Aktuelle Arbeiten - Schachtanlage Asse II
Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Januar 2020
Die Rückholung kann nur in einem langfristig stabilen Bergwerk erfolgen. Zudem müssen Vorbereitungen für einen möglichen Notfall getroffen werden.
- In der Wendelstrecke im Niveau der 658-Meter-Ebene (Sohle) werden die Arbeiten am Stützbauwerk im südlichen Bereich beendet. Es handelt sich hier um ein Bauwerk unterhalb des Zugangs zum Abbau 3 auf der 658-Meter-Ebene. Dort befindet sich die Hauptfassungsstelle für Salzlösungen im Bergwerk.
- Unterhalb der 800-Meter-Ebene haben Arbeiten zur Herstellung von Kavernenstrecken begonnen. Diese Strecken sollen zur Speicherung von Lösungen dienen, die nicht planmäßig im üblichen Zyklus abgegeben werden können. Zunächst wird eine alte Strecke, die bereits verfüllt war, wieder geöffnet. Rund 95 Meter der alten Strecke sind wiederhergestellt.
- Das Bohrort für die Bohrarbeiten zur Erkundung der Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene wird hergerichtet.
- Im Grubentiefsten wird an der Bohrung zur Erprobung des Anbohrens der Einlagerungskammer 12 gearbeitet. Die Erkundung der Einlagerungskammer 12 ist mit strengen Auflagen verbunden. So muss in der Nähe der Einlagerungskammer mit Stickstoff - statt mit Luft gespült - gebohrt werden und die Abstände, die in einem Stück gebohrt werden, dürfen nur 10 cm lang sein. Diese Bohrtechnik ist im Januar im Grubentiefsten erprobt worden.
Für die Rückholung müssen neue Infrastrukturräume und Zugänge zum bestehenden Bergwerk sowie ein Bergungsschacht (Schacht Asse 5) errichtet werden.
- Die Bohrarbeiten zur Erkundung des Salzgesteins östlich der Schachtanlage Asse II sind fortgeschritten. Die erste der Bohrungen (700-1a) hat ihre Endlänge (Teufe) von fast 400 Meter erreicht (399,4 Meter). Die zweite Bohrung (700-3) ist bereits fast 360 Meter lang.
Im Bergwerk werden aktuell täglich rund 13,5 Kubikmeter Salzlösung aufgefangen. Das Lösungsmanagement regelt den Umgang mit diesen Lösungen.
- Rund 528 Kubikmeter, aufgeteilt auf zwei Chargen, werden nach erfolgter Freigabe gemäß Paragraph 31 ff der Strahlenschutzverordnung nach über Tage gebracht. Die abgegebenen Lösungen stammen von der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene. Tritium und Cäsium-137 können nicht nachgewiesen werden. Die Nachweisgrenze liegt für Tritium bei 8,3 Becquerel pro Liter (Charge 1 und 2) und für Cäsium-137 bei 0,38 Becquerel pro Liter (Charge 1) beziehungsweise 0,39 Becquerel pro Liter (Charge 2). Mit der Nachweisgrenze wird derjenige Wert eines Messverfahrens bezeichnet, bis zu dem die Messgröße (zum Beispiel die spezifische Aktivität von Radionukliden einer Flüssigkeitsprobe) gerade noch zuverlässig nachgewiesen werden kann. Sie ist ein Maß für die Empfindlichkeit des gewählten Analyseverfahrens. Wenn beispielsweise Aktivitätskonzentrationen von Radionukliden so niedrig sind, dass sie nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden konnten, wird die sogenannte Nachweisgrenze angegeben. Sie zeigt die maximal mögliche Aktivität an, die theoretisch noch in einer Probe vorhanden sein könnte. Weitere Informationen zu den abgegebenen Salzlösungen finden Sie im Themenschwerpunkt: Das Wasser in der Asse.
Zur Planung der Rückholung, zur Umsetzung der Notfallplanung und zur Erfassung der Auswirkungen durch den Bergbau muss die Asse überwacht und erkundet werden.
- Mit dem Beginn des neuen Jahres sind in der Asse und Umgebung die Vibrationsfahrzeuge der 3D-Seismik im Einsatz. Die 22 Tonnen schweren Fahrzeuge senden über eine Bodenplatte Signale in den Boden. Mehrere Zehntausend Geophone fangen die Reflexionen auf. So entsteht ein komplexes Bild der Struktur des Höhenzuges. Weitere Informationen zur 3D-Seismik finden Sie im Themenschwerpunkt: 3D-Seismik.
