktenerhebung und kammerspezifische Erkundungsprogramme
Ziel der Faktenerhebung war es, durch Bohrungen im Umfeld der Einlagerungskammer 7 bestehende Wissenslücken über diese zu beseitigen. Im Mittelpunkt standen vor allem der Zustand des umliegenden Gebirges, die Kammeratmosphäre sowie der Zustand der eingelagerten radioaktiven Abfälle. Die Rückholung der Abfälle wird durch die Ergebnisse nicht in Frage gestellt. Im Jahr 2023 begann die Erkundung der Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene. Sie soll im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Im Rahmen kammerspezifischer Erkundungsprogramme ist geplant, auch die anderen Einlagerungskammern zu erkunden. Erst mit diesen Erkenntnissen kann über die zu verwendende Bergetechnik oder den Zugang zu den Einlagerungskammern entschieden werden.
Rückholungsplanung
Die Rückholung wird derzeit in einem gestuften Verfahren geplant. Die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 511-Meter-Ebene, von der 725-Meter-Ebene und von der 750-Meter-Ebene werden parallel, aber getrennt voneinander betrachtet. Hintergrund ist der unterschiedliche Kenntnisstand über die einzelnen Einlagerungskammern und deren unterschiedliche Randbedingungen. Parallel werden die notwendigen Bergetechniken identifiziert und mit den voranschreitenden Rückholungsplanungen abgeglichen.
Bergungsschacht (Schacht 5)
Für die Bergung der Abfälle wird ein neuer Bergungsschacht benötigt. Die Kapazitäten des bestehenden Schachts Asse 2 reichen nicht aus. Der sogenannte Schacht Asse 5 muss neben den bergbaulichen auch den atomrechtlichen Sicherheitsansprüchen genügen. Für den neuen Schacht muss ein Ansatzpunkt gefunden werden, von dem aus sich dieser mit dem bestehenden Grubengebäude verbinden lässt. Dieser Ansatzpunkt ist rund 500 Meter östlich der Schachtanlage Asse II geplant. Seit 2023 wird hier eine letzte Erkundungsbohrung erstellt. Die Bohrung sollen die Eignung des Standortes bestätigen.
Zwischenlager
Derzeit existiert in Deutschland kein annahmebereites Endlager für die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Mit der Rückholung kann aufgrund der bestehenden Herausforderungen und Risiken jedoch nicht gewartet werden, bis ein solches zur Verfügung steht. Aus diesem Grund sollen die radioaktiven Abfälle so lange in einer geeigneten Einrichtung an der Tagesoberfläche zwischengelagert werden, bis sie an ein Endlager abgegeben werden können.
Weitere Projekte
Neben den genannten Teilprojekten der Rückholung sind weitere Arbeiten notwendig, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können. Dazu gehören:
- Die Standortüberwachung und Maßnahmen des Strahlenschutzes zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit,
- die Umgebungsüberwachung zur Gewährleistung der Sicherheit für Mensch und Umwelt,
- die verschiedenen Arbeiten der Stabilisierung und Notfallplanung, welche die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Notfalls oder dessen Konsequenzen verringern sollen und
- die Planung der Stilllegung.