Geschichte der Schachtanlage Asse II
Die Schachtanlage Asse II ist eine von drei Anlagen, die um 1900 auf dem Asse Höhenzug zum Salzbergbau errichtet werden. Der Salzbergbau wird 1964 beendet. Im Jahr 1965 kauft der Bund das Bergwerk. Von 1967 bis 1978 werden rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Bis 1995 werden Forschungsarbeiten durchgeführt. Nach Beendigung der Forschungsarbeiten werden Vorbereitungen zur Stilllegung der Schachtanlage getroffen. Die Stilllegung soll nach Bergrecht ohne Langzeitsicherheitsnachweis erfolgen. Forderungen aus Gesellschaft und Politik führen 2009 dazu, dass die Anlage unter Atomrecht gestellt wird. Seit 2013 gibt es den gesetzlichen Auftrag, die eingelagerten radioaktiven Abfälle zurückzuholen. Nur so kann nach heutigem Stand die Langzeitsicherheit gewährleistet werden.
Salzgewinnung in der Schachtanlage Asse II
In der Schachtanlage Asse II wird von 1909 bis 1925 in der Nordflanke Kalisalz abgebaut. Der Abbau endet aus wirtschaftlichen Gründen. Die Kammern werden bereits während der Gewinnung wieder mit Materialien aus der Kaliproduktion verfüllt. Der 1916 begonnene Abbau von Steinsalz wird bis 1964 fortgeführt. Auch hier führen wirtschaftliche Gründe dazu, den Abbau zu beenden. In der Südflanke entstehen insgesamt 131 Abbaukammern. Sie stehen für mehrere Jahrzehnte offen und sind dem Gebirgsdruck ausgesetzt. Die vielen Hohlräume führen heute zu Stabilitätsproblemen.
Einlagerung, Forschung und geplante Stilllegung nach Bergrecht
Im Jahr 1965 beauftragt das Bundesforschungsministerium die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (heute: Helmholtz-Zentrum München), die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schachtanlage Asse II zu erforschen. Die ersten Abfälle werden 1967 angeliefert. Die Einlagerung erfolgt auf Grundlage des Bundesberggesetzes und der Strahlenschutzverordnung. Rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle werden bis 1978 eingelagert. Offiziell als Forschungsbergwerk betrieben, dient die Einlagerung ab 1971 der faktischen Endlagerung nahezu aller schwach- und mittelradioaktiven Abfälle der Bundesrepublik.
1987 wird unterhalb des ehemaligen Gewinnungsbergwerks der sogenannte Tiefenaufschluss angelegt. Hier wird erforscht, ob sich Salz zur Lagerung von wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen eignet. Die Forschungsarbeiten enden 1995.
Seit 1988 dringt Wasser in das Bergwerk ein. Es handelt sich um Grundwasser aus dem umliegenden Gestein. Es ist mit Steinsalz gesättigt und führt nicht zu einer Auflösung des Salzes im Bergwerk.
Von 1995 bis 2004 werden die noch immer offen stehenden Hohlräume in der Südflanke des Bergwerks mit Salzmaterial verfüllt. Ziel ist die Stabilisierung des Bergwerks, die durch die gewählte Methode jedoch nicht zufriedenstellend erreicht wird. Der ehemalige Betreiber legt 1997 einen Rahmenbetriebsplan zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II vor. Die radioaktiven Abfälle sollen im Bergwerk verbleiben. Ein Langzeitsicherheitsnachweis wird nicht geführt. Auch der 2007 vorgelegte Abschlussbetriebsplan sieht diesen nicht vor.
Geplante Rückholung
2008 beschließen das Bundesforschungsministerium sowie die Umweltministerien des Bundes und des Landes Niedersachen die Schachtanlage Asse II wie ein Endlager zu behandeln. Die Schachtanlage wird 2009 unter Atomrecht gestellt. Neben strengeren Anforderungen an den Betrieb, die Stilllegung und den Strahlenschutz ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Stilllegung der Anlage vorgeschrieben. Hierzu wird im Jahr 2008 die Asse-2-Begleitgruppe gegründet, die bis Ende 2022 besteht. Mit Übertragung in das Atomrecht wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Betreiber der Anlage. Es soll die Asse unverzüglich stilllegen.
Ein Vergleich mehrerer Stilllegungsoptionen zeigt 2010, dass sich nur durch die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II die geforderte Langzeitsicherheit nach derzeitigem Stand nachweisen lässt. Der Bundestag verabschiedet 2013 mit breiter politischer Mehrheit die sogenannte Lex Asse, das „Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II“. Die Rückholung wird so im Atomgesetz verankert.
Im Jahr 2017 übernimmt im Rahmen der Neustrukturierung im Endlagerbereich die Bundesgesellschaft für Endlagerung die Betreiberverantwortung vom BfS. Am gesetzlichen Auftrag zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ändert sich nichts. Im April 2020 legt die BGE ihren Rückholplan vor. In diesem wird beschrieben, wie sie die radioaktiven Abfälle zurückholen möchte. Weitere Informationen zum Rückholplan finden Sie im Themenscherpunkt Rückholung.