Die Bergleute müssen den sicheren Betrieb der Schachtanlage Asse II gewährleisten.
- Der Aufbau der neuen Baustoffanlage BA 51 zum Abfüllen von Trockenmaterial auf der 490-Meter-Ebene schreitet weiter voran.
- Von der Wendelstrecke im Niveau der 725-Meter-Ebene aus schneiden Mitarbeiter des Grubenbetriebes weiter eine Strecke mit einer Teilschnittmaschine. Hier soll ein Fluchtweg für Arbeiten in einer sonst nur einseitig zugänglichen Strecke entstehen. Das Bergrecht legt fest, dass aus Sicherheitsgründen „Sackgassen“ unter Tage ab einer bestimmten Länge mit einem zweiten Ausgang für Notfälle versehen werden müssen, bevor dort gearbeitet werden kann.
- Ebenfalls auf der 700-Meter-Ebene bauen Mitarbeiter des Grubenbetriebes weiter Stützbauwerke im Bereich der großen Baustoffanlage BA20. Hier muss Hohlraum verringert und das Tragsystem stabilisiert werden, um die Anlage weiter sicher betreiben zu können.
- Auf der 750-Meter-Ebene arbeiten Mitarbeiter des Grubenbetriebes mit einer Fristenfräse die Kontur der nördlichen Richtstrecke nach Osten nach. Diese Strecke ist mehr als 100 Jahre alt und stark beansprucht. Durch diese Strecke erreichen die Mitarbeiter den östlichen Bereich der 750-Meter-Ebene, wo sich unter anderen die Faktenerhebung befindet.
Die Einhaltung und Überwachung des Strahlenschutzes gewährleistet die Sicherheit des Personals, der Besucherinnen und Besucher, der Bevölkerung sowie der Umwelt.
- In der Kammer 8a, der sogenannten Beschickungskammer, auf der 490-Meter-Ebene wird die neue Filteranlage aufgebaut. Sie ist redundant ausgelegt, das heißt bei Ausfall oder planmäßiger Abschaltung einer Filterstrecke kann die andere Filterstrecke übernehmen. Im Normalbetrieb wird regelmäßig zwischen beiden Filterstrecken umgeschaltet. Die Filterung einschließlich der zugehörigen Messungen stellt sicher, dass keine unbemerkte Freisetzung von Radioaktivität aus der Einlagerungskammer für mittelradioaktive Abfälle stattfinden kann.
Über Tage muss die Infrastruktur dauerhaft instandgehalten und modernisiert werden.
- Von der Anlage zur Förderung von Lösungen (AFL II) errichten Arbeiter eine Rohrbrücke zur Schachthalle. So sollen das Bergwerk und die Anlage mit ihrem mehr als 4.000 Kubikmeter großem Fassungsvermögen verbunden werden.
Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Schachtanlage Asse II informieren und mit uns ins Gespräch kommen.
- Gemeinsam mit dem Minister für Umwelt- und Naturschutz des Landes Niedersachsen, Olaf Lies und weiteren Teilnehmern nimmt der Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, Stefan Studt, am 13. Januar 2020 an einer Podiumsdiskussion zum Thema „10 Jahre nach der Entscheidung für die Rückholung“ teil. Eingeladen hat der Asse-II-Koordinationskreis (A2K).
Betriebsstörungen oder Störfälle bis hin zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV).
- Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung von Prüfpräparaten ist aufgefallen, dass ein Präparat in den Jahren 2017 und 2018 versehentlich nicht auf Dichtheit geprüft wurde. Die Prüfung wurde unmittelbar nachgeholt. Die Überprüfung ergab keine Auffälligkeiten. Dem Prüfstrahler wurde eine ausreichende Dichtheit bescheinigt. Das Ereignis versachte keine Schäden. Die BGE hat Vorkehrungen getroffen, um ein solches Ereignis in Zukunft zu verhindern. Informationen zu den meldepflichtigen Ereignissen finden Sie im Bereich Wesentliche Unterlagen.
Einblick
Aufgenommen im Januar 2020
Über die Aktuellen Arbeiten
Mit der Übersicht zu den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen in der Schachtanlage Asse II. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren.Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Asse gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.